Lehrveranstaltungen aus Interesse besuchen

Sie interessieren sich für einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität Wien und möchten sich weiterbilden, ohne ein Studium zu absolvieren? Dann ist ein außerordentliches Studium die richtige Wahl.

Die Informationen auf dieser Website betreffen Personen, die zum ersten Mal an der Universität Wien studieren. Wenn Sie in der Vergangenheit an der Universität Wien zu einem ordentlichen oder a.o. Studium zugelassen waren, lesen Sie bitte die Infos zur Wiederaufnahme. 

 Erforderliche Dokumente

Sie benötigen als JPEG- oder PNG-Datei:

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite)

 Fristen

Wintersemester 2024/25:

  • Antrags- und Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antrags- und Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

Konsequenzen eines außerordentlichen Studiums

  • Prüfungen, die Sie im Rahmen eines außerordentlichen Studiums ablegen, können nicht für ein ordentliches Studium in Österreich anerkannt werden, wenn Sie nach dem vollständigen Ablegen der Reife- oder Studien­berechtigungs­prüfung bestanden wurden.
  • Prüfungsantritte im außerordentlichen Studium werden für das ordentliche Studium mitgezählt. Wenn alle Antritte bei einer Prüfung im außerordentlichen Studium negativ benotet werden, sind Sie für das ordentliche Studium gesperrt und können dieses nicht an der Universität Wien studieren.
  • Sie müssen sowohl den Studienbeitrag als auch den ÖH-Beitrag zahlen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind nicht zu einem bestimmten Studium, sondern zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen. 
  • Die Zulassung zu einem a.o. Studium ist bis zum Ende der Zulassungsfrist möglich. Allerdings enden die Anmelde­fristen für Lehrveranstaltungen teilweise bereits vor Semesterbeginn. Es kann daher sein, dass Sie die Fristen verpassen.
  • Ordentliche Studierende werden bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen bevorzugt. Wenn Sie Fragen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben, wenden Sie sich an das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle des Studiums in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird.  
  • Während eines außerordentlichen Studiums ist es nicht möglich, (Teil-)Diplomprüfungen, Modulprüfungen oder kommissionelle Abschlussprüfungen zu absolvieren bzw. Studien abzuschließen. 
  • Es kann zu Einschränkungen bei Gesundheitsversicherung, Anspruch auf die Semesterkarte der Wiener Linien, Aufenthaltstitel und Beihilfen kommen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über etwaige Auswirkungen Ihres außerordentlichen Studiums.

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Schritt 1: Registrierung in u:space

  1. Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
  2. Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab.
  3. Unter "außerordentliches Studium" finden Sie einen Link zur Erhebung Ihrer statistischen Daten (UHStat1). Füllen Sie diese aus und klicken Sie auf "Daten senden". Laden Sie im Anschluss die Bestätigung herunter und speichern Sie sie als PDF-Datei.

 Registrierung in u:space

Schritt 2: Online-Erstzulassung

  1. Buchen Sie einen Online-Termin
    Die Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt online über Videochat. Wählen Sie das Service bei Bachelor-/Diplomstudien oder Masterstudien aus, das am besten zu Ihrer Situation passt. Wichtig: Geben Sie im letzten Schritt der Buchung "außerordentliches Studium" im Feld u:account/u:space User ID an. Dadurch kann Ihr Termin richtig zugeordnet werden. 
    Alle Informationen zur Terminbuchung
    Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
  2. Sie werden vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen
    Sie erhalten ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zu Ihrem weiteren Vorgehen.
  3. Zahlen Sie nach dem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag 
    Wenn der vorgeschriebene Beitrag an der Universität Wien eingelangt ist, ist die Zulassung abgeschlossen. Sie können anschließend Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) in u:space > Persönliches > Meine Dokumente herunterladen. 

Schritt 3: Semesterplanung und u:card

Sobald der Studienbeitrag an der Universität Wien eingelangt ist, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen.

Melden Sie sich für die gewünschten Lehrveranstaltungen an. Das zuständige StudienServiceCenter (SSC) oder die StudienServiceStelle (SSS) hilft Ihnen gern bei Fragen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

 FAQ

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  • Kann ich Lehrveranstaltungen besuchen, auch wenn ich kein Reifezeugnis habe?

    Ja. Sie können zum außerordentlichen Studium zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen werden, wenn Sie kein Reifezeugnis haben. Sie müssen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 

  • Was kostet das a.o. Studium?

    Im außerordentlichen Studium müssen Sie sowohl den Studien- als auch den ÖH-Beitrag zahlen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.

  • Welche Lehrveranstaltungen kann ich besuchen?

    Bitte informieren Sie sich vorab beim StudienServiceCenter (SSC) bzw. der StudienServiceStelle (SSS) des Studiums in dem die Lehrveranstaltungen angeboten werden. Informationen zu einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie in u:find, dem Vorlesungs- und Personenverzeichnis der Universität Wien.