FAQ für Studien mit Aufnahme- oder Eignungsverfahren

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren nach Themen sortiert:

Studienjahr 2024/25

Die Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25 ist bereits vorbei. Sie können zu Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren nur zugelassen werden, wenn Sie fristgerecht den Antrag gestellt haben und alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Studium erfüllen.

Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf das Studienjahr 2024/25. Detaillierte Informationen (erforderliche Dokumente etc.) für das Studienjahr 2025/26 werden ab Anfang 2025 an dieser Stelle laufend ergänzt.

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Online-Self-Assessment

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  • Was ist ein Online-Self-Assessment?

    Ein Online-Self-Assessment (OSA) ist eine Orientierungshilfe bei der Studienwahl. Es kann Ihnen dabei helfen, die Anforderungen eines Studiums besser einzuschätzen, indem Sie Interessen und Erwartungen abgleichen oder notwendiges Vorwissen überprüfen. 

  • Wie erhalte ich den OSA-Code?

    Sobald Sie das Online-Self-Assessement (OSA) vollständig abgeschlossen haben, sehen Sie den OSA-Code. Sie können sich diesen auch per E-Mail zusenden lassen.

    Wenn Sie beim OSA dieselbe E-Mail-Adresse angeben, wie bei der Erstellung Ihres u:account, ist der OSA-Code automatisch in u:space gespeichert.

  • Muss ich das Online-Self-Assessment machen?

    Ja, das OSA ist bei allen Studien mit Aufnahme/Eignungsverfahren – außer bei Psychologie – verpflichtend, um am schriftlichen Test teilnehmen zu können.

  • Muss ich mich auf das OSA vorbereiten? Wie lange dauert es und wird es bewertet?

    Auf das OSA müssen Sie sich nicht vorbereiten. Es dient der Selbsteinschätzung.

    Für die Bearbeitung werden Sie je nach OSA zwischen 30 und 70 Minuten benötigen. Es gibt aber keine Zeitbegrenzung, Sie können sich so viel Zeit nehmen, wie Sie möchten.

    Das Ergebnis des OSA ist nur für Sie persönlich einsehbar. Es wird nicht benotet und nicht zum Ergebnis des schriftlichen Tests gezählt.

  • Kann ich das OSA abbrechen und später noch einmal machen?

    Sie können das OSA abbrechen und später damit fortfahren. Wir empfehlen allerdings, das nicht zu tun.

  • Kann ich das Online-Self-Assessment jederzeit machen?

    Ja, Sie können das OSA jederzeit durchführen. Der OSA-Code ist 18 Monate lang gültig.

  • Ich habe das OSA früher schon einmal absolviert. Muss ich es noch einmal machen?

    Wenn der OSA-Code nicht älter als 18 Monate ist und Sie damit noch keinen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben, können Sie diesen verwenden. 

    Wenn Sie das OSA schon einmal im Rahmen eines früheren Aufnahme-/Eignungsverfahrens gemacht haben, müssen Sie das OSA erneut absolvieren, um den aktuellen OSA-Code zu erhalten.

Registrierung und Antrag auf Zulassung

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  • Die Tests der Studien, für die ich mich interessiere, finden am selben Tag statt. Kann ich an allen teilnehmen?

    Die Termine für die schriftlichen Tests für Bachelor-/Diplomstudien der Universität Wien sind so gewählt, dass Sie theoretisch an allen Tests teilnehmen können.

    Sie haben sich für ein Aufnahmeverfahren einer anderen österreichischen Universität registriert und die Tests finden am selben Tag statt? Sie müssen sich entscheiden, auf welcher Universität Sie studieren möchten. Dort machen Sie dann den schriftlichen Test.

    Der schriftliche Test für das Bachelorstudium (Wirtschafts-)Informatik findet zeitgleich mit dem der Technischen Universität Wien statt. Sie können nur an einem von beiden teilnehmen.

  • Ich habe noch kein Reifezeugnis. Kann ich trotzdem am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen?

    Ja, das ist möglich. Geben Sie in u:space beim Punkt "Reifezeugnis" alle Daten zum Dokument an (Art, Ausstellungsland, Sprache des Dokuments). Laden Sie aber kein Dokument hoch.

    Sobald Sie das Reifezeugnis haben, müssen Sie es in u:space hochladen. Der Antrag auf Zulassung und die Registrierung zum Aufnahme-/Eignungsverfahren macht nur Sinn, wenn Sie sich in der Abschlussklasse befinden und das Reifezeugnis innerhalb des folgenden Studienjahres erhalten (z. B. im Herbst, wenn Sie Nachmaturant*in sind).

    Laden Sie Ihr Reifezeugnis unbedingt hoch, sobald Sie es erhalten haben, andernfalls können Sie die Zulassung nicht abschließen. Wir benötigen alle Seiten Ihres Reifezeugnisses.

  • Ich habe einen Zulassungsbescheid aus einem früheren Semester. Wie kann ich mich für das Aufnahme-/Eignungsverfahren registrieren?

    Lesen Sie die Informationen zur Registrierung zum Aufnahme-/Eignungsverfahren für Personen im Vorstudienlehrgang (VWU).

    Auch wenn Sie nicht im VWU sind/waren und einen Zulassungsbescheid aus einem früheren Semester haben, können Sie sich, wie auf obiger Website beschrieben, für das Aufnahme/Eignungsverfahren registrieren.

  • Wann kann ich einen Antrag auf Zulassung stellen?
  • Gibt es Ausnahmen vom Aufnahme-/Eignungsverfahren?

    Lesen Sie hierzu die Informationen zu den Ausnahmen vom AV/EV.

    Weitere Ausnahmen können gemäß der Verordnung des Rektorats nicht gemacht werden.

  • Ich habe ein International Baccalaureate (IB). Wie gehe ich vor?

    Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien ist nur möglich, wenn Sie durch das IB Diploma folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • mindestens 24 Punkte (mit einem IB Certificate ist die Zulassung nicht möglich)
    • mindestens sechs Prüfungsfächer, darunter
      • eine Fremdsprache (kann auch Deutsch sein)
      • Mathematik
    • mindestens drei der Prüfungsfächer müssen als "Higher Level" absolviert worden sein.

    Beim Antrag auf Zulassung zum Studium in u:space geben Sie als Ausstellungsland des Reifezeugnisses die Schweiz an, selbst wenn Sie die Schule nicht in der Schweiz beendet haben. Das Hochladen der IB-Dokumente als PDF-Datei in u:space ist ausreichend. Schicken Sie keine IB-Dokumente per Post an die Studienzulassung! Sie müssen diese erst bei der Online-Erstzulassung vorweisen.

    Das Unterrichtsfach Deutsch im IB Diploma kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens nur als Deutschnachweis A2 gewertet werden, ersetzt jedoch nicht den für die Zulassung notwendigen C1 Deutschnachweis.

    Wenn Sie ein GIB (gemischtsprachiges IB) haben, wählen Sie Deutschland als Ausstellungsland. Die Voraussetzungen sind dieselben wie oben, das GIB kann als Deutschnachweis auf Niveau C1 anerkannt werden.

    Detaillierte Informationen zu den Deutschnachweisen

  • Ich habe GCSE ("britische A-Levels"). Was muss ich beachten?

    Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien ist möglich, wenn Sie durch das GCSE folgende Voraussetzungen erfüllen:

    Vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände müssen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C (bzw. grades 9 - 4) absolviert sein. Darunter müssen sich befinden:

    1. eine Sprache
    2. Mathematik
    3. einer der Unterrichtsgegenstände Biologie, Physik oder Chemie
    4. ein geisteswissenschaftliches Fach

    Mindestens DREI Unterrichtsgegenstände müssen im GCE "Advanced  Level"  (=A-Level) abgelegt worden sein.

    Das vierte Fach kann auf dem Niveau des GCE  "Advanced Subsidary Level" (=AS-Level) oder auf dem Niveau des GCSE/IGCSE bestanden worden sein.

    Ein A-Level im Unterrichtsfach Deutsch kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens nur als Deutschnachweis A2 gewertet werden, ersetzt jedoch nicht den für die Zulassung notwendigen C1 Deutschnachweis.

    Detaillierte Informationen zu den Deutschnachweisen

  • Meine Dokumente sind aus einem Nicht-EU/EWR-Land. Gibt es noch etwas, das ich beachten muss?

    Bei Dokumenten aus einigen Ländern, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel brauchen Sie einen Nachweis über die Hochschulaufnahmeprüfung, wenn Ihr Reifezeugnis aus der Türkei stammt. Alle Informationen zu zusätzlich benötigen Nachweisen finden Sie auf unserer Seite für Studieninteressierte aus Drittstaaten.

    Beachten Sie außerdem, dass Ihre Dokumente gegebenenfalls beglaubigt werden müssen.

  • Ich möchte mein Lehramtsstudium wiederaufnehmen/ein Unterrichtsfach wechseln. Muss ich am Eignungsverfahren teilnehmen?

    Nein, die Teilnahme am Eignungsverfahren ist nicht mehr nötig.

    Informationen zu den Ausnahmen vom AV/EV

    Informationen zum Wechsel von Unterrichtsfächern

  • Ich habe schon einen Studienabschluss. Kann ich mit diesem anstelle meines Reifezeugnisses zugelassen werden?

    Ja, wenn Ihr Studienabschluss von einem mindestens dreijährigen Studium (Vollzeit oder mindestens 180 ECTS, z. B. ein dreijähriges Bachelorstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt.

  • Ich möchte gern ein Unterrichtsfach an der Universität Wien und eines an einer der Wiener Kunstuniversitäten studieren. Wie mache ich das?

    Sie müssen das Eignungsverfahren an der Universität Wien nicht absolvieren, sondern jenes an der jeweiligen Kunstuniversität. Nach der Zulassung an der Kunstuniversität können Sie auch an der Universität Wien zugelassen werden.

    Detaillierte Informationen

  • Bekomme ich eine Registrierungsbestätigung?

    Ja. Ihre Registrierungsbestätigung finden Sie nach der Antragstellung in u:space > Persönliches > Meine Dokumente. Diese dient auch an anderen österreichischen Universitäten zur Vorlage und bestätigt, dass Sie erfolgreich für das Aufnahme-/Eignungsverfahren registriert sind.

  • Was passiert, wenn sich weniger Personen registrieren, als es Plätze gibt?

    Haben sich weniger Personen registriert als Studienplätze vorhanden sind, finden die weiteren Schritte im Aufnahmeverfahren nicht statt. Wenn Sie sich fristgerecht registriert haben, werden Sie darüber per E-Mail informiert. Sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelor-/Diplomstudium an der Universität Wien erfüllen, können Sie das Zulassungsverfahren abschließen.

  • Wie hoch ist der Numerus clausus?

    In Österreich gibt es keinen Numerus clausus. Wenn Sie die für die Zulassung benötigten Voraussetzungen erfüllen, die erforderlichen Dokumente hochgeladen haben und im Aufnahme-/Eignungsverfahren erfolgreich waren, können Sie zugelassen werden.

  • Wann erfahre ich, ob der Aufnahme-/Eignungstest stattfindet?

    Sie werden zeitnah nach Ablauf der Antragsfrist per E-Mail informiert, ob die weiteren Schritte im Aufnahme-/Eignungsverfahren stattfinden.

  • Ich habe bereits ein Studium abgeschlossen. Muss ich am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen?

    Ja. Ein abgeschlossenes Studium befreit Sie nicht von der Teilnahme am Aufnahmeverfahren. Ausnahmen gibt es für das Eignungsverfahren Lehramt.

    Informationen zu den Ausnahmen vom AV/EV

  • Ich habe meinen Antrag aus Versehen zurückgezogen. Was kann ich tun?

    Wenn die Antragsfrist noch läuft, können Sie den Antrag einfach erneut stellen. Den Kostenbeitrag müssen Sie kein zweites Mal einzahlen.

    Sollte die Antragsfrist bereits vorbei sein, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich über den Servicedesk (Thema: Informationen zum Aufnahme-/Eignungsverfahren).

  • Ich studiere das Studium bereits an einer anderen Universität. Kann ich gleich in ein höheres Semester einsteigen oder muss ich trotzdem am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen?

    Ein Einstieg in ein höheres Semester ist nicht möglich. Sie müssen jedenfalls am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen. Nach der Zulassung können Sie einen Antrag auf Anerkennung der bereits abgelegten Prüfungsleistungen stellen. Zuständig dafür ist das/die StudienServiceCenter/StudienServiceStelle Ihres Studiums. Prüfungen, die anerkannt wurden, müssen Sie an der Universität Wien nicht noch einmal absolvieren.

    Bei Rechtswissenschaften und Lehramt sind Ausnahmen möglich:

    Informationen zu den Ausnahmen vom Aufnahme-/Eignungsverfahren

  • Ich habe die Antrags-/Registrierungsfrist versäumt. Was kann ich machen?

    Solange die Antragsfrist für Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren läuft, können Sie einen Antrag auf Zulassung zu einem anderen Studium stellen. Sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie innerhalb der Zulassungsfrist zugelassen werden.

    Das Aufnahme-/Eignungsverfahren findet nur einmal jährlich (vor dem Wintersemester) statt. Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt unbegrenzt gültig. Informationen über das nächste Aufnahme-/Eignungsverfahren finden Sie ab Frühjahr des Folgejahres auf unserer Website.

  • Ich habe mein Passwort für den u:account vergessen. Woher bekomme ich ein neues?

    Ein neues Passwort erhalten Sie über den Helpdesk des Zentralen Informatikdienstes.

  • Was muss ich tun, wenn ich doch nicht am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen möchte? Bekomme ich den Kostenbeitrag zurück?

    In diesem Fall nehmen Sie einfach nicht am schriftlichen Test teil. Bitte ignorieren Sie die E-Mails mit Informationen zum AV/EV, die Sie standardmäßig weiterhin erhalten. Es entstehen Ihnen daraus keinerlei negative Konsequenzen.

    Wenn ein schriftlicher Test stattfindet und Sie nicht daran teilnehmen, können Sie im folgenden Studienjahr nicht zu diesem Studium zugelassen werden. Die Zulassung zu einem Studium ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren ist trotzdem möglich, sofern Sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen.

    Eine Rückerstattung des Kostenbeitrags ist durch die einschlägigen Bestimmungen nicht vorgesehen, da dieser eine ordnungssichernde Maßnahme ist, die sicherstellen soll, dass Anmeldungen nur durch jene erfolgen, die tatsächlich Interesse am Studium haben. Dies ist durch die höchstgerichtliche Judikatur des Verfassungsgerichtshofs bestätigt.

  • Ich möchte Sportwissenschaft und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport studieren. Wie gehe ich vor?

    Wenn Sie ein Lehramtsstudium mit Unterrichtsfach Bewegung und Sport und das Bachelorstudium Sportwissenschaft studieren möchten, machen Sie Folgendes:

    1. Registrieren Sie sich in u:space und stellen Sie den Antrag auf Zulassung für das Lehramtsstudium und für das Bachelorstudium Sportwissenschaft.
      Sie müssen den Kostenbeitrag bei beiden Anträgen zahlen, also insgesamt 100 Euro.
    2. Sie führen alle Schritte im Eignungsverfahren durch und absolvieren zusätzlich die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung.
    3. Wenn Sie im Eignungsverfahren und bei der Zulassungsprüfung erfolgreich waren, ist die Zulassung zu beiden Studien möglich. Waren Sie bei der Zulassungsprüfung nicht erfolgreich, ist die Zulassung zu einem anderen Unterrichtsfach bzw. zu einem anderen Studium (ohne Aufnahmeverfahren und ohne verpflichtendes Online-Self-Assessment) nach Bekanntgabe der Ergebnisse möglich.
  • Ich studiere bereits an der Universität Wien bzw. habe ich hier schon einmal ein anderes Studium studiert. Wie gehe ich vor?

    Loggen Sie sich wie gewohnt in u:space ein. Unter dem Punkt Studium > Zulassung beantragen können Sie den Antrag für das gewünschte Studium stellen und den Kostenbeitrag bezahlen. Dokumente, die bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden.

    Wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, wenden Sie sich an den Helpdesk des Zentralen Informatikdienstes.

  • Ich habe bei der u:account-Aktivierung zu spät auf den Aktivierungslink geklickt. Dieser ist nun nicht mehr gültig. Was kann ich tun?

    Bitte wenden Sie Sich an den Helpdesk des Zentralen Informatikdienstes. Sie erhalten einen neuen Aktivierungslink.

Deutschkenntnisse

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  • Ich komme aus Südtirol. Brauche ich einen Deutschnachweis?

    Wenn die Unterrichts- und Prüfungssprache Ihrer Schule Deutsch war, ist Ihr Reifezeugnis der Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse.

  • Ich habe Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2. Kann ich schon am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen?

    Der Antrag auf Zulassung zum Studium und die damit verbundene Registrierung zum Aufnahme-/Einungsverfahren sind mit fortgeschrittenen Deutschkenntnissen möglich. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 müssen Sie erst bei Ihrem Online-Termin zur Erstzulassung zum ordentlichen Studium vorlegen.

    Sie müssen selbst entscheiden, ob Ihre Deutschkenntnisse gut genug sind und Sie das Aufnahme-/Eignungsverfahren durchlaufen oder noch einen Deutschkurs besuchen möchten.

    Lesen Sie die Informationen zu den Deutschkenntnissen für das Aufnahme-/Eigungsverfahren unbedingt sorgfältig durch.

  • Deutsch ist meine Erstsprache, ich habe aber keinen Deutschnachweis. Was mache ich?

    Wenn Ihre Deutschkenntnisse Ihrer Meinung nach sowohl schriftlich als auch mündlich sowie im Hör- und Leseverständnis dem Niveau C1 oder C2 entsprechen, laden Sie bei der Antragstellung in u:space beim Punkt "Sprachnachweis Deutsch C1" eine eidesstattliche Erklärung hoch, das ist eine Sachverhaltsdarstellung mit Ihrer Unterschrift, in der Sie bestätigen, dass Ihre Erst- bzw. Bildungssprache Deutsch ist. Beachten Sie, dass nach der Zulassung zu einem ordentlichen Studium keine Möglichkeit mehr besteht, einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) zu besuchen.

    Die Studienzulassung hat das Recht im Zweifelsfall einen Deutschnachweis zu verlangen.

  • Ich habe noch keinen Deutschnachweis (C1). Was muss ich tun?

    Lesen Sie die Informationen zu den Deutschkenntnissen für das AV/EV sorgfältig und gehen Sie entsprechend vor.

Schriftlicher Test

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  • Wann bekomme ich das Ergebnis des schriftlichen Tests?

    Dieses wird Ihnen circa 14 Tage nach dem schriftlichen Test per E-Mail zugesandt.

  • Wo finde ich die Testliteratur?

    Die Testliteratur finden Sie auf der Seite mit den Details zum schriftlichen Test und auf der Detailseite des jeweiligen Studiums.

  • Wie oft darf ich am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen?

    Das Aufnahme-/Eignungsverfahren findet einmal jährlich (vor dem Wintersemester) statt. Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt unbegrenzt gültig. Studieninteressierte, die im Aufnahme-/Eignungsverfahren nicht erfolgreich waren, können das Aufnahme-/Eignungsverfahren in den Folgejahren beliebig oft wiederholen.

  • Darf ich einen Taschenrechner verwenden?

    Nein, das ist nicht gestattet.

  • Darf ich ein Wörterbuch verwenden?

    Nein, das ist nicht gestattet.

  • Mein Name/Geburtsdatum ist auf der Einlassbestätigung falsch geschrieben. Was kann ich tun?

    Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich über den Servicedesk (Thema: Informationen zum Aufnahme-/Eignungsverfahren) und schicken Sie einen eingescannten Lichtbildausweis mit Ihrer Nachricht mit.

  • Ich habe noch keine Einlassbestätigung erhalten. Wann bekomme ich diese?

    Spätestens 14 Tage vor dem schriftlichen Test finden Sie in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente Ihre Einlassbestätigung mit den genauen Informationen zum Ablauf. Sie bekommen auch ein E-Mail mit dem entsprechenden Link. Überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. 

  • Gibt es einen Vorbereitungskurs oder Beispielaufgaben?

    Von Seiten der Universität Wien gibt es keine Vorbereitungskurse, da das Erlernen der Testliteratur ausreichend ist.

    Alle Informationen zur Testliteratur, Beispielaufgaben sowie Informationen zum schriftlichen Test finden Sie auf der Seite mit den Details zum schriftlichen Test.

  • Wann und wo findet der schriftliche Test statt?

    Spätestens 14 Tage vor dem schriftlichen Test finden Sie in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente Ihre Einlassbestätigung mit den genauen Informationen zum Ablauf des Tests (Ort, Uhrzeit, welche Gegenstände zum Test mitgenommen werden dürfen etc.). Sie erhalten auch einen Link zur Einlassbestätigung per E-Mail. Überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.

    Die Einlassbestätigung müssen Sie am Testtag unbedingt ausgedruckt mitnehmen.

    Der schriftliche Test findet in Wien statt.

  • Muss ich für den schriftlichen Test nach Wien fahren? Kann ich den Test auch online oder im Ausland machen?

    Der schriftliche Test findet in Wien statt und kann nur vor Ort absolviert werden. Die persönliche Anwesenheit ist zwingend erforderlich. Ein Online-Test wird nicht angeboten.

  • Wie läuft der Test ab? Wieviel Zeit muss ich am Testtag einplanen?

    Der Testtag besteht aus einer Identitätsüberprüfung, einer umfassenden Erklärung des Testablaufs, der eigentlichen Testzeit und dem Absammeln der Unterlagen. Da sichergestellt und mehrfach überprüft wird, dass alle Unterlagen abgesammelt wurden, dauert der Prozess je nach Zahl der Teilnehmer*innen einige Zeit. Nehmen Sie sich daher am Testtag bitte nichts anderes vor. Das Verlassen des Testortes ist erst dann möglich, wenn die Prüfungsleitung den Test für beendet erklärt. Ein vorzeitiges Verlassen führt zum Ausschluss vom Aufnahme-/Eignungsverfahren.

    Wenn Sie nicht aus Wien oder der näheren Umgebung kommen, ist es empfehlenswert, bereits am Vortag anzureisen. Rückfahrten und Rückflüge planen Sie bitte erst ab dem späteren Abend des Testtags ein.

  • Was passiert, wenn ich am Tag des Tests verhindert bin? Gibt es Ersatztermine?

    Nein, Ersatztermine können aus organisatorischen Gründen nicht angeboten werden. Der Test muss an einem Tag zu einer festgelegten Zeit stattfinden, damit alle Studieninteressierten gleiche Chancen haben. Daher gibt es keine Ersatztermine. Nehmen Sie sich für den angekündigten Testtag unbedingt frei und reisen Sie gegebenenfalls bereits am Vortag an.

    Wenn Sie den schriftlichen Test versäumen, haben Sie im kommenden Jahr wieder die Gelegenheit, am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilzunehmen. Dafür müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Das Aufnahme-/Eignungsverfahren findet nur einmal jährlich (vor dem Wintersemester) statt. Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt unbegrenzt gültig.

    Eine Rückerstattung des Kostenbeitrags ist durch die einschlägigen Bestimmungen nicht vorgesehen, da dieser eine ordnungssichernde Maßnahme ist, die sicherstellen soll, dass Anmeldungen nur durch jene erfolgen, die tatsächlich Interesse am Studium haben. Dies ist durch die höchstgerichtliche Judikatur des Verfassungsgerichtshofs auch bestätigt.

  • Wann erfahre ich ob der Test stattfindet? Wovon hängt das ab?

    Ob der schriftliche Test stattfindet hängt von der Anzahl der Studieninteressierten ab. Haben sich mehr Studieninteressierte registriert als es Studienplätze gibt, kommt es zum Test.

    Ein paar Tage nach Ende der Antrags-/Registrierungsfrist werden Sie per E-Mail informiert, ob der Test stattfindet. Überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.

    Nehmen weniger Studieninteressierte am Test teil, als es Studienplätze gibt, können all jene, die am Test teilgenommen haben, zum Studium zugelassen werden, sofern sie die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium an der Universität Wien erfüllen.

  • Wenn der schriftliche Test nicht stattfindet, kann ich dann das Studium beginnen, auch wenn ich nicht registriert war?

    Nein. Auch wenn der Test nicht stattfindet ist die Zulassung zum Studium nur möglich, wenn Sie für das Aufnahme-/Eignungsverfahren registriert waren. Das gilt auch, wenn weniger Studieninteressierte zum Test kommen, als Studienplätze zur Verfügung stehen.

  • Was muss ich zum schriftlichen Test mitbringen?

    Diese Informationen finden Sie auf Ihrer Einlassbestätigung. Diese finden Sie etwa 14 Tage vor dem Test in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente. Sie erhalten den entsprechenden Link auch per E-Mail. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

  • Findet der schriftliche Test auch für das Sommersemester statt?

    Nein. Das Aufnahme-/Eignungsverfahren findet einmal pro Jahr (vor dem Wintersemester) statt. Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt unbegrenzt gültig. 

    Ein Studienbeginn im Sommersemester wird aufgrund der Studienorganisation jedoch nicht empfohlen.

  • Bekomme ich eine Zeitbestätigung?

    Ja. Diese können Sie im Anschluss an den schriftlichen Test über den Servicedesk (Thema: Informationen zum Aufnahme-/Eignungsverfahren) anfordern. 

Zulassung zum Studium

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  • Ich möchte ein zusätzliches Studium ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren studieren. Was muss ich machen?

    Stellen Sie in u:space einen Antrag auf Zulassung zum Studium innerhalb der Antragsfrist und schließen Sie das Zulassungsverfahren ab.

  • Bis wann kann ich zum Studium zugelassen werden?

    Die Zulassung zu Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahmeverfahren ist innerhalb der Zulassungsfristen für das darauffolgende Winter- oder Sommersemester möglich. Das Aufnahmeverfahren gilt für zwei Semester.

    Die Zulassung zum Studium ist nur möglich, wenn Sie im Aufnahmeverfahren erfolgreich waren. Sie müssen die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium an der Universität Wien erfüllen. 

    Wenn Sie im Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt erfolgreich waren, ist die Zulassung jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist möglich. Das Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt ist unbegrenzt gültig.

     

     

  • Ich möchte erst im Sommersemester mit dem Studium beginnen. Was muss ich tun?

    Das Aufnahme-/Eignungsverfahren findet nur einmal jährlich (vor dem Wintersemester) statt. Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt unbegrenzt gültig. Nehmen Sie daher am Aufnahme-/Eignungsverfahren teil, auch wenn Sie erst im Sommersemester mit dem Studium beginnen möchten. Ein Studienbeginn im Sommersemester wird aufgrund der Studienorganisation jedoch nicht empfohlen.

  • Ich habe das Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt gemacht. Wie lange ist es gültig?

    Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt unbegrenzt gültig.

    Wenn Sie im Eignungsverfahren in Österreich erfolgreich waren, ist die Zulassung zum Studium innerhalb der Zulassungsfristen des jeweiligen Semesters möglich.

  • Was kostet das Studium?
  • Wie schließe ich das Zulassungsverfahren ab?

    Wenn Sie fristgerecht den Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben, erhalten Sie nach Ende der Antragsfrist ein E-Mail. Darin werden Sie darüber informiert, ob der schriftliche Test stattfindet und was Ihre nächsten Schritte im Zulassungsverfahren sind.

    Lesen Sie diese Informationen sorgfältig.

    Findet der schriftliche Test statt, erhalten Sie spätestens mit dem Testergebnis alle Informationen, wie Sie das Zulassungsverfahren abschließen können.

     

     

  • Wann beginnt das Studium?

    Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober. Beachten Sie, dass die Anmeldefrist für Lehrveranstaltungen bereits im September beginnt. Sie können sich erst für Lehrveranstaltungen anmelden, wenn Sie das Zulassungsverfahren abgeschlossen haben.

    Einteilung des Studienjahres

  • Ich war im Aufnahme-/Eignungsverfahren erfolgreich. Bin ich jetzt schon zugelassen?

    Nein. Sie erhalten alle Informationen zu den weiteren Schritten im Zulassungsverfahren mit Ihrem Testergebnis per E-Mail. Überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.

  • Was passiert, wenn ich im Aufnahme-/Eignungsverfahren nicht erfolgreich bin? Kann ich trotzdem studieren?

    Ja, es gibt auch Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren, die Sie als Alternative in Betracht ziehen können.

    Unser Tipp: Legen Sie sich rechtzeitig einen „Plan B“ zurecht, für den Fall, dass Sie im Aufnahme-/Eignungsverfahren nicht erfolgreich sind. Beachten Sie: In einigen Studien erfolgt die Bekanntgabe der Testergebnisse erst nach Ende der Antragsfrist für Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren. Es ist dann zu spät, die Zulassung zu beantragen.

    Ihre Schritte zum „Plan- B-Studium":

    • Informieren Sie sich frühzeitig über
    • Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung zu einem alternativen/zusätzlichen Studium.

    Die Zulassung ist nur möglich, wenn Sie fristgerecht einen Antrag gestellt haben. Die Antragsfristen hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.

    Das „Plan-B-Studium“ war doch nicht die richtige Wahl? In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun und das Zulassungsverfahren dafür nicht abschließen.

    Alle Antrags- und Zulassungsfristen

  • Nach dem Test sind noch Studienplätze frei. Kann ich zugelassen werden?

    Es ist nicht möglich, aufgrund freier Studienplätze zugelassen zu werden.

    Wenn weniger Personen zum schriftlichen Test kommen als es freie Studienplätze gibt, können nur diejenigen zugelassen werden, die das Aufnahme-/Eignungsverfahren in allen Stufen durchlaufen haben und die Voraussetzungen für die Zulassung zum entsprechenden Bachelor-/Diplomstudium an der Universität Wien erfüllen.

  • Ich habe den Test gerade gemacht, was nun?

    Warten Sie auf die Ergebnisse. Diese werden Ihnen circa 14 Tage nach dem Test per E-Mail zugesandt. Sie erhalten dann auch Informationen zu Ihren nächsten Schritten. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

  • Kann ich mit dem Testergebnis einer anderen Universität an der Universität Wien zugelassen werden?

    Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahmeverfahren:

    Möglichkeit 1: Der schriftliche Test der Universität Wien hat stattgefunden
    Eine Zulassung an der Universität Wien ist nicht möglich.

    Möglichkeit 2: Der schriftliche Test der Universität Wien findet nicht statt
    In bestimmten Studien ist eine Nachregistrierung möglich. Das tritt ein, wenn weniger Anträge auf Zulassung gestellt werden als es Studienplätze gibt und der schriftliche Test deshalb entfällt.

    Informationen zur Nachregistrierung finden Sie nach Ende der jeweiligen Antragsfrist unter aufnahmeverfahren.univie.ac.at.

    Beispiel 1: Der schriftliche Test für das Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre an der Universität Wien findet statt. Sie haben erfolgreich am Aufnahmetest für ein wirtschaftswissenschaftliches Bachelorstudium an der Wirtschaftsuniversität Wien teilgenommen. Die Zulassung an der Universität Wien ist nicht möglich.

    Beispiel 2: Der schriftliche Test für das Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre an der Universität Wien findet nicht statt. Sie haben sich erfolgreich für den Aufnahmetest für ein wirtschaftswissenschaftliches Bachelorstudium an der Wirtschaftsuniversität Wien registriert. Die Zulassung an der Universität Wien ist im Rahmen der "Nachregistrierung" möglich (solange Studienplätze verfügbar sind und sofern die Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelorstudium an der Universität Wien erfüllt werden).

     

    Eignungsverfahren Lehramt:

    Wenn Sie im Eignungsverfahren Lehramt an einer anderen österreichischen Bildungseinrichtung erfolgreich waren, ist die Zulassung zu einem Lehramtsstudium an der Universität Wien möglich (siehe Ausnahmen für Lehramtsstudierende).