Nachholen von Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium für die Zulassung zum Masterstudium
Die Zulassung zu Masterstudien ist mit Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von bis zu 30 ECTS zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede möglich. Wird dieses Ausmaß überschritten, wird Ihr Antrag auf Zulassung abgewiesen.
Ihr Antrag auf Zulassung wurde aus diesem Grund abgewiesen? Im Rahmen eines außerordentlichen Studiums können Sie fehlende Ergänzungsprüfungen ablegen, bis 30 ECTS oder weniger übrig bleiben. Sie werden dabei zum "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" zugelassen, nicht zu einem bestimmten Studium.
Zum Beispiel: Ihnen fehlen 39 ECTS zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede. Ihr Antrag wird daher abgewiesen. Sie legen daraufhin Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von 9 ECTS oder mehr im außerordentlichen Studium ab. Danach können Sie, innerhalb der Antragsfrist, erneut einen Antrag auf Zulassung stellen.
Wenn Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben wurde, lesen Sie die Informationen zum Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten sorgfältig durch.
Erforderliche Dokumente
- gültiger Reisepass oder Personalausweis im Original
Fristen
Wintersemester 2026/27:
- Antrags- und Zulassungsfrist: 13. Juli bis 31. Oktober 2026
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2027:
- Antrags- und Zulassungsfrist: 11. Jänner bis 31. März 2027
- Semesterbeginn: 1. März
Konsequenzen eines außerordentlichen Studiums
- Prüfungsantritte im außerordentlichen Studium werden für das ordentliche Studium mitgezählt. Wenn alle Antritte bei einer Prüfung im außerordentlichen Studium negativ benotet wurden, sind Sie für das ordentliche Studium gesperrt und können dieses nicht an der Universität Wien studieren.
- Sie müssen sowohl den Studienbeitrag als auch den ÖH-Beitrag zahlen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
- Sie sind nicht zu einem bestimmten Studium, sondern zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen.
- Die Zulassung zu einem a.o. Studium ist bis zum Ende der Zulassungsfrist möglich. Allerdings enden die Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen teilweise bereits vor Semesterbeginn. Es kann daher sein, dass Sie die Fristen verpassen.
- Ordentliche Studierende werden bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen bevorzugt. Wenn Sie Fragen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben, wenden Sie sich an das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle des Studiums in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird.
- Sie dürfen nur einzelne Prüfungen/Lehrveranstaltungen absolvieren und müssen die Anmeldungsvoraussetzungen des Curriculums beachten. Weiters dürfen Sie keine kommissionellen Abschlussprüfungen ablegen. Ein Studienabschluss ist nicht möglich.
- Es kann zu Einschränkungen bei Gesundheitsversicherung, Aufenthaltstitel und Beihilfen kommen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über etwaige Auswirkungen Ihres außerordentlichen Studiums.
Zulassung zum außerordentlichen Studium
- Registrieren Sie sich in u:space
Falls Sie zum ersten Mal an der Universität Wien studieren: Legen Sie in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium. Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab. - Beantragen Sie die Zulassung zum außerordentlichen Studium
Loggen Sie sich mit Ihrem u:account im Servicedesk ein. Geben Sie dort an, dass Sie zum außerordentlichen Studium zugelassen werden möchten. - Warten Sie auf Antwort
Sobald Sie (vorläufig) zum außerordentlichen Studium zugelassen wurden, erhalten Sie ein E-Mail mit wichtigen Informationen. Bitte lesen Sie dieses E-Mail in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig. Beachten Sie: Die Universität Wien behält sich das Recht vor, Sie zu einem Online-Termin aufzufordern. - Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag
Wenn der vorgeschriebene Beitrag an der Universität Wien eingelangt ist, ist das Zulassungsverfahren abgeschlossen. Sie können anschließend Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) in u:space > Persönliches > Meine Dokumente herunterladen.
Semesterplanung und u:card
Sobald der Studienbeitrag an der Universität Wien eingelangt ist, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, validieren bzw. bestellen, wenn Sie noch keine haben.
Melden Sie sich für die erforderlichen Lehrveranstaltungen an. Das zuständige StudienServiceCenter (SSC) oder die StudienServiceStelle (SSS) hilft Ihnen gern bei Fragen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
Wie geht es weiter?
Absolvieren Sie die erforderlichen Ergänzungsprüfungen im außerordentlichen Studium. Ihnen verbleiben nur noch Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von 30 ECTS oder weniger? Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung zum gewünschten Masterstudium in u:space. Ihr Antrag wird anhand der zu dem Zeitpunkt gültigen Rechtslage erneut bearbeitet.
FAQ
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Wie kann ich ins ordentliche Studium wechseln?
Sie haben bereits Prüfungen im außerordentlichen Studium absolviert, und es verbleiben Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von 30 ECTS oder weniger? Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung zum gewünschten Masterstudium in u:space. Ihr Antrag wird anhand der zu dem Zeitpunkt gültigen Rechtslage erneut bearbeitet.
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Ich kann mich nicht zur Lehrveranstaltung anmelden. Wie soll ich vorgehen?
Bitte wenden Sie sich an das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle des Studiums, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird.
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Welche Ergänzungsprüfungen muss ich nachholen?
Die erforderlichen Ergänzungsprüfungen finden Sie in Ihrem Abweisungsbescheid. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle des Studiums in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird.
