Zulassung zum außerordentlichen Studium (= Besuch des Vorstudienlehrgangs) für Bachelor-/Diplomstudien

Die Zulassung zum außerordentlichen Studium (= Besuch des Vorstudienlehrgangs) ist nur möglich, wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium gestellt haben und Ihnen eine oder mehrere Ergänzungsprüfung(en) vorgeschrieben werden. 

Der Ablauf des Zulassungsverfahrens, die Antrags- und Zulassungsfristen und die benötigten Dokumente hängen von Ihrem Reifezeugnis bzw. Studienabschluss, Ihrer Staatsangehörigkeit und dem gewählten Studium ab. 

Der Vorstudienlehrgang ist ein Angebot der Wiener Universitäten. Stellen Sie Ihren vollständigen Antrag auf Zulassung bereits zu Beginn der Antragsfrist, um die Anmeldefrist des VWU nicht zu verpassen. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf einen Platz im VWU. Die Anzahl der Kursplätze im VWU ist beschränkt. Die Universität Wien hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe. 

 Fristen

Drei Fristen sind wichtig für die Zulassung an der Universität Wien und die Anmeldung im VWU:

  1. Antragsfrist der Universität Wien
    Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihren Antrag auf Zulassung in u:space stellen.
    Achtung: Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren haben eigene Fristen!
  2. Anmeldefrist des VWU
    Innerhalb dieser Frist ist die Anmeldung im VWU möglich. Weitere Informationen finden Sie direkt beim VWU.
  3. Zulassungsfrist der Universität Wien
    Innerhalb dieser Frist können Sie zum außerordentlichen Studium (= Besuch des Vorstudienlehrgangs) zugelassen werden. Diese Frist gilt auch für den Wechsel in das ordentliche Studium.

Bachelor-/Diplomstudien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren

Sie möchten ein Bachelor-/Diplomstudium ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren studieren? Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen von dem Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses, Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Niveau Ihrer Deutschkenntnisse ab.

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  • Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land

    Sie haben (wenn für Ihr Wunschstudium verpflichtend vorgeschrieben) das OSA absolviert, alle erforderlichen Dokumente hochgeladen und den Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium gestellt? Warten Sie nun auf Ihren Zulassungsbescheid. Darin steht, welche Ergänzungsprüfungen Sie im VWU ablegen müssen. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert einige Wochen.

    Sobald Ihr Zulassungsbescheid in u:space > Persönliches > Meine Dokumente zum Download verfügbar ist, bzw. Sie diesen per E-Mail erhalten haben, fahren Sie wie folgt fort: 

    1. Melden Sie sich im VWU an.
      Alle Informationen zur Kursanmeldung, Anmeldefristen und Kosten erhalten Sie direkt im VWU
    2. Vereinbaren Sie einen Termin zur Online-Erstzulassung bei der Studienzulassung.
      Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
      Alle Informationen zur Terminvereinbarung 
    3. Sie werden vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen.
      Im außerordentlichen Studium (= Besuch des VWU) dürfen Sie noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen, sondern nur Ergänzungsprüfungen im VWU machen. Nach dem Online-Termin erhalten Sie ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zum weiteren Vorgehen. 
    4. Zahlen Sie den ÖH-Beitrag ein.
      Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist. Erst wenn das der Fall ist, können Sie Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) in u:space > Persönliches > Meine Dokumente herunterladen. Bitte beachten Sie, dass der Banktransfer bis zu sieben Tage dauern kann.  
  • Reifezeugnis und Staatsangehörigkeit aus einem EU/EWR Land oder der Schweiz

    Sie haben (wenn für Ihr Wunschstudium verpflichtend vorgeschrieben) das OSA absolviert, alle erforderlichen Dokumente hochgeladen und den Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium gestellt? Wenn der Status Ihres Antrags in u:space "gestellt" ist, fahren Sie wie folgt fort: 

    1. Vereinbaren Sie einen Termin zur Online-Erstzulassung bei der Studienzulassung.
      Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
      Alle Informationen zur Terminvereinbarung
    2. Warten Sie auf den Zulassungsbescheid.
      Nach dem Termin mit der Studienzulassung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid an Ihre u:account-E-Mail-Adresse. Dadurch wird bestätigt, dass Sie einen Deutschkurs beim VWU besuchen dürfen.
    3. Melden Sie sich für den Deutschkurs beim VWU an.
      Beachten Sie, dass der VWU eigene Fristen hat und informieren Sie sich frühzeitig. Alle Informationen zur Anmeldung erhalten Sie direkt im VWU
    4. Senden Sie uns die Anmeldebestätigung des VWU.
      Sobald Sie den Kursbeitrag beim VWU bezahlt haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Senden Sie uns diese über den Servicedesk. Ihre Anfrage wird innerhalb einiger Tage bearbeitet.
    5. Sie werden vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen.
      Im außerordentlichen Studium (= Besuch des VWU) dürfen Sie noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen, sondern nur Ergänzungsprüfungen am VWU machen. Nach der vorläufigen Zulassung erhalten Sie ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zum weiteren Vorgehen. 
    6. Zahlen Sie den ÖH-Beitrag ein.
      Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist. Erst wenn das der Fall ist, können Sie Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) in u:space > Persönliches > Meine Dokumente herunterladen. Bitte beachten Sie, dass der Banktransfer bis zu sieben Tage dauern kann. 

    Achtung:

    Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes, aber Ihr Reifezeugnis stammt aus einem EU/EWR-Land? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular und nennen Sie uns die Länder. Wir schicken Ihnen danach die Informationen zu Ihren Schritten im Zulassungsverfahren per E-Mail. Wenn Ihr Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz stammt müssen Sie nur die Ergänzungsprüfung Deutsch absolvieren. 

Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren

Sie möchten ein Studium mit Aufnahme-/Eignungsverfahren studieren? Ihre Schritte im Aufnahme-/Eignungs- und Zulassungsverfahren hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit, dem Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses, dem Niveau Ihrer Deutschkenntnisse und Ihrem gewählten Studium ab.

Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren unbegrenzt gültig. Wenn Sie im Sommersemester mit dem ordentlichen Studium beginnen möchten, müssen Sie am Aufnahmeverfahren des betreffenden Studienjahres teilnehmen und alle Ergänzungsprüfungen vor Ende der Zulassungsfrist des Sommersemesters absolvieren.

Wählen Sie das Land Ihres Reifezeugnisses bzw. Studienabschlusses aus, um zu erfahren wie Sie nach der Antragsstellung in u:space vorgehen. 

 Andere Fristen

Für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren gelten eigene Fristen. Informieren Sie sich frühzeitig! 

Fristen für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren

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  • Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land

    Sie haben (wenn für Ihr Wunschstudium verpflichtend vorgeschrieben) das OSA absolviert, alle erforderlichen Dokumente hochgeladen und den Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium gestellt? Warten Sie nun auf Ihren Zulassungsbescheid. Darin steht, welche Ergänzungsprüfungen Sie im VWU ablegen müssen. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert einige Wochen.

    Sobald Ihr Zulassungsbescheid in u:space > Persönliches > Meine Dokumente zum Download verfügbar ist, bzw. Sie diesen per E-Mail erhalten haben, fahren Sie wie folgt fort: 

    1. Melden Sie sich im VWU an.
      Alle Informationen zur Kursanmeldung, Anmeldefristen und Kosten erhalten Sie direkt im VWU
    2. Vereinbaren Sie einen Termin zur Online-Erstzulassung bei der Studienzulassung.
      Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
      Alle Informationen zur Terminvereinbarung 
    3. Sie werden vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen.
      Im außerordentlichen Studium (= Besuch des VWU) dürfen Sie noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen, sondern nur Ergänzungsprüfungen im VWU machen. Nach dem Online-Termin erhalten Sie ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zum weiteren Vorgehen. 
    4. Zahlen Sie den ÖH-Beitrag ein.
      Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist. Erst wenn das der Fall ist, können Sie Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) in u:space > Persönliches > Meine Dokumente herunterladen. Bitte beachten Sie, dass der Banktransfer bis zu sieben Tage dauern kann.  
  • Reifezeugnis und Staatsangehörigkeit aus einem EU/EWR Land oder der Schweiz

    Sie haben (wenn für Ihr Wunschstudium verpflichtend vorgeschrieben) das OSA absolviert, alle erforderlichen Dokumente hochgeladen und den Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium gestellt? Wenn der Status Ihres Antrags in u:space "gestellt" ist, fahren Sie wie folgt fort: 

    1. Vereinbaren Sie einen Termin zur Online-Erstzulassung bei der Studienzulassung.
      Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
      Alle Informationen zur Terminvereinbarung
    2. Warten Sie auf den Zulassungsbescheid.
      Nach dem Termin mit der Studienzulassung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid an Ihre u:account-E-Mail-Adresse. Dadurch wird bestätigt, dass Sie einen Deutschkurs beim VWU besuchen dürfen.
    3. Melden Sie sich für den Deutschkurs beim VWU an.
      Beachten Sie, dass der VWU eigene Fristen hat und informieren Sie sich frühzeitig. Alle Informationen zur Anmeldung erhalten Sie direkt im VWU
    4. Senden Sie uns die Anmeldebestätigung des VWU.
      Sobald Sie den Kursbeitrag beim VWU bezahlt haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Senden Sie uns diese über den Servicedesk. Ihre Anfrage wird innerhalb einiger Tage bearbeitet.
    5. Sie werden vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen.
      Im außerordentlichen Studium (= Besuch des VWU) dürfen Sie noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen, sondern nur Ergänzungsprüfungen am VWU machen. Nach der vorläufigen Zulassung erhalten Sie ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zum weiteren Vorgehen. 
    6. Zahlen Sie den ÖH-Beitrag ein.
      Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist. Erst wenn das der Fall ist, können Sie Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) in u:space > Persönliches > Meine Dokumente herunterladen. Bitte beachten Sie, dass der Banktransfer bis zu sieben Tage dauern kann. 

    Achtung:

    Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes, aber Ihr Reifezeugnis stammt aus einem EU/EWR-Land? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular und nennen Sie uns die Länder. Wir schicken Ihnen danach die Informationen zu Ihren Schritten im Zulassungsverfahren per E-Mail. Wenn Ihr Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz stammt müssen Sie nur die Ergänzungsprüfung Deutsch absolvieren. 

Deutschkenntnisse für die Teilnahme an Aufnahme-/Eignungsverfahren

Sie können bereits am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen, bevor Sie das Sprachniveau C1 erreicht haben. Wir empfehlen, dass Sie nur am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen, wenn Ihre Deutschkenntnisse bereits fortgeschritten (Sprachniveau B2) sind. Dadurch können Sie:

  1. die Aufgabenstellungen des Aufnahme-/Eignungstests verstehen und 
  2. die Ergänzungsprüfung Deutsch vor Ende der Zulassungsfrist des Sommersemesters bestehen. 

Die Entscheidung, ob Ihre Deutschkenntnisse für die Teilnahme am Aufnahme-/Eignungsverfahren ausreichen, liegt bei Ihnen. Sie können daran teilnehmen, bevor Sie einen entsprechenden Nachweis der Deutschkenntnisse vorweisen können.

Überlegen Sie gut, wann Sie am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen. Sie können nur ins ordentliche Studium wechseln, wenn Sie erfolgreich am Aufnahme-/Eignungsverfahren für das entsprechende Studienjahr teilgenommen haben und alle vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen absolviert haben.  

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 FAQ durchsuchen:

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  • Kann ich in dem Semester, für das ich den Antrag auf Zulassung gestellt habe, schon mit dem VWU anfangen?

    Das können wir nicht garantieren. Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig, vollständig und berücksichtigen Sie den Zeitaufwand der einzelnen Schritte des Zulassungsverfahrens.

    Sie können auch in einem späteren Semester mit dem VWU beginnen, sofern das Studium noch unter denselben Voraussetzungen an der Universität Wien angeboten wird.

  • Wie kann ich die Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen vermeiden?

    Laden Sie alle Sammelzeugnisse/Notentranskripte Ihrer Vorstudien bereits beim Antrag auf Zulassung zum Studium hoch.

  • Wie lange dauert es, bis ich einen Zulassungsbescheid bekomme?

    Da die Studienzulassung sehr viele Anträge bearbeitet, kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie den Zulassungsbescheid erhalten. Dieser wird an die E-Mail-Adresse geschickt, die Sie in u:space angegeben haben. Sie finden ihn außerdem in u:space > Persönliches > Meine Dokumente.

    Personen mit Schul-/Studienabschluss und Staatsangehörigkeit aus EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz erhalten den Zulassungsbescheid erst nach ihrem Termin zur Online-Erstzulassung.

  • Ich bin jetzt in Österreich. Kann ich mich jederzeit für den VWU anmelden?

    Nein. Der VWU hat eigene Anmeldefristen. Diese liegen immer vor Beginn eines Semesters. Informieren Sie sich frühzeitig über die nächsten Anmeldefristen, vor allem wenn Sie einen Aufenthaltstitel benötigen.

  • Welche Ergänzungsprüfungen muss ich machen? Wie lange habe ich dazu Zeit?

    Welche Ergänzungsprüfungen Sie machen müssen, steht in Ihrem Zulassungsbescheid. Die Universität Wien kann Ihnen Ergänzungsprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Geschichte/Geographie vorschreiben. Wenn Ihnen Geschichte/Geographie vorgeschrieben wird, können Sie selbst wählen, welche der beiden Ergänzungsprüfungen Sie im VWU ablegen. Gegebenenfalls können noch andere Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. 

    Für die Ablegung der Ergänzungsprüfungen haben Sie maximal vier Semester lang Zeit.

  • Ich habe einen Zulassungsbescheid bekommen, in dem die Deutsch Ergänzungsprüfung vorgeschrieben ist. Muss ich die Ergänzungsprüfung Deutsch machen, wenn ich bei der Online-Erstzulassung ein C1-Zertifikat vorweisen kann?

    Ihr C1-Zertifikat wird nur anerkannt, wenn es in der Liste der Deutschnachweise auf Niveau C1 angeführt ist. Die Ergänzungsprüfung wird im Zuge der Online-Erstzulassung gestrichen.

    Eine spätere Streichung, z.B. wenn Sie bereits im VWU angemeldet sind, ist nicht möglich.

  • Die Anmeldefrist für den VWU ist bald vorbei und ich habe noch keinen Zulassungsbescheid bekommen. Kann mein Antrag schneller bearbeitet werden?

    Die Anträge auf Zulassung zum Studium werden chronologisch nach Einlangen bearbeitet. Die Studienzulassung kann aus organisatorischen Gründen keine Anträge bevorzugt behandeln. Stellen Sie Ihren Antrag möglichst zu Beginn der Antragsfrist, vollständig und berücksichtigen Sie den Zeitaufwand der einzelnen Schritte des Zulassungsverfahrens.

    Wir können nicht garantieren, dass Sie den VWU schon in dem Semester beginnen können, für das Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen.

    Personen mit Schul-/Studienabschluss und Staatsangehörigkeit aus EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz erhalten den Zulassungsbescheid erst nach ihrem Termin zur Online-Erstzulassung. Vereinbaren Sie diesen rechtzeitig.

  • Ich habe den VWU abgebrochen. Kann ich ihn wiederaufnehmen? Muss ich dazu noch einmal einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen?

    Die Wiederaufnahme ist möglich, wenn Sie den VWU weniger als vier Semester lang besucht haben.

    Wenn Sie noch dasselbe Studium studieren möchten, können Sie den VWU mit dem alten Zulassungsbescheid wiederaufnehmen. Sie müssen keinen neuen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen.

    Wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid verloren haben oder eine neue Bestätigung für den VWU brauchen, schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Schicken Sie einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises als Anhang.

    Wenn Sie ein anderes Studium studieren möchten, brauchen Sie einen Zulassungsbescheid für dieses Studium. Stellen Sie – möglichst zu Beginn – einer Antragsfrist einen neuen Antrag auf Zulassung zum Studium.

    • Detaillierte Informationen zur Wiederaufnahme des VWU
  • Was kann ich tun, wenn mir Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben wurden, obwohl ich Studienjahre nachweisen kann?

    Sobald Sie zum "Besuch des Vorstudienlehrganges" zugelassen sind, müssen Sie die vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen dort ablegen.

    Sind Sie noch nicht zugelassen, und Sie schon ein oder mehrere Jahre an einer anerkannten Universität studiert haben, überprüft die Studienzulassung Ihren Antrag erneut. Schicken Sie uns dazu die übersetzten und beglaubigten Sammelzeugnisse/Notentranskripte über den Servicedesk.

  • Ich habe meinen Zulassungsbescheid verloren, wo bekomme ich eine Kopie?

    Sie können Ihren Zulassungsbescheid jederzeit in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente herunterladen. Falls Sie keinen Zugang zu u:space haben, können wir eine Kopie ausstellen. Schreiben Sie uns in diesem Fall über das Kontaktformular mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis als Anhang. 

  • Für mein Studium muss ich am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen. Wann muss ich das machen und wie registriere ich mich dafür?

    Die Aufnahme-/Eignungsverfahren finden einmal im Jahr statt. Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren unbegrenzt gültig.

    Der Wechsel in das ordentliche Studium ist erst möglich, wenn Sie alle vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen absolviert und erfolgreich am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilgenommen haben.