Begriffs-ABC
Neu an der Universität Wien und verirrt im Begriffs-Dschungel? Keine Sorge: Wir haben die wichtigsten Begriffe für Sie gesammelt.
Egal ob A wie Audimax, E wie ECTS-Punkte oder S wie Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) – suchen Sie einfach den passenden Begriff in unserem Begriffs-ABC!
Ein Studium wird geschlossen, wenn Ihre Zulassung zu diesem Studium endet. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie das Studium erfolgreich abschließen, abbrechen oder die Universität Ihre Zulassung beendet.
Eine Abgangsbescheinigung bestätigt, dass Sie nicht mehr zu einem Studium zugelassen sind. Sie brauchen diese zum Beispiel, wenn Sie Ihr Studium an einer anderen Universität fortsetzen oder für verschiedene Behörden.
Solange Ihr u:account aktiv ist, können Sie die Abgangsbescheinigung in u:space → Persönliches → Meine Dokumente herunterladen.
Mehr über Studienunterlagen und Bestätigungen
Um Ihr Studium abzuschließen, absolvieren Sie alle im Curriculum vorgesehenen Leistungen erfolgreich. Das sind je nach Studium zum Beispiel Lehrveranstaltungen, Prüfungen und eine Abschlussarbeit. Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie einen akademischen Grad und Ihre Abschlussdokumente.
Eine Beeinträchtigung erschwert es Ihnen, eine Prüfung in der vorgesehenen Form abzulegen? Dann kann die Prüfung an Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Sie bekommen zum Beispiel mehr Prüfungszeit oder legen die Prüfung in einer anderen Form ab. Die Inhalte und Anforderungen bleiben gleich.
Wenn Sie ein Studium erfolgreich abschließen, erhalten Sie einen akademischen Grad, zum Beispiel Bachelor of Arts (BA) oder Master of Science (MSc). Welchen akademischen Grad Sie erhalten, hängt von Ihrem Studium ab. Im dazugehörigen Curriculum finden Sie die genaue Bezeichnung.
Die allgemeine Universitätsreife ist eine Voraussetzung für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium. Sie weisen damit nach, dass Sie grundsätzlich an einer Universität studieren dürfen. Als Nachweis dient zum Beispiel ein Reifezeugnis (Matura) oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.
Mit einer Alternativen Erweiterung (AE) ergänzen Sie Ihr Bachelorstudium um 15 ECTS. Dafür wählen Sie Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus dem Lehrangebot der Universität Wien. Anders als bei einem Erweiterungscurriculum (EC) gibt es für die Alternative Erweiterung kein eigenes Curriculum.
Mehr zu Erweiterungscurricula und Alternativen Erweiterungen
Die Antragsfrist ist der Zeitraum, in dem Sie sich für ein Studium bewerben, indem Sie Ihren Antrag auf Zulassung zu einem Studium stellen. Sie müssen dafür Ihre Dokumente innerhalb dieser Frist vollständig im Studierendenportal u:space hochladen. Die Antragsfrist kann je nach Studium und Ihrer Situation unterschiedlich sein.
Innerhalb der Zulassungsfrist schließen Sie das Zulassungsverfahren ab.
Eine Apostille bestätigt, dass ein öffentliches Dokument echt ist. Sie brauchen diese zum Beispiel für bestimmte ausländische Dokumente, die Sie für die Zulassung einreichen. Welche Behörde die Apostille ausstellt, hängt vom Land ab, in dem das Dokument ausgestellt wurde.
Mit diesem schriftlichen Test werden die Studienplätze für bestimmte Studien vergeben. Er ist Teil des Aufnahmeverfahrens und findet bei vielen Bachelor- und Diplomstudien nur statt, wenn sich mehr Personen registriert haben, als Studienplätze verfügbar sind.
Mehr zu den Aufnahmeverfahren für Bachelor- und Diplomstudien
Audimax ist die Abkürzung für “Auditorium maximum”. So heißt der größte Hörsaal der Universität Wien. Er befindet sich im Hauptgebäude und bietet Platz für mehr als 750 Personen. Auch Veranstaltungen finden dort statt.
Für einige Bachelor- und Diplomstudien müssen Sie vor der Zulassung ein Aufnahme- oder Eignungsverfahren durchlaufen. Zu beiden Verfahren gehört ein schriftlicher Test. Beim Aufnahmeverfahren werden damit die verfügbaren Studienplätze vergeben. Beim Eignungsverfahren müssen Sie eine bestimmte Mindestpunktezahl erreichen.
Für einige Masterstudien gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen. In einem Aufnahmeverfahren wird entschieden, wer einen Studienplatz erhält. Je nach Studium erfolgt die Auswahl durch einen schriftlichen Test oder eine Auswahlkommission.
In einem außerordentlichen (a.o.) Studium sind Sie zu keinem bestimmten Studium zugelassen. Sie können zum Beispiel einzelne Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen. Dabei gibt es einige Einschränkungen: Ordentliche Studierende werden bei der Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen bevorzugt und Sie zahlen den Studien- und ÖH-Beitrag. Prüfungsantritte zählen auch für ein späteres ordentliches Studium. Ein Studienabschluss ist im außerordentlichen Studium nicht möglich.
Wenn Sie vom Studienbeitrag befreit sind, zahlen Sie keinen Studienbeitrag. Den ÖH-Beitrag müssen Sie trotzdem jedes Semester fristgerecht einzahlen, damit Ihre Zulassung aufrechtbleibt.
Mehr zum Studien- und ÖH-Beitrag
Mit einer Beglaubigung wird die Echtheit eines Dokuments bestätigt. Ob Sie für den Antrag auf Zulassung eine Beglaubigung brauchen, hängt davon ab, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde. Je nach Land brauchen Sie eine Apostille, eine volle diplomatische Beglaubigung oder gar keine Beglaubigung.
Ein Bescheid ist ein offizielles Schreiben der Universität, in dem Sie über die Entscheidung zu Ihrem Antrag informiert werden.
Ein Zulassungsbescheid bedeutet, dass Sie die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen. Darin steht auch, ob Sie noch Ergänzungsprüfungen ablegen müssen. Mit dem Zulassungsbescheid sind Sie nicht automatisch zum Studium zugelassen - Sie müssen erst noch das Zulassungsverfahren abschließen.
Einen Abweisungsbescheid erhalten Sie, wenn Sie die Voraussetzungen für die Zulassung nicht erfüllen.
Einen Zurückweisungsbescheid erhalten Sie, wenn Ihr Antrag aus formalen Gründen nicht bearbeitet werden kann, zum Beispiel weil Sie ein erforderliches Dokument nicht fristgerecht hochgeladen haben.
Negativer Bescheid ist ein allgemeiner Begriff für einen Bescheid, mit dem Ihr Antrag nicht bewilligt wird.
Jedes Studium und jedes Erweiterungsstudium hat ein Curriculum. Darin steht, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen Sie absolvieren müssen, wie viele ECTS-Punkte Sie dafür erhalten und wie das Studium aufgebaut ist. Sie finden dort auch die Zulassungsvoraussetzungen, etwa erforderliche Sprachkenntnisse, und den akademischen Grad, der Ihnen nach dem Studienabschluss verliehen wird.
Das Diploma Supplement ist eine Ergänzung zu Ihrer Abschlussurkunde und beschreibt Ihren Studienabschluss genauer. Es enthält Informationen über Art, Niveau und Inhalt Ihres Studiums sowie über das österreichische Hochschulsystem. Dadurch ist Ihr Abschluss auch für Hochschulen und Arbeitgeber*innen im Ausland leichter verständlich und vergleichbar. Das Diploma Supplement wird auf Deutsch und Englisch ausgestellt.
ECTS steht für „European Credit Transfer and Accumulation System“. ECTS-Punkte zeigen, wie hoch der durchschnittliche Arbeitsaufwand für eine Lehrveranstaltung oder Prüfung ist. Ein ECTS-Punkt entspricht 25 Stunden Arbeitsaufwand. Dazu zählen zum Beispiel die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, das Lernen für Prüfungen und das Schreiben von Arbeiten.
Für den Erhalt verschiedener Stipendien und Beihilfen benötigen Sie eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten pro Jahr. Informieren Sie sich dazu direkt bei der auszahlenden Stelle.
Der empfohlene Studienpfad ist Teil des Curriculums. Er zeigt Ihnen, in welchem Semester und in welcher Reihenfolge Sie die einzelnen Module idealerweise absolvieren. In u:space sehen Sie im Prüfungspass und im Semesterplaner, wie weit Sie dem empfohlenen Studienpfad bisher gefolgt sind.
Für viele Schritte vor und während des Studiums gelten Fristen. Sie legen fest, bis wann oder in welchem Zeitraum Sie etwas erledigen müssen. Dazu gehören zum Beispiel die Antragsfrist, die Zulassungsfrist sowie Fristen für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Welche Frist für Sie gilt, hängt von Ihrer Situation und Ihrem Studium ab. Die Anmeldefristen für Lehrveranstaltunge finden Sie in u:find, dem Online-Vorlesungs- und Personenverzeichnis.
Lehrveranstaltungen sind die verschiedenen Unterrichtsformen an der Universität. Dazu zählen zum Beispiel Vorlesungen, in denen Lehrende Wissen vermitteln, sowie Übungen und Seminare, in denen Sie sich aktiv mit den Inhalten beschäftigen. Für manche Lehrveranstaltungen müssen Sie sich anmelden und regelmäßig anwesend sein. Die Anmeldefristen für die Lehrveranstaltungen finden Sie ein paar Wochen vor Semesterbeginn in u:find, dem Online-Vorlesungs- und Personenverzeichnis.
Zu den ordentlichen Studien gehören Bachelor-, Diplom-, Master-, Doktorats- und PhD-Studien. Wenn Sie zu einem ordentlichen Studium zugelassen sind, studieren Sie nach einem festgelegten Curriculum und schließen das Studium mit einem akademischen Grad abschließen.
Im Gegensatz dazu werden Sie bei einem außerordentlichen Studium für kein bestimmtes Studium zugelassen und erhalten folglich keinen Studienabschluss.
Sie gelten in einem Studium als prüfungsaktiv, wenn Sie in einem Studienjahr mindestens 16 ECTS-Punkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Ausmaß von mindestens 8 Semesterstunden absolvieren. Dabei zählen nur Leistungen, die Sie in diesem Studium erbringen.
Semesterwochenstunden (SWS) geben den zeitlichen Umfang einer Lehrveranstaltung an. Eine Semesterwochenstunde entspricht einer Unterrichtsstunde pro Woche während eines Semesters. Eine Lehrveranstaltung mit zwei SWS umfasst daher in der Regel zwei Unterrichtsstunden pro Woche.
Fast alle Bachelor-, Lehramts- und Diplomstudien haben im ersten Semester eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie gibt Ihnen einen ersten Einblick in Ihr Studium. So können Sie einschätzen, ob die Inhalte Ihren Erwartungen entsprechen und Sie die Anforderungen des Studiums erfüllen können.
Erst wenn Sie alle STEOP-Prüfungen bestanden haben, können Sie weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolvieren. Die Prüfungstermine sind so geplant, dass Sie nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.
Was passiert, wenn Sie eine STEOP-Prüfung nicht bestehen?
Sie können jede STEOP-Prüfung dreimal wiederholen. Insgesamt haben Sie also vier Prüfungsantritte.
Ist auch der vierte Antritt negativ, erlischt Ihre Zulassung zu diesem Studium mit dem Prüfungsdatum. Sie können dieses Studium an der Universität Wien nicht wiederaufnehmen. Der Ausschluss gilt auch für andere Studien, wenn dieselbe viermal negativ beurteilte Prüfung in deren Curriculum vorgesehen ist.
Die Studienkennzahl ist eine Nummer, mit der ein Studium in Österreich eindeutig gekennzeichnet wird. Jedes Studium hat eine eigene Studienkennzahl. Sie finden diese auf Ihrem Studienblatt. Das Studienblatt können Sie in u:pace → Persönliches → Meine Dokumente herunterladen.
Die Studienprogrammleitung (SPL) ist für die Organisation eines oder mehrerer Studien zuständig. Sie plant das Lehrangebot und entscheidet über studienrechtliche Fragen, zum Beispiel über die Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bei organisatorischen und rechtlichen Fragen zu Ihrem Studium ist die SPL eine wichtige Anlaufstelle.
Die Kontaktdaten Ihrer Studienprogrammleitung finden Sie in u:find, dem Online-Vorlesungs- und Personenverzeichnis. Geben Sie dort im Suchfeld “Studienprogrammleitung” und den Namen Ihres Studiums ein.
Das StudienServiceCenter (SSC) ist eine Anlaufstelle für Fragen rund um Ihr Studium. Dort erhalten Sie Informationen und Unterstützung, zum Beispiel zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen, Anerkennungen oder zum Studienabschluss. Welches SSC für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Studium ab.
Für die meisten Studien gibt es zusätzlich eine StudienServiceStelle (SSS). Erkundigen Sie sich direkt auf der Website von SSC/SSS, welche die richtige Ansprechstelle für Ihre Frage ist.
Eine StudienServiceStelle (SSS) ist eine Anlaufstelle für Fragen rund um Ihr Studium. Dort erhalten Sie Informationen und Unterstützung, zum Beispiel zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen, Anerkennungen oder zum Studienabschluss. Welche SSS für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Studium ab.
In allen Studien gibt es zusätzlich ein StudienServiceCenter (SSC). Erkundigen Sie sich direkt auf der Website von SSC/SSS, welche die richtige Ansprechstelle für Ihre Frage ist. In einigen wenigen Studien gibt es nur ein SSC, aber keine SSS.
Studienunterlagen sind Dokumente, die Ihre Zulassung an der Universität Wien bestätigen. Dazu gehören vor allem:
- Studienbestätigung: Sie bestätigt, dass Sie in einem bestimmten Semester zu einem Studium zugelassen sind. Für jedes Studium erhalten Sie eine eigene Studienbestätigung.
- Studienblatt: Es zeigt den aktuellen Status aller Ihrer Studien an der Universität Wien. Sie erhalten für jedes Semester ein neues Studienblatt.
- Studienzeitbestätigung: Sie gibt einen Überblick über alle Studien, zu denen Sie an der Universität Wien zugelassen sind oder waren. Darauf sehen Sie unter anderem Studienbeginn und Studienende sowie die Semester, in denen Sie zum Studium gemeldet oder beurlaubt waren.
- Abgangsbescheinigung: Sie bestätigt, welche Prüfungen Sie in Ihrem Studium absolviert haben. Sie erhalten die Abgangsbescheinigung, wenn Sie das Studium an der Universität Wien beenden, ohne es abzuschließen. Sie brauchen sie zum Beispiel, wenn Sie an eine andere Universität wechseln.
Sie können Ihre Studienunterlagen in u:space → Persönliches → Meine Dokumente herunterladen.
Bei einer Unterstellung wechseln Sie von einer älteren in eine neuere Version desselben Studiums.
Beispiel: Der Umstieg von einem Bachelorstudium mit der Version von 2024 auf ein Bachelorstudium mit der Version 2026.
Danach gelten für Sie die Regeln und Übergangsbestimmungen des neuen Curriculums.
Automatische Unterstellung: Wenn ein Curriculum ausläuft, gibt es eine Übergangsfrist. Nach Ende dieser Frist werden Sie automatisch dem neuen Curriculum unterstellt. Die Information dazu finden Sie im Prüfungspass und auf Ihrem Studienblatt in u:space.
Unterstellung beantragen: Solange die Übergangsfrist läuft und beide Curricula angeboten werden, können Sie die Unterstellung beim StudienServiceCenter (SSC) bzw. bei der StudienServiceStelle (SSS) Ihres Studiums beantragen.
Bisherige Leistungen: Gibt es eine Anerkennungsverordnung, werden Ihre bisherigen Prüfungsleistungen nach der Unterstellung automatisch für das neue Curriculum anerkannt. Andernfalls müssen Sie die Anerkennung beantragen.
Informieren Sie sich vor dem Wechsel bei Ihrem SSC bzw. Ihrer SSS über die Auswirkungen auf Ihr Studium. Sie können eine Unterstellung nicht rückgängig machen.
Die vorgesehene Studiendauer gibt an, wie viele Semester für ein Studium eingeplant sind. Ein Bachelorstudium mit einer vorgesehenen Studiendauer von sechs Semestern ist zum Beispiel auf drei Jahre ausgelegt.
Sie können Ihr Studium auch später abschließen. Beachten Sie aber: Die vorgesehene Studiendauer spielt unter anderem für Beihilfen und bestimmte studienrechtlichen Fristen eine Rolle.
Das Online-Vorlesungsverzeichnis wird an der Universität Wien auch u:find genannt. Dort finden Sie alle Lehrveranstaltungen eines Semesters mit Terminen, Lehrenden, Inhalten, Anmeldefristen und Informationen zu Prüfungen.
u:find ist gleichzeitig das Personenverzeichnis der Universität Wien, in dem Sie nach Lehrenden und Mitarbeitenden suchen können.
Die Zulassungsfrist ist der Zeitraum, in dem Sie für ein Studium an der Universität Wien zugelassen werden können, nachdem Sie sich innerhalb der Antragsfrist beworben haben. Welche Frist für Sie gilt, hängt vom Studium und Ihrer Situation ab.