Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft
Alle Informationen zum Zulassungsverfahren mit Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung für Personen mit
- Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land und
- Deutschkenntnissen auf Niveau B2 oder höher
Spätestens bei der Zulassung zum Studium benötigen Sie den Deutschnachweis auf Niveau C1 (oder höher). Der Nachweis muss noch nicht am Tag der Zulassungsprüfung vorliegen.
Die Zulassungsprüfung findet zweimal pro Studienjahr (vor dem jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester) statt und ist für vier Semester gültig.
Fristen und Überblick
Wintersemester 2024/25:
- Antrags- und Registrierungsfrist: 4. März bis 5. Juni 2024
- Kostenbeitrag: 50 Euro
- Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2024
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2025:
- Antrags- und Registrierungsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
- Kostenbeitrag: 50 Euro
- Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Alle Fristen und Informationen zur Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung
Die Zulassung zu diesem Studium ist nur möglich, wenn Sie an der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung erfolgreich teilgenommen haben und alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelorstudium an der Universität Wien erfüllen.
Achtung Vorstudienlehrgang
Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU). Für Ihre Zulassung an der Universität Wien müssen Sie während des Besuchs des VWU einige Dinge berücksichtigen.
Erforderliche Dokumente
für die Registrierung in u:space
- Ihr Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei
für den Antrag auf Zulassung
- alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original
- mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- gesammelt als eine PDF-Datei
- Ihre Stundentafel ("list of subjects") im Original
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- gesammelt als eine PDF-Datei
- allfällige Transkripte/Sammelzeugnisse/Diplome im Original (falls Sie schon studiert haben)
- mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- gesammelt als eine PDF-Datei
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau C1 oder höher gesammelt als eine PDF-Datei
- bei Reifezeugnissen aus dem Iran, der Türkei bzw. China: Hochschulaufnahmeprüfung (Konkûr, ÖSYS bzw. Gaokao)
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren
Schritt 1: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente
Um den Antrag auf Zulassung zum Studium möglichst bald stellen zu können, bereiten Sie die erforderlichen Dokumente noch vor Fristbeginn vor.
- Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format ab. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
- Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokumentes mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl in einer PDF-Datei zusammen (z. B. Vorder- und Rückseite des Reifezeugnisses inklusive Beglaubigung und Übersetzung).
Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen und registrieren
- Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
- Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab, wählen Sie das gewünschte Studium aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Wählen Sie "Ja, meine Deutschkenntnisse sind ausreichend. Ich möchte am Aufnahme-/Eignungsverfahren für das kommende Studienjahr teilnehmen."
- Klicken Sie auf "Weiter zur Antragstellung" und überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (v. a. E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung.
- Klicken Sie dann auf "Bezahlen und Antrag stellen" und zahlen Sie den Kostenbeitrag von 50 Euro per Kreditkarte oder eps Online-Überweisung (nur mit österreichischem Konto möglich).
Der Status Ihres Antrages ist jetzt "gestellt".
Ihr Antrag auf Zulassung zum Studium kann nun von der Studienzulassung bearbeitet werden. Aufgrund der großen Menge an Anträgen kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie den Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse erhalten.
Sie sind nun für die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung registriert.
Schritt 3: Die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung
Alle Termine und Informationen zu dieser Prüfung erhalten Sie im StudienServiceCenter (SSC) Sportwissenschaft.
Schritt 4: Zulassung zum Studium
Nach Bekanntgabe der Ergebnisse ist die Zulassung zum Studium möglich, wenn Sie bei der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung erfolgreich waren und einen Zulassungsbescheid erhalten haben.
Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahren und darüber, ob Sie neben Deutsch (falls Sie noch kein C1 Zertifikat hochgeladen haben) auch Ergänzungsprüfungen wie Mathematik, Englisch oder Geschichte/Geographie im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) ablegen müssen, bevor Sie mit dem Studium beginnen können.
Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
Möglichkeit 1:
Ihnen werden im Zulassungsbescheid Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben.
- Folgen Sie den Anweisungen, die Sie per E-Mail gemeinsam mit dem Zulassungsbescheid erhalten haben und melden Sie sich für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) an.
- Buchen Sie nach der Anmeldung im VWU bis spätestens Ende der Zulassungsfrist einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
Alle Informationen zur Terminbuchung.
Sie werden zu einem außerordentlichen Studium (= zum Besuch des Vorstudienlehrganges) vorläufig zugelassen. Sie dürfen noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen sondern nur im VWU Prüfungen machen. Nach der Zulassung erhalten Sie ein E-Mail. - Zahlen Sie nach Ihrem Termin den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.
Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie alle Ergänzungsprüfungen absolviert haben und bei der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung erfolgreich waren.
Möglichkeit 2:
Sie waren bei der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung erfolgreich und in Ihrem Zulassungsbescheid werden keine Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben.
- Buchen Sie innerhalb der Zulassungsfrist einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
Alle Informationen zur Terminbuchung - Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.
Schritt 5: Bestellen der u:card und Semesterplanung
Sobald der Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen.
Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.
Wenn Sie zum ordentlichen Studium zugelassen wurden, können Sie Ihr Semester planen und sich innerhalb der Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space.
FAQ
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Wie läuft die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung ab und wann findet sie statt?
Die Zulassungsprüfung findet zweimal pro Studienjahr (vor dem jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester) statt. Alle Informationen rund um die Zulassungsprüfung finden Sie auf der Seite des SSC Sportwissenschaften. Sobald feststeht, wann genau die Prüfungen stattfinden, können die Zeiten auf der Terminseite gefunden werden.
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Wie lange ist die Zulassungsprüfung gültig?
Die Zulassungsprüfung ist nach erfolgreichem Bestehen für vier Semester gültig.
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Ich habe eine EU/EWR-Staatsangehörigkeit und mein Reifezeugnis ist aus einem Drittstaat. Brauche ich einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung?
Nein, Sie benötigen keinen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung um Ihren Antrag auf Zulassung zu stellen.
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Was gilt als Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung?
Der Nachweis hängt davon ab, welcher Personengruppe Sie angehören.
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Muss ich einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung hochladen?
Sie müssen den Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung nur hochladen, wenn Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium nach Ende der Antragsfrist für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige stellen.
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Gibt es nur auf Englisch gehaltene Bachelorstudien?
Nein, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist die Zulassungsvoraussetzung für alle Bachelor-/Diplomstudien an der Universität Wien Deutsch. Hier finden Sie alle Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen.
Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig.
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Kann ich schon vor dem Antrag auf Zulassung wissen, ob und welche Ergänzungsprüfungen ich machen muss?
Das ist leider nicht möglich, da erst bei der Überprüfung Ihrer Dokumente festgelegt wird, ob und welche Ergänzungsprüfungen Sie machen müssen.
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Mein Reifezeugnis ist aus Pakistan. Was muss ich beachten?
Wenn Ihr Reifezeugnis aus Pakistan stammt, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie haben eine mindestens 12-jährige Schule besucht und
- Sie haben die Intermediate Examination/das Higher Secondary Certificate abgeschlossen und
- Sie haben in Grade 10, 11 und 12 jeweils einen guten Notendurchschnitt von A oder B (Erfolgsquote min. 80 %) erreicht und
- Sie haben in Grade 12 folgende Unterrichtsfächer gemäß § 64 Abs 2 UG absolviert:
- zwei Sprachen
- Mathematik
- ein naturwissenschaftliches Fach
- ein geisteswissenschaftliches Fach
- ein allgemeinbildendes Fach
Vergessen Sie nicht: Alle Dokumente müssen beglaubigt sein und anschließend von einem offiziellen, gerichtlich beeideten Übersetzungsbüro auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.
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Mein Reifezeugnis ist aus Afghanistan oder Bangladesch. Was muss ich beachten?
Wenn Sie nur ein Reifezeugnis aus Afghanistan oder Bangladesch haben, können Sie nicht zu einem Bachelor- oder Diplomstudium an der Universität Wien zugelassen werden. Das Reifezeugnis aus Afghanistan (12-Grade Graduation Certificate) bzw. das Reifezeugnis aus Bangladesch (Higher Secondary Certificate) reichen nicht für den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife aus. Die Unterschiede zu einem Reifezeugnis aus Österreich sind zu groß. Ihr Antrag auf Zulassung wird daher abgewiesen.
Wenn Ihr Reifezeugnis aus Afghanistan oder Bangladesch stammt und Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium stellen. Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. Das Studium muss dafür folgende Kriterien erfüllen:
- die Studiendauer beträgt mindestens drei Jahre Vollzeit bzw. 180 ECTS (zum Beispiel ein dreijähriges Bachelorstudium) und
- das Studium wurde erfolgreich abgeschlossen und
- das Studium stammt von einer anerkannten Bildungseinrichtung.
Vergessen Sie nicht: Alle Dokumente müssen beglaubigt sein und anschließend von einem offiziellen, gerichtlich beeideten Übersetzungsbüro auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.
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Ich habe GCE ("britische A-Levels"). Was muss ich beachten?
Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien ist möglich, wenn Sie durch das GCE folgende Voraussetzungen erfüllen:
Vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände müssen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C (bzw. grades 9 - 4) absolviert sein. Darunter müssen sich befinden:
- eine Sprache
- Mathematik
- einer der Unterrichtsgegenstände Biologie, Physik oder Chemie
- ein geisteswissenschaftliches Fach
Mindestens DREI Unterrichtsgegenstände müssen im GCE "Advanced Level" (=A-Level) abgelegt worden sein.
Das vierte Fach kann auf dem Niveau des GCE "Advanced Subsidary Level" (=AS-Level) oder auf dem Niveau des GCSE/IGCSE bestanden worden sein.
Ein A-Level im Unterrichtsfach Deutsch kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens nur als Deutschnachweis A2 gewertet werden, ersetzt jedoch nicht den für die Zulassung notwendigen C1 Deutschnachweis.
Detaillierte Informationen zu den Deutschnachweisen
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Ich habe schon einen Studienabschluss. Kann ich mit diesem anstelle meines Reifezeugnisses zugelassen werden?
Ja, wenn Ihr Studienabschluss von einem mindestens dreijährigen Studium (Vollzeit oder mindestens 180 ECTS, z. B. ein dreijähriges Bachelorstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt.