Zulassung zum Masterstudium Translation

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Zulassung zum Masterstudien Translation für Personen mit

  • abgeschlossenem Bachelor-/Diplomstudium
  • der Universität Wien

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen davon ab, ob das gewünschte Masterstudium fachgleich (= konsekutiv) ist oder nicht.

Bild Hauptgebäude der Uni Wien

© Alex Schuppich

 Fachgleich oder nicht?

"Fachgleich" (= "konsekutiv" oder "jedenfalls fachlich in Frage kommend") bedeutet z. B. Bachelorabschluss Mathematik und Masterstudium Mathematik.

Ob ein Studium fachgleich ist oder weitere Voraussetzungen (z. B. qualitative Zulassungsbedingungen, Sprachkenntnisse) für die Zulassung zum Masterstudium erforderlich  sind, finden Sie im Curriculum des Masterstudiums bzw. im Master Access Guide.

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Fachgleiche Studien

  1. Stellen Sie sicher, dass Ihr SSC den Bachelorabschluss eingetragen hat.
  2. Loggen Sie sich innerhalb der Antragsfrist in u:space ein.
  3. Stellen Sie unter Studium > Zulassung beantragen den Antrag auf Zulassung. Achten Sie dabei auf die richtige Wahl der Arbeitssprachen. Die Sprachen können nach der Zulassung nicht mehr geändert werden.
  4. Bestätigen Sie Ihren Zulassungswunsch über den Servicedesk.
  5. Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald dieser in u:space als "eingelangt am" aufscheint.
  6. Überprüfen Sie in u:space > Studienübersicht, ob die Zulassung korrekt durchgeführt wurde.

Der Antrag auf Zulassung unter Studium > Zulassung beantragen ist nicht möglich? In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte über den Servicedesk. Geben Sie Ihre Arbeitssprachen in Ihrer Nachricht bekannt. Beachten Sie: Die gewählten Arbeitssprachen haben Auswirkungen auf die möglichen Schwerpunkte im Masterstudium und können nach der Zulassung nicht mehr geändert werden!

Besonderheit: Die tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien ist für Absolvent*innen eines Bachelorstudiums der Universität Wien unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

 Fristen

Fristen für Absolvent*innen eines jedenfalls fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums gemäß Curriculum der Universität Wien, unabhängig von der Staatsangehörigkeit

Wintersemester 2024/25:  

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 31. Oktober 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025: 

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 31. März 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

Nicht-fachgleiche Studien

Fristen EU/EWR

Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

Fristen Nicht-EU/EWR

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 31. Juli 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

Schritt 1: Antrag auf Zulassung in u:space

Loggen Sie sich in u:space ein und wählen Sie unter Studium > Zulassung beantragen das gewünschte Studium aus. Dokumente, die bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Laden Sie etwaige laut Curriculum vorgeschriebene Nachweise als einzelne PDF-Dateien hoch (z. B. Nachweis der Englischkenntnisse). Danach klicken Sie auf "Antrag stellen".

Sobald in u:space unter "Meine Studienanträge" der Status Ihres Antrages "gestellt" ist, kann die Studienzulassung Ihren Antrag bearbeiten.

Wichtige Information zu Ihren Arbeitssprachen

Sie können Ihre Arbeitssprachen nach der Zulassung nicht mehr ändern!

Überlegen Sie schon vor Antragstellung, welchen Schwerpunkt Sie im Masterstudium wählen möchten. Die möglichen Schwerpunkte hängen von der Wahl Ihrer A-Sprache und den weiteren Arbeitssprachen ab. Die A-Sprache ist die Sprache, die Sie am besten beherrschen (in der Regel Ihre Erst- oder Bildungssprache).
Bei Fragen zur Wahl des Schwerpunkts wenden Sie sich bitte an das StudienServiceCenter am Zentrum für Translationswissenschaft bevor Sie den Antrag stellen. 

Schritt 2: Auf den Zulassungsbescheid warten

Warten Sie auf den Zulassungsbescheid. Die Überprüfung Ihrer Dokumente durch verschiedene Stellen innerhalb der Universität nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Sie erhalten den Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse.

Schritt 3: Zulassung zum Studium

Die Zulassung kann entweder

  • ohne weitere Ergänzungsprüfungen erfolgen,
  • mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium (max. 30 ECTS), die Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters im Masterstudium absolvieren müssen, erfolgen oder
  • aufgrund von mangelnder Facheinschlägigkeit/qualitativer Zulassungsbedingungen abgewiesen werden.

Über etwaige Ergänzungsprüfungen werden Sie im Zulassungsbescheid informiert. Ergänzungsprüfungen dienen zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede und stammen aus dem dafür fachlich in Frage kommenden Bachelorstudium an der Universität Wien. Die Zulassung zu diesem Bachelorstudium für das Ablegen dieser Ergänzungsprüfungen ist nicht nötig.

Der Zulassungsbescheid ist gültig, solange es keine gesetzlichen oder zulassungsrelevanten curricularen Änderungen gibt. Sollten Sie im beantragten Semester nicht mit dem Studium beginnen können oder wollen, z. B. weil das Semester schon zu weit vorangeschritten ist, ist die Zulassung im Folgesemester (oder später) möglich. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester. Der Erhalt des Zulassungsbescheides bedeutet nicht, dass Sie bereits zugelassen wurden, sondern dass eine Zulassung zum beantragten Studium möglich ist.

Um das Zulassungsverfahren abzuschließen, schreiben Sie innerhalb der Zulassungsfrist des beantragten oder eines der folgenden Semester über den Servicedesk eine Nachricht. Sie erhalten ein E-Mail mit weiteren Informationen.