Abweichende Prüfungsmethoden
Kurz gesagt...
Abweichende Prüfungsmethoden
sind ein studienrechtliches "Werkzeug" für Studierende, die eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung nachweisen können. Ist das Ablegen von Prüfungen im vorgeschrieben Modus aufgrund der Beeinträchtigung nicht chancengleich möglich, können individuelle abweichende Prüfungsmethoden vereinbart werden.
Rechtslage an der Universität Wien
Ordentliche und außerordentliche Studierende mit Beeinträchtigung im Studium haben gemäß §59 (1) Z 12 Universitätsgesetz ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden.
Zudem regelt die Satzung der Universität Wien die Gleichstellung von Personen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung.
Im Portal "Universität Wien barrierefrei" finden Sie die genauen Rechtstexte.
Definition und Ziel
Ausgleich von Nachteilen
Abweichende Prüfungen ermöglichen Prüfungen mit
- gleichem Inhalt,
- gleicher Leistung,
- aber in einem anderen/flexiblen Modus.
Ziel ist es, Prüfungen und Lehrveranstaltungen so zu gestalten, dass betroffene Studierende nicht aufgrund Ihrer Beeinträchtigung benachteiligt sind.
Es handelt sich dabei nicht um
- einen "Erlass" von Leistungsfeststellungen
- eine Bevorteilung
- ein "Auge zudrücken" oder
- eine Studienerleichterung ("durchs Studium tragen")
Die Änderung kommt der ursprünglich vorgesehenen Methode unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung am nächsten. Dadurch wird ein (chancengleicheres) Studium überhaupt erst ermöglicht.
Mit abweichenden Prüfungsmethoden versucht man Nachteile, die aufgrund einer Beeinträchtigung bestehen, auszugleichen.
Kann man beispielsweise nicht sehen, benötigt man die Inhalte, die am Flipchart geschrieben werden, in anderer Form (z.B. digital). Der*die Studierende leistet die selbe Arbeit, aber der Modus der Wissensvermittlung bzw. der Leistungsabfrage wird verändert. © Universität Wien / Barbara Mair
Prüfungsformen und Beispiele
Prüfungstypen
Abweichende Prüfungsmethoden können für sämtliche Prüfungstypen und jede Form des Leistungsnachweises vereinbart werden. Dies gilt sowohl für digitale, hybride oder vor-Ort-Prüfungen.
Prüfungen in Form eines einzigen Prüfungsvorganges
- mündliche Prüfungen
- schriftliche Prüfungen
- Multiple-Choice-Prüfungen
- Kombinationen
Lehrveranstaltungen mit Prüfungsimmanenz
Prüfungsimmanente LVen sind Prüfungen über die Dauer der gesamten Lehrveranstaltung, deshalb können auch in LVen die Teilleistungen adaptiert werden: z.B.:
- Zwischentests
- Referate
- Aktive Anwesenheit (z.B. Diskussion)
- Labortätigkeiten
- Abgaben (z.B. Hausarbeiten, Abschlussarbeiten)
- Exkursionen, Ausflüge, Museumsbesuche etc.
Beispiele
Wann ist welche abweichende Methode sinnvoll?
- schriftliche statt mündliche Prüfung: z.B. bei Sprechbeeinträchtigung, Sprechangst
- mündliche statt schriftliche Prüfung: z.B. bei Sehbeeinträchtigung, feinmotorische Einschränkung der Schreibhand
- verlängerte Prüfungszeit bei schriftlichen Prüfungen: z.B. Studierenden mit einer Lese- und/oder Rechtschreibschwäche, grafomotorischen Beeinträchtigungen oder Schmerzen, Autismusspektrum
- Hinzuziehen von ÖGS- oder Schrift-Dolmetscher*innen: bei mündlichen Prüfungen für Studierende mit Hörbeeinträchtigung
- Nutzung technischer Hilfsmittel wie Laptop: z.B. bei blinden Studierenden, bei Einschränkungen der Schreibhand, bei Lese- und/oder Rechtschreibschwäche
- Prüfung in einem eigenen Raum: z.B. bei Studierenden mit Aufmerksamkeits- oder Konzentrationsbeeinträchtigung, Agoraphobie
- andere alternative Leistungsfeststellung:
- schriftliche Arbeit statt Teilnahme an Exkursion (z.B. bei Mobilitätseinschränkung, chronischer Erkrankung)
- schriftliche Arbeit statt Präsentation eines Referats (z.B. bei Sozialphobien)
- Ersatzleistung für häufigeres Fehlen (z.B. bei chronischen Erkrankungen)
- Ausweitungen von Abgabefristen: z.B. bei akutem Schub/Verschlechterung des Krankheitsbildes, bei längeren Krankenhausaufenthalten (z.B. Rehabilitation, Therapie)
Vorgehensweise zur Inanspruchnahme
Um Prüfungen entsprechend Ihrer Beeinträchtigung zu adaptieren, gibt es zwei Möglichkeiten:
- die direkte Kommunikation und Vereinbarung mit der LV-/Prüfungsleitung (Option 1)
- mit einem Antrag bei der Studienprogrammleitung (SPL), welchen man dann der LV-/Prüfungsleitung vorlegt (Option 2)
In manchen Fällen kann eine formelle Antragstellung (Option 2) sinnvoller bzw. notwendig sein. Bitte klären Sie dies mit Ihren Lehrenden/Prüfenden bzw. dem Team Barrierefrei oder der zuständigen Studienprogrammleitung ab. Sehen Sie auf den unten verlinkten Regelungen der einzelnen Studienprogrammleitungen nach, ob bereits Präferenzen seitens Ihrer SPL geäußert wurden.
Überlegen Sie, welche abweichenden Prüfungsmethoden für Sie am sinnvollsten und effektivsten sind, um Ihren Nachteil auszugleichen.
- Sie können gern die Beratung des Team Barrierefrei nutzen, um gemeinsam für Ihre Situation passende (weitere) abweichende Methoden zu identifizieren.
Option 1: Direkt bei der Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsleitung
Option 1: Direkt bei der Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsleitung
- Kommunizieren Sie mit Ihren Lehrenden/Prüfenden - so früh wie möglich! - die notwendigen abweichenden Prüfungsmethoden und einigen Sie sich auf die konkrete Umsetzung.
- Halten Sie dies gemeinsam schriftlich fest (z.B. per E-Mail-Verkehr, damit alle Details für alle Beteiligten klar sind und diese gegebenenfalls auch für Andere später nachvollziehbar bleiben).
- Sollte ein Nachweis Ihrer Beeinträchtigung aufgrund mangelnder Offensichtlichkeit gewünscht sein, lesen Sie vorher die Informationen zum Nachweis!
Option 2: Mit einem Antrag bei der Studienprogrammleitung (SPL)
Option 2: Mit einem Antrag bei der Studienprogrammleitung (SPL)
- Für den Antrag benötigen Sie einen fachärztlichen Nachweis: Entscheiden Sie sich, ob Sie diesen
- beim Team Barrierefrei einreichen. Im Abschnitt 1 des Antragsformulars vermerkt das Team Barrierefrei dann die relevanten Beeinträchtigungen.
- als Anlage zum Antrag bei der SPL einreichen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen SPL (innerhalb der Anmeldefrist und spätestens 2 Wochen vor Prüfungstermin/Lehrveranstaltungsbeginn) ein.
- Jede SPL informiert auf ihrer eigenen Website darüber, in welcher Form bzw. wo der Antrag einzureichen ist.
- Für jede Studienrichtung (sowie jedes Erweiterungscurriculum [EC] und jedes Lehramts-Unterrichtsfach) ist jeweils ein Antrag bei der zuständigen SPL zu stellen (beispielsweise: Chemie vs. Sport vs. Geschichte).
- Warten Sie auf eventuelle Rückfragen bzw. eine Benachrichtigung per E-Mail bezüglich der Entscheidung.
- Mit einem stattgegebenen Antrag können Sie mit Ihren Lehrenden/Prüfenden die konkrete Umsetzung abweichender Methoden vereinbaren.
- Kontaktieren Sie diese immer so früh wie möglich!
- Halten Sie die Abmachungen mit ihren Lehrenden/Prüfenden gemeinsam schriftlich fest (z.B. per E-Mail-Verkehr, damit alle Details für alle Beteiligten klar sind und diese gegebenenfalls auch für andere später nachvollziehbar bleiben).
Erforderliche Dokumente
Andere Nachweise
Regelungen der einzelnen Studienprogrammleitungen
Vorgehensweise für jedes einzelne Studium, EC oder Lehramts-Unterrichtsfach
Überblick und Kontakte: spl.univie.ac.at
SPL 01, SPL 02, SPL 03, SPL 04, SPL 05, SPL 06, SPL 07, SPL 08, SPL 09, SPL 10, SPL 11, SPL 12, SPL 13 (FU, SK), SPL 14 (AF), SPL 15, SPL 16, SPL 17, SPL 18, SPL 19, SPL 20, SPL 21, SPL 22, SPL 23, SPL 24, SPL 25, SPL 26, SPL 27, SPL 28, SPL 29, SPL 30, SPL 31, SPL 32, SPL 33, SPL 34, SPL 35, SPL 36, SPL 37, SPL 38, SPL 39, SPL 40, SPL 41, SPL 42, SPL 43, SPL 44, SPL 45, SPL 46, SPL 47, SPL 48, SPL 49
Empfehlungsschreiben vom Team Barrierefrei
Bis Februar 2020 wurde oft anstatt eines Antrags ein so genanntes "Empfehlungsschreiben" von SPL und Team Barrierefrei ausgestellt. Diese Empfehlungsschreiben bleiben weiterhin gültig, sofern keine Änderungen notwendig sind. Muss der Inhalt verändert werden, so geht dies nur noch über das oben beschriebene Antragsprozedere.
Bedarf rechtzeitig bekannt geben
Ein stattgegebener Antrag oder ein "Empfehlungsschreiben" (bis Februar 2020) ist keine automatische Information an Lehrende/Prüfende oder ein Vermerk im Datensystem!
Ein stattgegebener Antrag bestätigt nur Ihr grundsätzliches Recht auf die abweichende Methode und eigenet sich als gute Kommunikationsgrundlage. Die Information über die Notwendigkeit abweichender Prüfungsmethoden muss in jeder Lehrveranstaltung und zu jeder Prüfung von Ihnen selbst ausgehen - auch zum Schutz Ihrer eigenen Daten. Außerdem verlaufen manche Beeinträchtigungen schub- oder phasenweise, so dass nicht zu jedem Zeitpunkt derselbe Bedarf besteht. Ein automatisiertes System könnte dies nicht berücksichtigen.
Melden Sie sich daher immer so früh wie möglich bei der Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsleitung, um Ihren Bedarf zu besprechen. Die Vorlaufzeiten hierzu können je nach SPL variieren, informieren Sie sich diesbezüglich bitte zusätzlich auf der Webseite ihrer SPL.