Nachmatura

Sie möchten studieren und schließen Ihre Matura oder Berufsreifeprüfung erst nach Ende der Antragsfrist vollständig ab? Sie müssen jedenfalls den Antrag auf Zulassung zum ordentlichen Studium innerhalb der Antragsfrist stellen, auch wenn Sie noch kein Reifezeugnis haben.
Danach haben Sie zwei Möglichkeiten.

  1. Sie werden zunächst zum außerordentlichen Studium "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" zugelassen. Dazu müssen Sie einen Online-Erstzulassungstermin buchen. Genaue Infos finden Sie unter "Ihre Schritte im Zulassungsverfahren" weiter unten auf dieser Seite. Sobald Sie Ihr Reifezeugnis haben, müssen Sie dieses hochladen und einen weiteren Online-Termin innerhalb der Zulassungsfrist vereinbaren (siehe Schritt 5).
  2. Sie warten ab, bis Sie Ihr Reifezeugnis bekommen, um gleich zum ordentlichen Studium zugelassen zu werden. Welche Schritte dafür erforderlich sind, finden Sie in den FAQs.

Beachten Sie: Solange Sie nicht zugelassen sind, können Sie sich nicht für Lehrveranstaltungen anmelden. D.h. Sie verpassen vielleicht die Anmeldefristen. Wir raten deshalb zur Zulassung zum a.o. Studium; vor allem, wenn Sie einen späten Nachmatura-Termin haben.

 Erforderliche Dokumente

Für die Registrierung in u:space:

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei

Für die Zulassung zum außerordentlichen Studium:

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis im Original 

Drittstaatsangehörige mit österreichischem Reifezeugnis?

Sie müssen eine kürzere Antragsfrist bei Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren beachten! Detaillierte Infos dazu finden Sie in den FAQs.

 Fristen

Fristen für für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personen­gruppen­verordnung

Wintersemester 2023/24:

  • Antragsfrist (für Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren): 15. Juni bis 5. September 2023
  • Zulassungsfrist: 10. Juli bis 31. Oktober 2023
  • Wechsel in das ordentliche Studium: bis 31. Oktober 2023
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2024:

  • Antragsfrist (für Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren): 15. November 2023 bis 5. Februar 2024
  • Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
  • Wechsel in das ordentliche Studium: bis 31. März 2024
  • Semesterbeginn: 1. März

Fristen für Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren
Einteilung des Studienjahres

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Schritt 1: u:account anlegen

Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.

Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab.

Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen

  • Wählen Sie in u:space unter Studium > Zulassung beantragen Ihr künftiges Studium aus.  
  • Wählen Sie beim Feld "Reifezeugnis" die Option "Nein, ich habe noch kein Reifezeugnis". Machen Sie dennoch alle Angaben, die Sie bereits wissen, z. B. Ausstellungsland des Dokuments.  Sie können den Antrag auf Zulassung zum Studium bereits stellen und Ihr Reifezeugnis später hochladen. 
  • Wählen Sie "Weiter zur Antragstellung". Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (v. a. E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und wählen Sie "Antrag stellen". 

Der Status Ihres Antrags ist "verbessern". Der Status Ihres Reifezeugnisses ist "mangelhaft!". In diesem Status können Sie Ihr Reifezeugnis nachträglich hochladen (siehe Schritt 5). 

Nehmen Sie gegebenenfalls am Aufnahme-/Eignungsverfahren teil. Beachten Sie bitte, dass sich bei diesen Studien die Antragsfristen unterscheiden. Der Antrag auf Zulassung zu Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren ist nur einmal pro Studienjahr möglich. Er gilt für das darauffolgende Winter- und Sommersemester. 

Schritt 3: Zulassung zum außerordentlichen Studium

  • Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool
    Alle Informationen zur Terminvereinbarung 
    Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden. 
  • Nach dem Online-Termin werden Sie vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen. Das bedeutet, Sie sind zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen – nicht zu einem bestimmten Studium. Sie erhalten ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zum weiteren Vorgehen.  

Nicht vergessen: Buchen Sie einen neuen Online-Termin, sobald Sie Ihr Reifezeugnis haben. In diesem Termin überprüfen wir die Echtheit des Dokuments. Erst dann können Sie ins ordentliche Studium wechseln! 

Schritt 4: Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen und u:card bestellen

Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist. Danach können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen und validieren. 

Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken. 

Nach der Zulassung können Sie Ihr Semester planen und sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space. 

Schritt 5: Wechsel ins ordentliche Studium

  1. Sie haben Ihr Reifezeugnis erhalten? Als nächstes müssen Sie Ihren Antrag auf Zulassung in u:space verbessern. Scannen Sie alle (!) Seiten Ihres Reifezeugnisses. Fügen Sie alle (!) Seiten mit einem Online-Tool Ihrer Wahl in einer PDF-Datei zusammen. Wählen Sie in u:space unter "Zulassung zum Studium" Ihren Antrag aus. Laden Sie die PDF-Datei hoch. Mit "Antrag stellen" schließen Sie die Verbesserung des Antrags ab. Der Status Ihres Antrags ist jetzt  "Antrag gestellt".  
  2. Buchen Sie innerhalb der Zulassungsfrist, einen neuen Termin über unser Terminbuchungs-Tool. Wir überprüfen die Echtheit Ihres Reifezeugnisses. Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden. Sie werden zum ordentlichen Studium zugelassen. 

Schritt 6: SSC/SSS kontaktieren

Wenden Sie sich an das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle Ihres Studiums, wenn Sie Fragen zu Ihren bestehenden Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen haben. 

Was müssen Sie bei einem a.o. Studium beachten?

  • Prüfungen die Sie im Rahmen eines außerordentlichen Studiums ablegen, können nicht für ein ordentliches Studium in Österreich anerkannt werden, wenn Sie nach dem vollständigen Ablegen der Reife- oder Studienberechtigungsprüfung bestanden wurden. 
  • Prüfungsantritte im außerordentlichen Studium werden für das ordentliche Studium mitgezählt. Wenn alle Antritte bei einer Prüfung im außerordentlichen Studium negativ benotet werden, sind Sie für das ordentliche Studium gesperrt und können dieses nicht an der Universität Wien studieren. 
  • Sie müssen sowohl den Studienbeitrag als auch den ÖH-Beitrag zahlen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. 
  • Sie sind nicht zu einem bestimmten Studium, sondern zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen.  
  • Ordentliche Studierende werden bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen bevorzugt. Wenn Sie Fragen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben, wenden Sie sich an das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle des Studiums in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird.   
  • Während eines außerordentlichen Studiums ist es nicht möglich, (Teil-)Diplomprüfungen, Modulprüfungen oder kommissionelle Abschlussprüfungen zu absolvieren bzw. Studien abzuschließen.  
  • Es kann zu Einschränkungen bei Gesundheitsversicherung, Anspruch auf die Semesterkarte der Wiener Linien, Aufenthaltstitel und Beihilfen kommen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über etwaige Auswirkungen Ihres außerordentlichen Studiums. 

 FAQ

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Ich habe ein österreichisches/deutsches Reifezeugnis, aber die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes. Wie soll ich vorgehen?
Ich habe die Antragsfrist für Nicht-EU/EWR- Staatsangehörige versäumt. Wie soll ich vorgehen?
Bekomme ich den Studienbeitrag zurück, wenn ich die Matura habe?
Können Prüfungen, die ich während eines a.o. Studiums mache, für das ordentliche Studium anerkannt werden?
Ich habe die Matura nicht vor Ende der Zulassungsfrist des Semesters geschafft. Wie soll ich vorgehen?
Wie muss ich vorgehen, wenn ich gleich zum ordentlichen Studium zugelassen werden möchte?