Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft
Alle Informationen zum Zulassungsverfahren mit Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung für Personen mit
- Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land und
- Deutschkenntnissen auf Niveau A2 oder B1
Sie können an der Zulassungsprüfung noch nicht teilnehmen, allerdings einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen und in Folge einen Deutschkurs besuchen.
Fristen
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2025/26:
- Antragsfrist: 23. Juni bis 1. August 2025
- Zulassungsfrist: 14. Juli bis 31. Oktober 2025
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2026:
- Antragsfrist: 13. November 2025 bis 7. Jänner 2026
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026
- Semesterbeginn: 1. März
Achtung Vorstudienlehrgang
Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU). Für Ihre Zulassung an der Universität Wien müssen Sie während des Besuchs des VWU einige Dinge berücksichtigen.
Erforderliche Dokumente
für die Registrierung in u:space
- Ihr Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei
für den Antrag auf Zulassung
- alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original
- mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- gesammelt als eine PDF-Datei
- Beachten Sie die Infos zu Reifezeugnissen aus Nicht-EU/EWR-Ländern. Bei manchen Ländern (z. B. Iran, Türkei, China, ...) benötigen Sie auch einen Nachweis über Ihre Hochschulaufnahmeprüfung.
- Ihre Stundentafel ("list of subjects") im Original
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- gesammelt als eine PDF-Datei
- allfällige Transkripte/Sammelzeugnisse/Diplome im Original (falls Sie schon studiert haben)
- mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- gesammelt als eine PDF-Datei
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher gesammelt als eine PDF-Datei
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren
Schritt 1: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente
Um den Antrag auf Zulassung zum Studium möglichst bald stellen zu können, bereiten Sie die erforderlichen Dokumente noch vor Fristbeginn vor.
- Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format ab. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
- Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokumentes mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl in einer PDF-Datei zusammen (z.B. Vorder- und Rückseite des Reifezeugnisses inklusive Beglaubigung und Übersetzung).
Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen
- Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
- Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab, wählen Sie das gewünschte Studium aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Wählen Sie "Nein, meine Deutschkenntnisse sind noch nicht ausreichend. Ich möchte einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen."
- Klicken Sie auf "Weiter zur Antragstellung", überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (v. a. E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und klicken Sie dann auf "Antrag stellen".
Der Status Ihres Antrages ist jetzt "gestellt".
Ihr Antrag auf Zulassung zum Studium kann nun von der Studienzulassung bearbeitet werden. Aufgrund der großen Menge an Anträgen kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie den Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse erhalten.
Schritt 3: Anmelden für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)
Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahren und darüber, ob Sie neben Deutsch auch Ergänzungsprüfungen wie Mathematik, Englisch oder Geschichte/Geographie im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) ablegen müssen bevor Sie mit dem Studium beginnen können.
Folgen Sie den Anweisungen, die Sie per E-Mail gemeinsam mit dem Zulassungsbescheid erhalten haben, und melden Sie sich für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) an.
Schritt 4: Zulassung zum Studium
Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden. So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab:
- Buchen Sie nach der Anmeldung im VWU bis spätestens Ende der Zulassungsfrist einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
Alle Informationen zur Terminbuchung
Sie werden zu einem außerordentlichen Studium (= zum Besuch des Vorstudienlehrganges) vorläufig zugelassen. Sie dürfen noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen sondern nur im VWU Prüfungen machen. Nach der Zulassung erhalten Sie ein E-Mail. - Zahlen Sie nach Ihrem Termin den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.
Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie alle Ergänzungsprüfungen absolviert haben, alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelorstudium an der Universität Wien erfüllen und bei der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung erfolgreich waren.
Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung
Die Zulassungsprüfung findet zweimal pro Studienjahr (vor dem jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester) statt und ist vier Semester gültig.
Wenn Sie in Deutsch Niveau B2 oder C1 erreicht haben, vergessen Sie nicht, sich fristgerecht für die Zulassungsprüfung in u:space zu registrieren.
FAQ
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Wie läuft die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung ab und wann findet sie statt?
Die Zulassungsprüfung findet zweimal pro Studienjahr (vor dem jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester) statt. Alle Informationen rund um die Zulassungsprüfung finden Sie auf der Seite des SSC Sportwissenschaften. Sobald feststeht, wann genau die Prüfungen stattfinden, können die Zeiten auf der Terminseite gefunden werden.
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Wie lange ist die Zulassungsprüfung gültig?
Die Zulassungsprüfung ist nach erfolgreichem Bestehen für vier Semester gültig.
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Gibt es nur auf Englisch gehaltene Bachelorstudien?
Nein, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für alle Bachelor-/Diplomstudien an der Universität Wien Deutsch.
Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig.
Hier finden Sie alle Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen.
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Ich habe GCE ("britische A-Levels"). Was muss ich beachten?
Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien ist möglich, wenn Sie durch das GCE folgende Voraussetzungen erfüllen:
Vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände müssen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C (bzw. grades 9 - 4) absolviert sein. Darunter müssen sich befinden:
- eine Sprache
- Mathematik
- einer der Unterrichtsgegenstände Biologie, Physik oder Chemie
- ein geisteswissenschaftliches Fach
Mindestens DREI Unterrichtsgegenstände müssen im GCE "Advanced Level" (=A-Level) abgelegt worden sein.
Das vierte Fach kann auf dem Niveau des GCE "Advanced Subsidary Level" (=AS-Level) oder auf dem Niveau des GCSE/IGCSE bestanden worden sein.
Ein A-Level im Unterrichtsfach Deutsch kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens nur als Deutschnachweis A2 gewertet werden, ersetzt jedoch nicht den für die Zulassung notwendigen C1 Deutschnachweis.
Detaillierte Informationen zu den Deutschnachweisen
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Kann ich schon vor dem Antrag auf Zulassung wissen, ob und welche Ergänzungsprüfungen ich machen muss?
Das ist leider nicht möglich, da erst bei der Überprüfung Ihrer Dokumente festgelegt wird, ob und welche Ergänzungsprüfungen Sie machen müssen.
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Meine Dokumente sind aus einem Nicht-EU/EWR-Land. Gibt es noch etwas, das ich beachten muss?
Bei Dokumenten aus einigen Ländern, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel brauchen Sie einen Nachweis über die Hochschulaufnahmeprüfung, wenn Ihr Reifezeugnis aus der Türkei stammt. Alle Informationen zu zusätzlich benötigen Nachweisen finden Sie auf unserer Seite für Studieninteressierte aus Drittstaaten.
Beachten Sie außerdem, dass Ihre Dokumente gegebenenfalls beglaubigt werden müssen.
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Ich habe schon einen Studienabschluss. Kann ich mit diesem anstelle meines Reifezeugnisses zugelassen werden?
Ja, wenn Ihr Studienabschluss von einem mindestens dreijährigen Studium (Vollzeit oder mindestens 180 ECTS, z. B. ein dreijähriges Bachelorstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt.