Regelungen für bestimmte Gruppen von Studierenden, die nicht vor Ort an Lehrveranstaltungen/Prüfungen teilnehmen können.
"Das Rektorat kann bei Vorliegen höherer Gewalt (wie beispielsweise Naturkatastrophen, Pandemien) oder ähnlich schwerwiegenden Einschränkungen in Notsituationen (wie beispielsweise Krieg oder kriegsähnliche Situationen) durch Verordnung abweichende Regeln für unmittelbar betroffene Studierende in Kraft setzen, die an einer Teilleistung im Rahmen einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung oder an einer Prüfung zwar digital teilnehmen könnten, aber nicht vor Ort teilnehmen können."
Satzung der Universität Wien, Bereich Studienrecht, § 13i
Im folgenden werden die derzeit gültigen entsprechenden Verordnungen zusammengefasst. Die offiziellen Verordnungstexte finden sich im Mitteilungsblatt der Universität Wien.
Betroffene vom Krieg in der Ukraine & von der Naturkatastrophe (Erdbeben) in der Türkei und Syrien
Der Krieg in der Ukraine und das Erdbeben in der Türkei und in Syrien betreffen auch Studierende der Universität Wien. Jene, die ihr Land derzeit nicht verlassen können - unabhängig von der Staatsangehörigkeit - können nach § 13i der Satzung der Universität Wien (Studienrecht) Anspruch auf ein abweichende, digitale Lehr- und Prüfungsablegung beantragen.
Welche Studierende können dieses Angebot geltend machen?
Wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, können Sie an Stelle von Vor-Ort-Prüfungen und Vor-Ort-Lehrveranstaltungen digitale Alternativangebote oder Ersatzleistungen beantragen.
- Studierende, die rechtlichen oder faktischen Reisebeschränkungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine unterliegen und daher nicht vor Ort teilnehmen können;
- Studierende, die auf Grund der Naturkatastrophe in der Türkei und in Syrien vom 6. Februar 2023 nicht in Österreich sind und die
- im Katastrophen- oder Hilfseinsatz im Krisengebiet sind,
- die Akutbetreuung naher Angehöriger im Krisengebiet übernehmen müssen oder
- selbst auf Grund von persönlichen Beeinträchtigungen (insb. Verletzungen, unvorhergesehener Wegfall finanzieller Mittel für die Rückreise) nicht ausreisen können.
Wie ist vorzugehen?
Sie melden sich direkt bei den Prüfer*innen/Lehrveranstaltungsleiter*innen per E-Mail von Ihrem u:account.
Wann melde ich mich?
- Wenn Sie aus den oben genannten Gründen verhindert sind, melden Sie dies unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage vor dem Prüfungstermin/Termin der Teilleistung.
- Bei unvorhersehbarem Eintritt des Verhinderungsgrundes kann die Meldung bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungstermin/Termin der Teilleistung erfolgen (z.B. bei positiver Testung oder Schließung der Kinderbetreuungseinrichtung).
- Bei kurzfristigeren Ansuchen können wir aus organisatorischen Gründen nicht garantieren, dass eine Adaptierung der Prüfung/Teilleistung für den aktuellen Prüfungstermin möglich ist.
Brauche ich Nachweise?
Im Prinzip reicht es, die Gründe glaubhaft zu machen. Bei Zweifeln kann der*die Prüfer*in/Lehrveranstaltungsleiter*in oder der*die Studienprogrammleiter*in einen Nachweis verlangen.
Wie wird dann entschieden?
Zunächst prüfen die Lehrenden und die Studienprogrammleitung auf Grund der Studienziele, ob ein abweichendes digitales Angebot oder eine Ersatzleistung und eine qualitätsvolle Leistungsüberprüfung möglich sind.
Als Adaptierungen können insbesondere
- ein „Take Home Exam“,
- digitale Zuschaltungen in die Lehrveranstaltung oder
- digitale mündliche Prüfungen an Stelle schriftlicher Prüfungen vor Ort in Betracht kommen.
Wie geht es weiter?
Ja, die Änderung funktioniert:
- Sie erhalten eine Rückmeldung mit den neuen Prüfungsmodalitäten.
- Die Durchführung des adaptierten Prüfungsakts/der adaptierten Teilleistung erfolgt zeitnah zum ursprünglichen Termin der Prüfung/Teilleistung. Dann können Sie und die Lehrenden sich auf die neuen Bedingungen einstellen.
Nein, das ist auf Grund der Studienziele/Qualitätssicherung oder Kurzfristigkeit unmöglich:
- Stellen Lehrende und Studienprogrammleiter*in fest, dass eine Adaptierung auf ein abweichendes digitales Angebot nicht möglich ist und die Prüfung/Teilleistung daher zwingend vor Ort durchzuführen ist, dann erhalten Sie diese Info per E-Mail an Ihren u:account.
- Sie haben das Recht, sich von der Prüfung bzw. prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung abzumelden.
Gültigkeit
Diese Verordnung läuft mit 30. September 2023 aus.