Regelungen für bestimmte Gruppen von Studierenden, die nicht vor Ort an Lehrveranstaltungen/Prüfungen teilnehmen können.

"Das Rektorat kann bei Vorliegen höherer Gewalt (wie beispielsweise Naturkatastrophen, Pandemien) oder ähnlich schwerwiegenden Einschränkungen in Notsituationen (wie beispielsweise Krieg oder kriegsähnliche Situationen) durch Verordnung abweichende Regeln für unmittelbar betroffene Studierende in Kraft setzen, die an einer Teilleistung im Rahmen einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung oder an einer Prüfung zwar digital teilnehmen könnten, aber nicht vor Ort teilnehmen können."

Satzung der Universität Wien, Bereich Studienrecht, § 13i

Im folgenden werden die derzeit gültigen entsprechenden Verordnungen zusammengefasst. Die offiziellen Verordnungstexte finden sich im Mitteilungsblatt der Universität Wien.

Derzeit sind keine entsprechenden Verordnungen in Kraft.