Zulassung zu Masterstudien mit Aufnahmeverfahren (Abschluss der Universität Wien)

Alle Informationen über die Zulassung zu Masterstudien mit Aufnahmeverfahren (außer Psychologie) für Personen mit

  • abgeschlossenem Bachelor-/Diplomstudium
  • der Universität Wien.

Bild Hauptgebäude der Uni Wien

© Alex Schuppich

Studienjahr 2024/25

Die Antragsfrist für Masterstudien mit Aufnahmeverfahren ist vorbei. Derzeit selektiert das Auswahlkomitee die besten Kandidat*innen. Die Ergebnisse werden Mitte Juni versandt. Nur wenn Sie einen Studienplatz erhalten, bekommen Sie einen Zulassungsbescheid. 

Bitte beachten Sie:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihr Studium grundsätzlich bereits abgeschlossen haben. Stehen Sie kurz vor dem Studienabschluss, wird im Einzelfall anhand Ihres Studienfortschritts geprüft, ob Sie am Aufnahmeverfahren teilnehmen dürfen. Es dürfen nicht mehr als maximal 30 ECTS zum Studienabschluss fehlen. Beachten Sie: Sie müssen Ihr Studium bis allerspätestens 30. September abschließen (und die offiziellen Abschlussdokumente bis dahin nachreichen). Fassen Sie Ihr Sammelzeugnis bzw. Ihre Notentranskripte zu einer PDF-Datei zusammen. Laden Sie diese Datei in Ihrem Antrag auf Zulassung hoch, damit Ihr Studienfortschritt geprüft werden kann. 
  • Ihr mindestens dreijähriger postsekundärer Studienabschluss muss für das angestrebte Masterstudium fachlich in Frage kommen.
  • Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium vollständig und mit gut lesbaren Dokumenten-Scans.

 Fristen

Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25:

  • 4. März bis 8. April 2024

Wintersemester 2024/25:

  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

 Erforderliche Dokumente

Für die Registrierung in u:space

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite) als JPEG oder PNG-Datei

Für den Antrag auf Zulassung

  • Studienabschlussurkunde und Sammelzeugnis/Diploma Supplement (mind. 150 ECTS bei einem Bachelorstudium mit 180 ECTS) zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Nachweis der Englischkenntnisse
  • Nachweis anderer im Curriculum vorgeschriebenen Voraussetzungen

Detaillierte Informationen zum Inhalt und Aufbau Ihres Motivationsschreibens und weiterer Dokumente finden Sie auf der Detailseite des Studiums. Wählen Sie unter Zulassung > Masterstudien das entsprechende Studium aus. 

Sie benötigen keinen Nachweis der Deutschkenntnisse.

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Schritt 1: Antrag auf Zulassung in u:space

Loggen Sie sich in u:space ein und wählen Sie unter Studium > Zulassung beantragen das gewünschte Studium aus. Dokumente, die bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Laden Sie etwaige laut Curriculum vorgeschriebene Nachweise als einzelne PDF-Dateien hoch (z. B. Nachweis der Englischkenntnisse). Danach wählen Sie "Antrag stellen".

Sobald in u:space unter "Meine Studienanträge" der Status Ihres Antrages "gestellt" ist, kann die Studienzulassung Ihren Antrag bearbeiten.

Schritt 2: Auf den Zulassungsbescheid warten

Nachdem Sie die Zulassung beantragt haben, müssen Sie auf den Zulassungsbescheid warten. Das dauert mehrere Wochen. Die Studienzulassung überprüft Ihre Dokumente, das Auswahlkomitee vergibt die Studienplätze. Sie werden Anfang/Mitte Juni darüber informiert, ob Sie einen Studienplatz bekommen und zugelassen werden können. Ihren Zulassungsbescheid erhalten Sie an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Sie finden ihn auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente.

Schritt 3: Zulassung zum Studium

Der Zulassungsbescheid ist ausschließlich für das beantragte Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester gültig. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester. Der Erhalt des Zulassungsbescheides bedeutet nicht, dass Sie bereits zugelassen wurden, sondern dass eine Zulassung zum beantragten Studium möglich ist.

Um das Zulassungsverfahren abzuschließen, schreiben Sie innerhalb der Zulassungsfrist des beantragten oder des darauf folgenden Semesters über den Servicedesk eine Nachricht. Sie erhalten ein E-Mail mit weiteren Informationen.

Schließen Sie das Zulassungsverfahren in Ihrem eigenen Interesse so früh wie möglich ab, damit Sie die Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen nicht verpassen!

 FAQ

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  • Ich habe meinen Zulassungsbescheid bekommen, was muss ich jetzt tun? Bin ich jetzt schon zugelassen?

    Um das Zulassungsverfahren abzuschließen, schreiben Sie innerhalb der Zulassungsfrist des beantragten oder des folgenden Semesters über den Servicedesk eine Nachricht. Sie erhalten ein E-Mail mit weiteren Informationen.

  • Mein Bachelorstudium ist noch nicht abgeschlossen. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Zulassung stellen?

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihr Studium grundsätzlich bereits abgeschlossen haben. Stehen Sie kurz vor dem Studienabschluss, wird im Einzelfall anhand Ihres Studienfortschritts geprüft, ob Sie am Aufnahmeverfahren teilnehmen dürfen. Es dürfen nicht mehr als maximal 30 ECTS zum Studienabschluss fehlen. Beachten Sie: Sie müssen Ihr Studium bis allerspätestens 30. September abschließen (und die offiziellen Abschlussdokumente bis dahin nachreichen). Fassen Sie Ihr Sammelzeugnis bzw. Ihre Notentranskripte zu einer PDF-Datei zusammen. Laden Sie diese Datei in Ihrem Antrag auf Zulassung hoch, damit Ihr Studienfortschritt geprüft werden kann. 

  • Kann ich den Antrag mit einem Zertifikat für Englisch stellen, das nicht in der Liste der akzeptierten Zertifikate zu finden ist?

    Nein, es werden ausschließlich die auf der Liste befindlichen Zertifikate anerkannt.

  • Wann erfahre ich, ob ich zugelassen werden kann?

    Sie werden Anfang/Mitte Juni darüber informiert, ob Sie zugelassen werden können.

  • Wie lange ist mein Zulassungsbescheid gültig?

    Der Zulassungsbescheid ist für das beantragte Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester gültig. Aufgrund der Studienorganisation empfehlen wir den Studienbeginn im Wintersemester. 

    Einteilung des Studienjahrs

  • In welchen Masterstudien mit Aufnahmeverfahren können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden?

    Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können nur in den Masterstudien Science-Technology-Society und Middle European interdisciplinary master's programme in Cognitive Science (MEi:CogSci) vorgeschrieben werden.

    In allen anderen Masterstudien mit Aufnahmeverfahren bekommen Sie entweder einen Zulassungsbescheid ohne Ergänzungsprüfungen (wenn Sie einen Studienplatz erhalten) oder einen Abweisungsbescheid (wenn Sie keinen Studienplatz erhalten). 

  • Ich habe ein englischsprachiges Studium abgeschlossen, warum muss ich in u:space einen Englischnachweis hochladen?

    u:space erkennt nicht, in welcher Sprache ein Studium absolviert wurde. Der Englischnachweis ist ein Pflichtfeld, das befüllt werden muss. Bitte laden Sie an der Stelle "Sprachnachweis Englisch B2" oder "Sprachnachweis Englisch C1" Ihr Diploma Supplement oder Sammelzeugnis hoch.

  • Ich finde mein Studium in der Liste in u:space nicht – warum?

    Bitte beachten Sie, dass für den Antrag auf Zulassung zu Studien mit und ohne Aufnahmeverfahren verschiedene Fristen gelten. Vergewissern Sie sich, dass die Antragsfrist für das gewünschte Studium bereits läuft. Erst dann scheint dieses im Drop-Down-Menü auf.

  • Wie viele Studienplätze gibt es pro Studienjahr?

    Pro Studienjahr und Studium werden 30 bis 50 Plätze vergeben.