Abschluss des Vorstudienlehrgangs und Wechsel in das ordentliche Masterstudium
Sie haben die Ergänzungsprüfung Deutsch mit dem vorgeschriebenen Sprachniveau bestanden? Der nächste Schritt ist der Wechsel in das ordentliche Studium.
Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren
Sie können zum ordentlichen Masterstudium ohne Aufnahmeverfahren zugelassen werden, wenn Sie Folgendes erfüllen:
- Sie haben einen Zulassungsbescheid für das gewünschte Studium und
- Sie haben die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU bestanden.
Beide Punkte treffen auf Sie zu? Dann gehen Sie so vor:
- Informieren Sie sich über die nächsten Zulassungsfristen.
- Fassen Sie Ihr Ergänzungsprüfungszeugnis und Zulassungsbescheid des Studiums, für das Sie zugelassen werden möchten, zu einer PDF-Datei zusammen.
- Senden Sie die PDF-Datei mit dem Ergänzungsprüfungszeugnis und dem Zulassungsbescheid, innerhalb der Zulassungsfrist des Semesters in dem Sie zugelassen werden möchten, über den Servicedesk an die Studienzulassung. Wenn Sie mehrere Zulassungsbescheide haben, senden Sie bitte nur den Bescheid des Studiums zu dem Sie zugelassen werden möchten.
Wir überprüfen Ihre Angaben. Danach lassen wir Sie vorläufig zum ordentlichen Studium zu und informieren Sie per E-Mail über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.
Zulassungsfrist
- Wintersemester 2024/25: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
- Sommersemester 2025: 7. Jänner bis 31. März 2025
Masterstudium (mit Aufnahmeverfahren) Psychologie
Wenn Sie zum Masterstudium Psychologie zugelassen werden möchten, müssen Sie am Aufnahmeverfahren teilnehmen. Das Aufnahmeverfahren findet einmal pro Jahr statt, die Zulassung ist nur zum Wintersemester möglich.
Sie können sich für den Aufnahmetest anmelden, nachdem Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch erfolgreich abgelegt haben. Gehen Sie dazu so vor:
- Informieren Sie sich über die Frist zur Bekanntgabe der Teilnahme am Aufnahmetest.
- Fassen Sie Ihr Ergänzungsprüfungszeugnis und Ihren Zulassungsbescheid zu einer PDF-Datei zusammen.
- Senden Sie die PDF-Datei mit Ihrem Ergänzungsprüfungszeugnis und dem Zulassungsbescheid vor Fristende an den Servicedesk und geben Sie bekannt, dass Sie am Aufnahmetest teilnehmen möchten.
Sie haben den Aufnahmetest des Masterstudiums Psychologie erfolgreich absolviert? Um das Zulassungsverfahren abzuschließen, müssen Sie die Annahme Ihres Studienplatzes bestätigen. Schreiben Sie dazu eine Nachricht über den Servicedesk und geben Sie Ihren Zulassungswunsch bekannt.
Wir überprüfen Ihre Angaben. Danach lassen wir Sie vorläufig zum ordentlichen Studium zu und informieren Sie per E-Mail über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.
Fristen
Studienjahr 2024/25
- Bekanntgabe der Teilnahme am Aufnahmetest (nur nach bestandener Ergänzungsprüfung): 5. Juli 2024
- Zulassungsfrist Wintersemester 2024/25: ab Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2024
- Zulassungsfrist Sommersemester 2025: 7. Jänner bis 31. März 2025
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Ich mache die Ergänzungsprüfung im VWU erst nach Semesterbeginn (1. März/1. Oktober), kann ich schon Lehrveranstaltungen des Studiums besuchen?
Nein. Sie können sich erst für Lehrveranstaltungen anmelden, wenn Sie zum ordentlichen Studium zugelassen wurden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Ergänzungsprüfung noch vor Semesterbeginn abzulegen.
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Ich war im Aufnahmeverfahren nicht erfolgreich. Kann ich mit einem anderen Studium beginnen?
Das ist nur möglich, wenn Sie in der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt und einen Zulassungsbescheid für das andere Studium erhalten haben.
Alle Informationen zum Zulassungsverfahren
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Ich habe vergessen, mich für das Aufnahme-/Eignungsverfahren zu registrieren. Was kann ich machen? Kann ich trotzdem mit dem Studium beginnen?
Nein. Nehmen Sie im nächsten Jahr am Aufnahmeverfahren teil.
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Wie lange nach Abschluss des VWU kann ich zum ordentlichen Studium zugelassen werden?
Die Zulassung ist innerhalb der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters möglich. Wenn Sie das Masterstudium Psychologie studieren möchten, müssen Sie vor der Zulassung erfolgreich am Aufnahmeverfahren teilnehmen.
Die Ergänzungsprüfungen sind unbeschränkt gültig. Sie können auch in einem späteren Semester zum ordentlichen Studium zugelassen werden, sofern das Studium noch unter denselben Voraussetzungen an der Universität Wien angeboten wird.