Zulassung zum Masterstudium Byzantinistik und Neogräzistik

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.


Vorstudien für das Masterstudium Byzantinistik und Neogräzistik

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Byzantinistik und Neogräzistik (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Studien der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät (Bachelor) ohne Altgriechisch-Kenntnisse, Absolvierung von mind. zwei der drei ECs Byzantinische Geschichte & Kultur/Griechische Geschichte & Kultur der Neuzeit/Neugriechische Sprache & Kultur

    Zulassung mit Ergänzungsprüfungen. Wird im Einzelfall geprüft.

    Studien der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät

  • Studien der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät (Bachelor) bei vorhandenen Altgriechisch-Kenntnissen und absolviertem EC Byzantinische Geschichte und Kultur oder EC Griechische Geschichte und Kultur der Neuzeit

    Zulassung mit Ergänzungsprüfungen. Wird im Einzelfall geprüft.

    Studien der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät

  • Studien der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät (Bachelor) ohne Altgriechisch-Kenntnisse, Absolvierung von mind. zwei der drei ECs Byzantinische Geschichte & Kultur/Griechische Geschichte & Kultur der Neuzeit/Neugriechische Sprache & Kultur

    Zulassung mit Ergänzungsprüfungen. Wird im Einzelfall geprüft.

    Studien der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Studienabschluss von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

    Wird im Einzelfall geprüft.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

    Wird im Einzelfall geprüft.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern

    Wird im Einzelfall geprüft.