Zulassung zu Masterstudien mit Abschluss einer anderen Universität

Alle Informationen über das Zulassungsverfahren zu Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren für Personen mit

  • abgeschlossenem Bachelor-/Diplomstudium
  • einer anderen Universität/Fachhochschule und
  • mit Deutschkenntnissen geringer als Niveau C1.

Bilder von Universitätsgebäuden

Fotos © Peter Haas (CC-BY-SA 3.0), Machno (CC-BY-SA 4.0), Bwag (CC-BY-SA 4.0), Nxr-at (CC-BY-SA 4.0), Steindy (CC-BY-SA 4.0)

Bitte beachten Sie:

  • Das Masterstudium dürfen Sie ausnahmslos erst beantragen, wenn
    • Sie alle in Ihrem Studium vorgeschriebenen ECTS absolviert haben und
    • kein Prüfungsanspruch mehr besteht.
  • Wir akzeptieren eine Bestätigung Ihrer Universität über den Studienabschluss und Ihr Notentranskript/Diploma Supplement.
  • Ihr mindestens dreijähriger postsekundärer Studienabschluss muss mit dem angestrebten Masterstudium fachgleich bzw. fachlich eng verwandt sein.
  • Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium vollständig und mit gut lesbaren Dokumenten-Scans.
  • Ihren Antrag zu prüfen ist zeitaufwändig. Auch das Bearbeiten Ihres Aufenthaltstitels (bei Bedarf) durch die/das österreichische Botschaft/Konsulat nimmt Zeit in Anspruch. Beantragen Sie das Studium in Ihrem eigenen Interesse daher so früh wie möglich. Es kann sein, dass Sie das Zulassungsverfahren erst im Semester nach der Antragstellung abschließen können.

Fristen und Termine

EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit

Fristen für EU-/EWR-/Schweizer Bürger*innen und für laut Personengruppenverordnung gleichgestellte Personen.

Sommersemester 2023:

  • Antrags- und Zulassungsfrist:
    9. Jänner bis 31. März 2023
  • Semesterbeginn: 1. März

Wintersemester 2023/24:

  • Antragsfrist: 15. Juni bis 5. September 2023
  • Zulassungsfrist: 10. Juli bis 31. Oktober 2023
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2024:

  • Antragsfrist: 15. November 2023 bis 5. Februar 2024
  • Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land.

Sommersemester 2023:

  • Antragsfrist: 9. Jänner bis 5. Februar 2023
  • Zulassungsfrist: 9. Jänner bis 31. März 2023
  • Semesterbeginn: 1. März

Wintersemester 2023/24:

  • Antragsfrist: 15. Juni bis 31. Juli 2023
  • Zulassungsfrist: 10. Juli bis 31. Oktober 2023
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2024:

  • Antragsfrist: 15. November 2023 bis 2. Jänner 2024
  • Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
  • Semesterbeginn: 1. März

 Anmeldung Vorstudienlehrgang

Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU). Für Ihre Zulassung an der Universität Wien müssen Sie während des Besuchs des VWU einige Dinge berücksichtigen.

 Erforderliche Dokumente

Für die Registrierung in u:space

  • Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite) als JPEG oder PNG-Datei

Für den Antrag auf Zulassung

Informationen über zusätzliche Erfordernisse (z.B. qualitative Zulassungsbedingungen, Sprachkenntnisse) finden Sie auf der Übersichtsseite des jeweiligen Studiums. Wählen Sie dazu unter Zulassung > Masterstudien das entsprechende Studium aus.

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Schritt 1: Erforderliche Dokumente vorbereiten

  1. Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
  2. Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokuments mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl zu einer PDF-Datei zusammen (z. B. Studienabschlussurkunde + Notentranskripte/Diploma Supplement + Beglaubigung + Übersetzung).

Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente möglichst vor Beginn der Antragsfrist vor. So können Sie Ihren Antrag auf Zulassung gleich zu Fristbeginn stellen.

Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen

  1. Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
  2. Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab und wählen Sie das gewünschte Studium aus.
  3. Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch. 
  4. Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (vor allem E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und wählen Sie "Antrag stellen".

Sobald der Status Ihres Antrags unter in u:space > Zulassung beantragen > Meine Studienanträge "Antrag gestellt" ist, kann Ihr Antrag von der Studienzulassung bearbeitet werden.

Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung des Antrags! Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben.

 Registrierung in u:space

Schritt 3: Auf den Zulassungsbescheid warten

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, müssen Sie auf Ihren Zulassungsbescheid warten. Die Überprüfung Ihrer Dokumente durch die Studienzulassung nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Aus organisatorischen Gründen können wir keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben.

Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid per E-Mail an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Sie finden ihn anschließend auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente.

Die Zulassung kann

  • ohne weitere Ergänzungsprüfungen erfolgen, oder
  • mit der Ergänzungsprüfung Deutsch im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) und gegebenenfalls mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium (max. 30 ECTS), die Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters im Masterstudium absolvieren müssen, erfolgen, oder
  • aufgrund mangelnder Facheinschlägigkeit/qualitativer Zulassungsbedingungen abgewiesen werden.

Wenn Sie in Ihrem Antrag keinen Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1 hochgeladen haben, wird Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben. Über etwaige Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium werden Sie im Zulassungsbescheid informiert. Diese dienen zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede und stammen aus dem dafür fachlich in Frage kommenden Bachelorstudium an der Universität Wien. Sie müssen zu diesem Bachelorstudium nicht zugelassen sein. Diese "fachlichen" Ergänzungsprüfungen können Sie erst ablegen, nachdem Sie zum Masterstudium zugelassen wurden.

Der Zulassungsbescheid ist gültig, solange es keine gesetzlichen oder zulassungsrelevanten curricularen Änderungen gibt. Sollten Sie im beantragten Semester nicht mit dem Studium beginnen können oder wollen, z. B. weil das Semester schon zu weit vorangeschritten ist, ist die Zulassung im Folgesemester (oder später) möglich. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester.

Der Erhalt des Zulassungsbescheides bedeutet nicht, dass Sie bereits zugelassen wurden, sondern dass eine Zulassung zum beantragten Studium möglich ist. Sie müssen das Zulassungsverfahren wie in Schritt 4, 5 und 6 beschrieben abschließen.

Schritt 4: Anmeldung für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)

Wird die Ergänzungsprüfung Deutsch in Ihrem Zulassungsbescheid vorgeschrieben, melden Sie sich zuerst für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) an und zahlen Sie den Kursbeitrag. 

Schritt 5: Zulassung zum Studium

So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab: 

  1. Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminvereinbarungstool. 
    Alle Informationen zur Terminvereinbarung
    Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
  2. Sie werden vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen. Im außerordentlichen Studium (= Besuch des VWU) dürfen Sie noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen, sondern nur die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU machen. Nach Ihrem Online-Termin erhalten Sie ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zu Ihrem weiteren Vorgehen. 

Schritt 6: ÖH-Beitrag einzahlen und u:card bestellen

Zahlen Sie nach Ihrem Termin den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist. Sobald der vorgeschriebene Beitrag als "eingelangt" in u:space aufscheint, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen und validieren.

Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.

Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch abgelegt haben.

 FAQ

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Ich möchte einen Deutschkurs machen, bevor ich mit dem Studium beginne. Wie stelle ich den Antrag auf Zulassung?
Was gilt als Nachweis der Gleichstellung laut Personengruppenverordnung?
Muss ich einen Nachweis der Gleichstellung laut Personengruppenverordnung hochladen?
Ich habe mein Bachelorzeugnis noch nicht. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Zulassung stellen?
Kann ich den Antrag auf Zulassung zum Studium schon stellen, wenn ich nur noch die Bachelorarbeit schreibe/Bachelorprüfung zu machen habe?
Ich möchte Bildungskarenz beantragen und brauche dafür den Bescheid.
Ich habe an einer anderen Universität ein Studium begonnen. Kann ich dieses nach Wien transferieren oder z.B. im dritten Semester/zweiten Jahr einsteigen?
Kann ich den Antrag mit einem Zertifikat für Deutsch stellen, das nicht in der Liste der akzeptierten Zertifikate zu finden ist?
Kann ich den Antrag mit einem Zertifikat für Englisch stellen, das nicht in der Liste der akzeptierten Zertifikate zu finden ist?
Ich habe ein englischsprachiges Studium abgeschlossen, warum muss ich in u:space einen Englischnachweis hochladen?
Kann ich den Antrag ohne der (für mein Land vorgesehenen) Beglaubigung stellen?
Warum muss ich in u:space eine Apostille/Beglaubigung hochladen, wenn mein Dokument schon beglaubigt ist?
Muss ich zugelassen sein, um nach Österreich einreisen zu können?
Ich habe ein Diplomstudium abgeschlossen. Jetzt soll ich in u:space ein Bachelordiplom hochladen – was soll ich tun?
Ich habe meinen Zulassungsbescheid bekommen, was muss ich jetzt tun? Bin ich jetzt schon zugelassen?
Kann ich für das aktuelle Semester zugelassen werden, das Studium aber erst im nächsten Semester beginnen?
Wie lange ist mein Zulassungsbescheid gültig?
Können meine Prüfungen aus anderen Studien/von anderen Hochschulen anerkannt werden?