Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft

Alle Informationen zum Zulassungsverfahren mit Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung für Personen mit

  • Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land und
  • Deutschkenntnissen auf Niveau A2 oder B1

Sie können an der Zulassungsprüfung noch nicht teilnehmen, allerdings einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen und in Folge einen Deutschkurs besuchen.

 Fristen

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 4. März bis 5. Juni 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

 

Einteilung des Studienjahres

 Achtung Vorstudienlehrgang

Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU).  Für Ihre Zulassung an der Universität Wien müssen Sie während des Besuchs des VWU einige Dinge berücksichtigen.

 Erforderliche Dokumente

für die Registrierung in u:space

  • Ihr Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei

für den Antrag auf Zulassung

  • alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original
    • mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen 
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    • gesammelt als eine PDF-Datei
  • Ihre Stundentafel ("list of subjects") im Original
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    • gesammelt als eine PDF-Datei
  • allfällige Transkripte/Sammelzeugnisse/Diplome im Original (falls Sie schon studiert haben)
    • mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen 
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    • gesammelt als eine PDF-Datei
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher gesammelt als eine PDF-Datei
  • bei Reifezeugnissen aus dem Iran, der Türkei bzw. China: Hochschulaufnahmeprüfung (Konkûr, ÖSYS bzw. Gaokao)

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Schritt 1: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente

Um den Antrag auf Zulassung zum Studium möglichst bald stellen zu können, bereiten Sie die erforderlichen Dokumente noch vor Fristbeginn vor.

  1. Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format ab. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
  2. Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokumentes mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl in einer PDF-Datei zusammen (z.B. Vorder- und Rückseite des Reifezeugnisses inklusive Beglaubigung und Übersetzung).

Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen

  1. Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
  2. Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab, wählen Sie das gewünschte Studium aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. 
    • Wählen Sie "Nein, meine Deutschkenntnisse sind noch nicht ausreichend. Ich möchte einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen."
  3. Klicken Sie auf "Weiter zur Antragstellung", überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (v. a. E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und klicken Sie dann auf "Antrag stellen".

Der Status Ihres Antrages ist jetzt "gestellt".

Ihr Antrag auf Zulassung zum Studium kann nun von der Studienzulassung bearbeitet werden. Aufgrund der großen Menge an Anträgen kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie den Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

Schritt 3: Anmelden für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)

Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahren und darüber, ob Sie neben Deutsch auch Ergänzungsprüfungen wie Mathematik, Englisch oder Geschichte/Geographie im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) ablegen müssen bevor Sie mit dem Studium beginnen können.

Folgen Sie den Anweisungen, die Sie per E-Mail gemeinsam mit dem Zulassungsbescheid erhalten haben, und melden Sie sich für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) an.

Schritt 4: Zulassung zum Studium

Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden. So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab:

  1. Buchen Sie nach der Anmeldung im VWU bis spätestens Ende der Zulassungsfrist einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
    Alle Informationen zur Terminbuchung
    Sie werden zu einem außerordentlichen Studium (= zum Besuch des Vorstudienlehrganges) vorläufig zugelassen. Sie dürfen noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen sondern nur im VWU Prüfungen machen. Nach der Zulassung erhalten Sie ein E-Mail.
  2. Zahlen Sie nach Ihrem Termin den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.

Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie alle Ergänzungsprüfungen absolviert haben, alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelorstudium an der Universität Wien erfüllen und bei der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung erfolgreich waren.

Schritt 5: Bestellen der u:card

Sobald der ÖH-Beitrag eingelangt ist, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen.

Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.

 Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung

Die Zulassungsprüfung findet zweimal pro Studienjahr (vor dem jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester) statt und ist vier Semester gültig.

Wenn Sie in Deutsch Niveau B2 oder C1 erreicht haben, vergessen Sie nicht, sich fristgerecht für die Zulassungsprüfung in u:space zu registrieren.

FAQ

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  • Wie läuft die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung ab und wann findet sie statt?

    Die Zulassungsprüfung findet zweimal pro Studienjahr (vor dem jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester) statt. Alle Informationen rund um die Zulassungsprüfung finden Sie auf der Seite des SSC Sportwissenschaften. Sobald feststeht, wann genau die Prüfungen stattfinden, können die Zeiten auf der Terminseite gefunden werden.

  • Wie lange ist die Zulassungsprüfung gültig?

    Die Zulassungsprüfung ist nach erfolgreichem Bestehen für vier Semester gültig.

  • Gibt es nur auf Englisch gehaltene Bachelorstudien?

    Nein, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist die Zulassungsvoraussetzung für alle Bachelor-/Diplomstudien an der Universität Wien Deutsch. Hier finden Sie alle Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen.

    Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig.

  • Ich habe GCE ("britische A-Levels"). Was muss ich beachten?

    Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien ist möglich, wenn Sie durch das GCE folgende Voraussetzungen erfüllen:

    Vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände müssen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C (bzw. grades 9 - 4) absolviert sein. Darunter müssen sich befinden:

    1. eine Sprache
    2. Mathematik
    3. einer der Unterrichtsgegenstände Biologie, Physik oder Chemie
    4. ein geisteswissenschaftliches Fach

    Mindestens DREI Unterrichtsgegenstände müssen im GCE "Advanced  Level"  (=A-Level) abgelegt worden sein.

    Das vierte Fach kann auf dem Niveau des GCE  "Advanced Subsidary Level" (=AS-Level) oder auf dem Niveau des GCSE/IGCSE bestanden worden sein.

    Ein A-Level im Unterrichtsfach Deutsch kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens nur als Deutschnachweis A2 gewertet werden, ersetzt jedoch nicht den für die Zulassung notwendigen C1 Deutschnachweis.

    Detaillierte Informationen zu den Deutschnachweisen

  • Kann ich schon vor dem Antrag auf Zulassung wissen, ob und welche Ergänzungsprüfungen ich machen muss?

    Das ist leider nicht möglich, da erst bei der Überprüfung Ihrer Dokumente festgelegt wird, ob und welche Ergänzungsprüfungen Sie machen müssen.

  • Mein Reifezeugnis ist aus Pakistan. Was muss ich beachten?

    Wenn Ihr Reifezeugnis aus Pakistan stammt, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • Sie haben eine mindestens 12-jährige Schule besucht und
    • Sie haben die Intermediate Examination/das Higher Secondary Certificate abgeschlossen und
    • Sie haben in Grade 10, 11 und 12 jeweils einen guten Notendurchschnitt von A oder B (Erfolgsquote min. 80 %) erreicht und
    • Sie haben in Grade 12 folgende Unterrichtsfächer gemäß § 64 Abs 2 UG absolviert:
      • zwei Sprachen
      • Mathematik
      • ein naturwissenschaftliches Fach
      • ein geisteswissenschaftliches Fach
      • ein allgemeinbildendes Fach

    Vergessen Sie nicht: Alle Dokumente müssen beglaubigt sein und anschließend von einem offiziellen, gerichtlich beeideten Übersetzungsbüro auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.

  • Mein Reifezeugnis ist aus Afghanistan oder Bangladesch. Was muss ich beachten?

    Wenn Sie nur ein Reifezeugnis aus Afghanistan oder Bangladesch haben, können Sie nicht zu einem Bachelor- oder Diplomstudium an der Universität Wien zugelassen werden. Das Reifezeugnis aus Afghanistan (12-Grade Graduation Certificate) bzw. das Reifezeugnis aus Bangladesch (Higher Secondary Certificate) reichen nicht für den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife aus. Die Unterschiede zu einem Reifezeugnis aus Österreich sind zu groß. Ihr Antrag auf Zulassung wird daher abgewiesen.


    Wenn Ihr Reifezeugnis aus Afghanistan oder Bangladesch stammt und Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium stellen. Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. Das Studium muss dafür folgende Kriterien erfüllen: 

    • die Studiendauer beträgt mindestens drei Jahre Vollzeit bzw. 180 ECTS (zum Beispiel ein dreijähriges Bachelorstudium) und 
    • das Studium wurde erfolgreich abgeschlossen und
    • das Studium stammt von einer anerkannten Bildungseinrichtung. 

    Vergessen Sie nicht: Alle Dokumente müssen beglaubigt sein und anschließend von einem offiziellen, gerichtlich beeideten Übersetzungsbüro auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.

  • Ich habe schon einen Studienabschluss. Kann ich mit diesem anstelle meines Reifezeugnisses zugelassen werden?

    Ja, wenn Ihr Studienabschluss von einem mindestens dreijährigen Studium (Vollzeit oder mindestens 180 ECTS, z. B. ein dreijähriges Bachelorstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt.