Zulassung zum Masterstudium English Language and Linguistics

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.


Vorstudien für das Masterstudium English Language and Linguistics

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

/

  • English and American Studies (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Anglistik und Amerikanistik (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Lehramt Unterrichtsfach Englisch (Bachelor)

    Ergänzungsprüfungen:

    • History of English (5 ECTS)

    Summe: 5 ECTS

  • Lehramt Unterrichtsfach Englisch (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Sprachwissenschaft (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Transkulturelle Kommunikation (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

/

  • Abschluss eines achtsemestrigen BEd-Studiums mit Unterrichtsfach Englisch an einer österreichischen Universität

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Abschluss eines sechssemestrigen BEd-Studiums mit Unterrichtsfach Englisch an einer österreichischen pädagogischen Hochschule

    Keine Zulassung möglich.

  • Anglistik und Amerikanistik (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • English and American Studies (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern

/

  • Studienabschluss mit Hauptfach Englisch (mindestens 120 ECTS)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Studienabschluss mit Nebenfach Englisch (weniger als 120 ECTS)

    Wird im Einzelfall geprüft.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

/

  • Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern

    Wird im Einzelfall geprüft.