Zulassung zum Diplomstudium Katholische Fachtheologie
Alle Informationen zum Zulassungsverfahren für Personen mit
- Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land und
- Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher
Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zu einem Studium in u:space fristgerecht, warten Sie auf den Zulassungsbescheid und schließen Sie das Zulassungsverfahren persönlich ab.
Fristen
EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit
Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2025/26:
- Antragsfrist: 23. Juni bis 5. September 2025
- Zulassungsfrist: 14. Juli bis 31. Oktober 2025
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2026:
- Antragsfrist: 13. November 2025 bis 5. Februar 2026
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026
- Semesterbeginn: 1. März
Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit
Folgende Fristen gelten für Personen mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Lands.
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2025/26:
- Antragsfrist: 23. Juni bis 1. August 2025
- Zulassungsfrist: 14. Juli bis 31. Oktober 2025
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2026:
- Antragsfrist: 13. November 2025 bis 7. Jänner 2026
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026
- Semesterbeginn: 1. März
Anmeldung Vorstudienlehrgang
Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU). Für Ihre Zulassung an der Universität Wien müssen Sie während des Besuchs des VWU einige Dinge berücksichtigen.
Erforderliche Dokumente
für die Registrierung in u:space
- Ihr gültiger Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei
für den Antrag auf Zulassung
- alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original
- mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- Beachten Sie die Infos zu Reifezeugnissen aus Nicht-EU/EWR-Ländern. Bei manchen Ländern (z. B. Iran, Türkei, China, ...) benötigen Sie auch einen Nachweis über Ihre Hochschulaufnahmeprüfung.
- Ihre Stundentafel ("list of subjects") im Original
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- allfällige Transkripte/Sammelzeugnisse/Diplome im Original (falls Sie schon studiert haben)
- mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau C1 oder höher zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- gegebenenfalls Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren
Schritt 1: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente
Um den Antrag auf Zulassung zum Studium möglichst bald stellen zu können, bereiten Sie die erforderlichen Dokumente noch vor Fristbeginn vor.
- Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format ab. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
- Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokumentes mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl in einer PDF-Datei zusammen (z. B. Vorder- und Rückseite des Reifezeugnisses inklusive Beglaubigung und Übersetzung).
Schritt 3: Zulassung zum Studium
Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahren und darüber, ob Sie neben Deutsch (falls Sie noch kein C1 Zertifikat hochgeladen haben) auch Ergänzungsprüfungen wie Mathematik, Englisch oder Geschichte/Geographie im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) ablegen müssen, bevor Sie mit dem Studium beginnen können.
Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
Möglichkeit 1:
Ihnen werden im Zulassungsbescheid Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben.
- Folgen Sie den Anweisungen, die Sie per E-Mail gemeinsam mit dem Zulassungsbescheid erhalten haben und melden Sie sich für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) an.
- Reservieren Sie nach der Anmeldung im VWU bis spätestens Ende der Zulassungsfrist einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
Alle Informationen zur Terminbuchung
Sie werden zu einem außerordentlichen Studium (= zum Besuch des Vorstudienlehrganges) vorläufig zugelassen. Sie dürfen noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen sondern nur im VWU Ergänzungsprüfungen machen. Nach der Zulassung erhalten Sie ein E-Mail. - Zahlen Sie nach Ihrem Termin den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.
Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie alle Ergänzungsprüfungen absolviert haben.
Möglichkeit 2:
In Ihrem Zulassungsbescheid werden keine Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben.
- Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
Alle Informationen zur Terminbuchung - Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.
Schritt 4: Bestellen der u:card und Semesterplanung
Sobald der Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen.
Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.
Wenn Sie zum ordentlichen Studium zugelassen wurden, können Sie Ihr Semester planen und sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space.
FAQ
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Ich habe eine EU/EWR-Staatsangehörigkeit und mein Reifezeugnis ist aus einem Drittstaat. Brauche ich einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung?
Nein, Sie benötigen keinen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung um Ihren Antrag auf Zulassung zu stellen.
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Was gilt als Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung?
Der Nachweis hängt davon ab, welcher Personengruppe Sie angehören.
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Muss ich einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung hochladen?
Sie müssen den Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung nur hochladen, wenn Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium nach Ende der Antragsfrist für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige stellen.
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Gibt es nur auf Englisch gehaltene Bachelorstudien?
Nein, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für alle Bachelor-/Diplomstudien an der Universität Wien Deutsch.
Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig.
Hier finden Sie alle Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen.
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Wie lange ist der Zulassungsbescheid gültig?
Ihr Zulassungsbescheid ist zwei Semester gültig, wenn
- sich das Curriculum nicht ändert und
- es in diesem Zeitraum keine anderen studienrechtlichen Änderungen gibt.
Das heißt: Sie können innerhalb der Zulassungsfrist jenes Semesters, für das Sie die Zulassung beantragt haben oder des darauf folgenden Semesters zugelassen werden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag auf Zulassung zum gewünschten Studium stellen.
Ihr Bescheid für ein Studium ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren wurde in der Zeit von Sommersemester 2019 bis Wintersemester 2024/25 ausgestellt? In dem Fall ist er unbegrenzt gültig, sofern er keine anderen Vermerke enthält und das Studium noch unter denselben Zulassungsvoraussetzungen an der Universität Wien angeboten wird.
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Kann ich schon vor dem Antrag auf Zulassung wissen, ob und welche Ergänzungsprüfungen ich machen muss?
Das ist leider nicht möglich, da erst bei der Überprüfung Ihrer Dokumente festgelegt wird, ob und welche Ergänzungsprüfungen Sie machen müssen.
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Meine Dokumente sind aus einem Nicht-EU/EWR-Land. Gibt es noch etwas, das ich beachten muss?
Bei Dokumenten aus einigen Ländern, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel brauchen Sie einen Nachweis über die Hochschulaufnahmeprüfung, wenn Ihr Reifezeugnis aus der Türkei stammt. Alle Informationen zu zusätzlich benötigen Nachweisen finden Sie auf unserer Seite für Studieninteressierte aus Drittstaaten.
Beachten Sie außerdem, dass Ihre Dokumente gegebenenfalls beglaubigt werden müssen.
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Ich habe GCE ("britische A-Levels"). Was muss ich beachten?
Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien ist möglich, wenn Sie durch das GCE folgende Voraussetzungen erfüllen:
Vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände müssen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C (bzw. grades 9 - 4) absolviert sein. Darunter müssen sich befinden:
- eine Sprache
- Mathematik
- einer der Unterrichtsgegenstände Biologie, Physik oder Chemie
- ein geisteswissenschaftliches Fach
Mindestens DREI Unterrichtsgegenstände müssen im GCE "Advanced Level" (=A-Level) abgelegt worden sein.
Das vierte Fach kann auf dem Niveau des GCE "Advanced Subsidary Level" (=AS-Level) oder auf dem Niveau des GCSE/IGCSE bestanden worden sein.
Ein A-Level im Unterrichtsfach Deutsch kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens nur als Deutschnachweis A2 gewertet werden, ersetzt jedoch nicht den für die Zulassung notwendigen C1 Deutschnachweis.
Detaillierte Informationen zu den Deutschnachweisen
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Ich habe schon einen Studienabschluss. Kann ich mit diesem anstelle meines Reifezeugnisses zugelassen werden?
Ja, wenn Ihr Studienabschluss von einem mindestens dreijährigen Studium (Vollzeit oder mindestens 180 ECTS, z. B. ein dreijähriges Bachelorstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt.