Nachholen von Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium für die Zulassung zum Masterstudium

Die Zulassung zu Masterstudien ist mit Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von bis zu 30 ECTS zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede möglich. Wird dieses Ausmaß überschritten, wird Ihr Antrag auf Zulassung abgewiesen.

Ihr Antrag auf Zulassung wurde aus diesem Grund abgewiesen? Im Rahmen eines außerordentlichen Studiums können Sie fehlende Ergänzungsprüfungen ablegen, bis 30 ECTS oder weniger übrig bleiben. Sie werden dabei zum "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" zugelassen, nicht zu einem bestimmten Studium. 

Zum Beispiel: Ihnen fehlen 39 ECTS zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede. Ihr Antrag wird daher abgewiesen. Sie legen daraufhin Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von 9 ECTS oder mehr im außerordentlichen Studium ab. Danach können Sie, innerhalb der Antragsfrist, erneut einen Antrag auf Zulassung stellen.  

Wenn Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben wurde, lesen Sie die Informationen zum Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten sorgfältig durch.

 Erforderliche Dokumente

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis im Original

 Fristen

Wintersemester 2024/25:

  • Antrags- und Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antrags- und Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

Konsequenzen eines außerordentlichen Studiums

  • Prüfungen, die Sie im Rahmen eines außerordentlichen Studiums ablegen, können nicht für ein ordentliches Studium in Österreich anerkannt werden.
  • Prüfungsantritte im außerordentlichen Studium werden für das ordentliche Studium mitgezählt. Wenn alle Antritte bei einer Prüfung im außerordentlichen Studium negativ benotet wurden, sind Sie für das ordentliche Studium gesperrt und können dieses nicht an der Universität Wien studieren.
  • Sie müssen sowohl den Studienbeitrag als auch den ÖH-Beitrag zahlen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind nicht zu einem bestimmten Studium, sondern zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen. 
  • Die Zulassung zu einem a.o. Studium ist bis zum Ende der Zulassungsfrist möglich. Allerdings enden die Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen teilweise bereits vor Semesterbeginn. Es kann daher sein, dass Sie die Fristen verpassen. 
  • Ordentliche Studierende werden bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen bevorzugt. Wenn Sie Fragen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben, wenden Sie sich an das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle des Studiums in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird.  
  • Während eines außerordentlichen Studiums ist es nicht möglich, (Teil-)Diplomprüfungen, Modulprüfungen oder kommissionelle Abschlussprüfungen zu absolvieren bzw. Studien abzuschließen. 
  • Es kann zu Einschränkungen bei Gesundheitsversicherung, Anspruch auf die Semesterkarte der Wiener Linien, Aufenthaltstitel und Beihilfen kommen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über etwaige Auswirkungen Ihres außerordentlichen Studiums.

Zulassung zum außerordentlichen Studium

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen davon ab, ob Sie bereits an der Universität Wien zugelassen waren (egal ob ordentlich oder außerordentlich), oder ob Sie erstmalig an der Universität Wien studieren.

Sie haben noch nie an der Universität Wien studiert?

  1. Buchen Sie einen Online-Termin über unser Terminbuchungs-Tool
    Die Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt online über Videochat.
    Wählen Sie ein passendes Service bei "Masterstudien" abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit aus. Wichtig: Geben Sie im letzten Schritt der Buchung "außerordentliches Studium" im Feld u:account/u:space UserID an. Dadurch können wir Ihren Termin richtig zuordnen. 
    Alle Informationen zur Terminbuchung
    Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
  2. Sie werden vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen
    Sie erhalten ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zu Ihrem weiteren Vorgehen.
  3. Zahlen Sie nach dem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag 
    Wenn der vorgeschriebene Beitrag an der Universität Wien eingelangt ist, ist das Zulassungsverfahren abgeschlossen. Sie können anschließend Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) in u:space > Persönliches > Meine Dokumente herunterladen. 

Sie haben bereits an der Universität Wien studiert?

  1. Beantragen Sie die Zulassung zum außerordentlichen Studium 
    Schreiben Sie uns dazu innerhalb der Zulassungsfrist eine Nachricht über den Servicedesk. Fügen Sie einen Scan Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises (Vorder- und Rückseite) als Anhang hinzu. 
  2. Warten Sie auf Antwort
    Die Studienzulassung bearbeitet Ihre Anfrage. Das kann bis zu fünf Werktage dauern. Wir informieren Sie, sobald Sie vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen wurden. Überprüfen Sie auch Ihren Spam Ordner. 
  3. Zahlen Sie anschließend den Studien-/ÖH-Beitrag
    Wenn der vorgeschriebene Beitrag an der Universität Wien eingelangt ist, ist das Zulassungsverfahren abgeschlossen. Sie können anschließend Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) in u:space > Persönliches > Meine Dokumente herunterladen. 

Semesterplanung und u:card

Sobald der Studienbeitrag an der Universität Wien eingelangt ist, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, validieren bzw. bestellen, wenn Sie noch keine haben.

Melden Sie sich für die erforderlichen Lehrveranstaltungen an. Das zuständige StudienServiceCenter (SSC) oder die StudienServiceStelle (SSS) hilft Ihnen gern bei Fragen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

Wie geht es weiter?

Absolvieren Sie die erforderlichen Ergänzungsprüfungen im außerordentlichen Studium. Ihnen verbleiben nur noch Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von 30 ECTS oder weniger? Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung zum gewünschten Masterstudium in u:space. Ihr Antrag wird anhand der zu dem Zeitpunkt gültigen Rechtslage erneut bearbeitet.

 FAQ

/

  • Wie kann ich ins ordentliche Studium wechseln?

    Sie haben bereits Prüfungen im außerordentlichen Studium absolviert, und es verbleiben Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von 30 ECTS oder weniger? Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung zum gewünschten Masterstudium in u:space. Ihr Antrag wird anhand der zu dem Zeitpunkt gültigen Rechtslage erneut bearbeitet. 

  • Ich kann mich nicht zur Lehrveranstaltung anmelden. Wie soll ich vorgehen?

    Bitte wenden Sie sich an das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle des Studiums, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird. 

  • Welche Ergänzungsprüfungen muss ich nachholen?

    Die erforderlichen Ergänzungsprüfungen finden Sie in Ihrem Abweisungsbescheid. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle des Studiums in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird.