Tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien
Absolvent*innen eines jedenfalls fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, können tagesaktuell zum Masterstudium der Universität Wien zugelassen werden. Alle Informationen zur tagesaktuellen Zulassungen finden Sie auf dieser Seite.
Was ist die tagesaktuelle Zulassung?
Tagesaktuelle Zulassung heißt, dass Ihr fachgleiches Masterstudium mit dem Tag nach der letzten Prüfung des Bachelorstudiums beginnt. Die tagesaktuelle Zulassung ist während des laufenden Semesters, und auch außerhalb der Antrags- und Zulassungsfristen möglich. Sobald das nächste Semester begonnen hat (1. Oktober/1. März), müssen Sie regulär einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Sie haben ein fachgleiches Bachelorstudium an der Universität Wien abgeschlossen und
- das SSC hat Ihren Studienabschluss bereits eingetragen und
- Sie haben den Studien/ÖH-Beitrag vor dem Ende der Zulassungsfrist des laufenden Semesters bezahlt und
- das nächste Semester hat noch nicht begonnen.
Wie kann ich eine tagesaktuelle Zulassung beantragen?
Sie erfüllen die Voraussetzungen und möchten die tagesaktuelle Zulassung im laufenden Semester beantragen? Schreiben Sie uns eine Nachricht über den Servicedesk. Wir bearbeiten Ihre Anfrage und lassen Sie tagesaktuell zu. Das heißt Ihr Masterstudium beginnt offiziell am Tag nach dem Datum Ihrer letzten Prüfung im Bachelorstudium.
Welche Vor- und Nachteile gibt es?
Welche Vorteile kann eine tagesaktuelle Zulassung haben?
Eine tagesaktuelle Zulassung ist für Sie empfehlenswert, wenn Sie für das laufende Semester bereits Prüfungen des Masterstudiums ablegen möchten.
Zum Beispiel:
Sie haben am 4. April Ihre letzte Prüfung im Bachelorstudium abgelegt und Ihr Studium abgeschlossen. Das SSC trägt den Studienabschluss am 2. Mai ein. Die Zulassung erfolgt rückwirkend mit 5. April. Sie sind daher ab 5. April für das Sommersemester im Masterstudium zugelassen. Sie können theoretisch im Juni bereits Prüfungen aus dem fachgleichen Masterstudium absolvieren.
Welche Nachteile kann eine tagesaktuelle Zulassung haben?
Bei einer tagesaktuellen Zulassung werden Sie rückwirkend (mit dem Tag nach dem Datum der letzten Prüfungsleistung) im laufenden Semester zugelassen. Dadurch kann es sein, dass die Registrierungsfrist für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen bereits vorüber ist.
Sie können dementsprechend eventuell nicht alle im ersten Semester empfohlenen Lehrveranstaltungen absolvieren und müssen auf das nächste Semester warten.
FAQ
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Ist mein Studium fachgleich?
Ob ihr Studium fachgleich ist, können Sie im Curriculum des Masterstudiums Ihrer Wahl nachlesen bzw. im Master Access Guide.
Achtung: Wenn Sie ein Bachelor Lehramtsstudium an der Universität Wien abgeschlossen haben, ist nur das Lehramt Masterstudium mit den gleichen Unterrichtsfächern fachgleich.
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Kann ich auch außerhalb der Zulassungsfrist tagesaktuell zugelassen werden?
Ja, die tagesaktuelle Zulassung mit einem fachgleichen Studienabschluss im selben Semester ist auch nach Ende der Zulassungsfrist möglich. Beachten Sie folgendes:
- Ihr Studien-/ÖH-Beitrag für das laufende Semester muss als "eingelangt" in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag gemeldet sein.
- Das SSC muss den Studienabschluss bereits eingetragen haben.
- Das nächste Semester darf noch nicht begonnen haben. Das heißt, Sie müssen die tagesaktuelle Zulassung vor 1. Oktober für das Sommersemester bzw. vor 1. März für das Wintersemester beantragen.
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Kann ich auch regulär mit Beginn des nächsten Semesters zugelassen werden?
Ja, Sie können mit dem Masterstudium auch regulär mit Beginn des nächsten Semesters starten (egal wann die letzte Prüfung des Bachelorstudiums abgelegt wurde). Stellen Sie dazu innerhalb der Antragsfrist Ihren Antrag auf Zulassung in u:space.
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Haben Sie Beispiele für eine tagesaktuelle Zulassung?
Beispiel 1:
Sie haben am 25. Jänner die letzte Prüfung abgelegt und Ihr Bachelorstudium abgeschlossen. Das SSC trägt den Studienabschluss am 10. Februar ein. Sie beantragen am 12. Februar eine tagesaktuelle Zulassung über den Servicedesk. Wir bearbeiten Ihre Anfrage (das kann einige Tage dauern). Sie werden rückwirkend ab 26. Jänner für das Wintersemester zugelassen und erhalten ein E-Mail mit der Bestätigung der Zulassung. Sie können Prüfungen aus dem Masterstudium für das Wintersemester ablegen sobald die tagesaktuelle Zulassung durchgeführt wurde (sofern Prüfungstermine angeboten werden und die Anmeldefrist noch nicht vorüber ist).Beispiel 2:
Sie haben am 15. Juni die letzte Prüfung abgelegt und Ihr Bachelorstudium abgeschlossen. Das SSC trägt den Studienabschluss am 11. Juli ein. Sie beantragen am 10. September eine tagesaktuelle Zulassung über den Servicedesk. Wir bearbeiten Ihre Anfrage (das kann einige Tage dauern). Sie werden rückwirkend ab 16. Juni für das Sommersemester zugelassen und erhalten ein E-Mail mit der Bestätigung der Zulassung. Sie können Prüfungen aus dem Masterstudium für das Sommersemester ablegen sobald die tagesaktuelle Zulassung durchgeführt wurde (sofern Prüfungstermine angeboten werden und die Anmeldefrist noch nicht vorüber ist). -
Wann ist die tagesaktuelle Zulassung nicht möglich?
Eine tagesaktuelle Zulassung ist nicht möglich, wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen oder wenn das gewünschte Masterstudium ein Aufnahmeverfahren hat (Ausnahme: Masterstudium Psychologie).
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Was ist die tagesaktuelle Zulassung nicht?
Tagesaktuelle Zulassung bedeutet nicht, dass Sie an dem Tag zugelassen werden, an dem Sie uns Ihren Zulassungswunsch mitteilen. Tagesaktuell heißt, Sie werden am Tag nach dem Datum Ihrer letzten Prüfung im Bachelorstudium zugelassen.
Zum Beispiel:
- Sie haben 4. April Ihre letzte Prüfung abgelegt und Ihr Bachelorstudium abgeschlossen.
- Das SSC trägt den Studienabschluss am 2. Mai ein.
- Sie schreiben uns am 5. Juni über den Servicedesk, dass Sie tagesaktuell zugelassen werden möchten.
- Die Zulassung erfolgt rückwirkend mit 5. April (also dem Tag nach dem Datum Ihrer letzten Prüfung). Sie sind daher ab 5. April für das Sommersemester im Masterstudium zugelassen.
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Ich möchte tagesaktuell zum Masterstudium Translation zugelassen werden. Was muss ich beachten?
Geben Sie bitte Ihre gewünschte Arbeitssprachenkombination in Ihrer Nachricht bekannt. Wichtig ist:
Sie können Ihre Arbeitssprachen nach der Zulassung nicht mehr ändern!
Überlegen Sie deshalb schon vorab, welchen Schwerpunkt Sie im Masterstudium wählen möchten. Die möglichen Schwerpunkte hängen von der Wahl Ihrer A-Sprache und den weiteren Arbeitssprachen ab. Die A-Sprache ist die Sprache, die Sie am besten beherrschen (in der Regel Ihre Erst- oder Bildungssprache).
Bei Fragen zur Wahl des Schwerpunkts wenden Sie sich bitte an das StudienServiceCenter am Zentrum für Translationswissenschaft bevor Sie die tagesaktuelle Zulassung beantragen.
Rechtliche Grundlagen
§ 25 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien