Zulassung zum außerordentlichen Studium (= Besuch des Vorstudienlehrgangs) für Masterstudien

Die Zulassung zum außerordentlichen Studium (= Besuch des Vorstudienlehrgangs) ist nur möglich, wenn Sie zuerst einen Antrag auf Zulassung zu einem Masterstudium gestellt haben und in Ihrem Zulassungsbescheid die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben wird. Dort steht auch, auf welchem Niveau Sie die Ergänzungsprüfung absolvieren müssen. Bei deutschsprachigen Masterstudien an der Universität Wien ist das erforderliche Sprachniveau grundsätzlich C1.  

Der Ablauf des Zulassungsverfahrens, die Antrags- und Zulassungsfristen und die erforderlichen Dokumente hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Studienabschluss und dem gewählten Studium ab. 

Der Vorstudienlehrgang ist ein Angebot der Wiener Universitäten. Stellen Sie Ihren vollständigen Antrag auf Zulassung bereits zu Beginn der Antragsfrist, um die Anmeldefrist des VWU nicht zu verpassen. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf einen Platz im VWU. Die Anzahl der Kursplätze im VWU ist beschränkt. Die Universität Wien hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe. 

 Fristen

Drei Fristen sind wichtig für die Zulassung an der Universität Wien und die Anmeldung im VWU:

  1. Antragsfrist der Universität Wien
    Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihren Antrag auf Zulassung in u:space stellen.
    Achtung: Für das Masterstudium Psychologie gelten eigene Fristen!
  2. Anmeldefrist des VWU
    Innerhalb dieser Frist ist die Anmeldung im VWU möglich. Weitere Informationen finden Sie direkt beim VWU.
  3. Zulassungsfrist der Universität Wien
    Innerhalb dieser Frist können Sie zum außerordentlichen Studium (= Besuch des Vorstudienlehrgangs) zugelassen werden. Diese Frist gilt auch für den Wechsel in das ordentliche Studium.

Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren

Sie möchten ein Masterstudium ohne Aufnahmeverfahren studieren, haben alle erforderlichen Dokumente in u:space hochgeladen, Ihren Antrag auf Zulassung gestellt und Ihren Zulassungsbescheid erhalten?

Wenn Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch in Ihrem Zulassungsbescheid vorgeschrieben wird, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich im VWU an.
    Alle Informationen zur Kursanmeldung, Anmeldefristen und Kosten erhalten Sie direkt im VWU
  2. Vereinbaren Sie einen Termin zur Online-Erstzulassung bei der Studienzulassung.
    Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
    Alle Informationen zur Terminvereinbarung 
  3. Sie werden vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen.
    Im außerordentlichen Studium (= Besuch des VWU) dürfen Sie noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen, sondern nur die Ergänzungsprüfung im VWU machen. Nach Ihrem Online-Termin erhalten Sie ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zum weiteren Vorgehen. 
  4. Zahlen Sie den ÖH-Beitrag ein.
    Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist. Erst wenn das der Fall ist, können Sie Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) in u:space > Persönliches > Meine Dokumente herunterladen. 

Masterstudium (mit Aufnahmeverfahren) Psychologie

Bei Masterstudien mit Aufnahmeverfahren, wird die Ergänzungsprüfung Deutsch nur für das Masterstudium Psychologie vorgeschrieben. Für alle anderen Masterstudien mit Aufnahmeverfahren müssen keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Wenn Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch in Ihrem Zulassungsbescheid für das Masterstudium Psychologie vorgeschrieben wird, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich im VWU an.
    Alle Informationen zur Kursanmeldung, Anmeldefristen und Kosten erhalten Sie direkt im VWU
  2. Vereinbaren Sie einen Termin zur Online-Erstzulassung bei der Studienzulassung.
    Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
    Alle Informationen zur Terminvereinbarung 
  3. Sie werden vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen.
    Im außerordentlichen Studium (= Besuch des VWU) dürfen Sie noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen, sondern nur die Ergänzungsprüfung im VWU machen. Nach Ihrem Online-Termin erhalten Sie ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zum weiteren Vorgehen. 
  4. Zahlen Sie den ÖH-Beitrag ein.
    Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist. Erst wenn das der Fall ist, können Sie Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) in u:space > Persönliches > Meine Dokumente herunterladen.

Nachdem Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch erfolgreich im VWU abgelegt haben, müssen Sie am Aufnahmetest für das Masterstudium Psychologie teilnehmen. 

Alle Informationen zur Teilnahme am Aufnahmetest nach erfolgreichem Ablegen der Ergänzungsprüfung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 FAQ durchsuchen:

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  • Die Anmeldefrist für den VWU ist bald vorbei und ich habe noch keinen Zulassungsbescheid bekommen. Kann mein Antrag schneller bearbeitet werden?

    Die Anträge auf Zulassung zum Studium werden chronologisch nach Einlangen bearbeitet. Die Studienzulassung kann aus organisatorischen Gründen keine Anträge bevorzugt behandeln. Stellen Sie Ihren Antrag möglichst zu Beginn der Antragsfrist, vollständig und berücksichtigen Sie den Zeitaufwand der einzelnen Schritte des Zulassungsverfahrens.

    Wir können nicht garantieren, dass Sie den VWU schon in dem Semester beginnen können, für das Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen.

  • Wie lange dauert es, bis ich einen Zulassungsbescheid bekomme?

    Da die Studienzulassung sehr viele Anträge bearbeitet, kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie den Zulassungsbescheid erhalten. Dieser wird an die E-Mail-Adresse geschickt, die Sie in u:space angegeben haben. Sie finden ihn außerdem in u:space > Persönliches > Meine Dokumente.

  • Welche Ergänzungsprüfungen im VWU muss ich machen? Wie lange habe ich dazu Zeit?

    Für die Zulassung zu deutschsprachigen Masterstudien kann Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben werden.

    Für die Ablegung der Ergänzungsprüfung haben Sie maximal vier Semester lang Zeit.

  • Kann ich in dem Semester, für das ich den Antrag auf Zulassung gestellt habe, schon mit dem VWU anfangen?

    Das können wir nicht garantieren. Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig, vollständig und berücksichtigen Sie den Zeitaufwand der einzelnen Schritte des Zulassungsverfahrens.

    Sie können auch in einem späteren Semester mit dem VWU beginnen, sofern das Studium noch unter denselben Voraussetzungen an der Universität Wien angeboten wird.

  • Für mein Masterstudium Psychologie muss ich am Aufnahmeverfahren teilnehmen. Wann muss ich das machen und wie registriere ich mich dafür?

    Das Aufnahmeverfahren zum Masterstudium Psychologie findet einmal im Jahr statt. Die erfolgreiche Teilnahme ist für das folgende Winter- und Sommersemester gültig. Entnehmen Sie alle weiteren Informationen und Schritte der Seite zum Abschluss des VWU.

  • Ich bin jetzt in Österreich. Kann ich mich jederzeit für den VWU anmelden?

    Nein. Der VWU hat eigene Anmeldefristen. Diese liegen immer vor Beginn eines Semesters. Informieren Sie sich frühzeitig über die nächsten Anmeldefristen, vor allem wenn Sie einen Aufenthaltstitel benötigen.

  • Ich habe einen Zulassungsbescheid bekommen, in dem die Deutsch Ergänzungsprüfung vorgeschrieben ist. Muss ich die Ergänzungsprüfung Deutsch machen, wenn ich bei der Online-Erstzulassung ein C1-Zertifikat vorweisen kann?

    Ihr C1-Zertifikat wird nur anerkannt, wenn es in der Liste der Deutschnachweise auf Niveau C1 angeführt ist. Die Ergänzungsprüfung wird im Zuge der Online-Erstzulassung gestrichen.

    Eine spätere Streichung, z.B. wenn Sie bereits im VWU angemeldet sind, ist nicht möglich.

  • Ich habe den VWU abgebrochen. Kann ich ihn wiederaufnehmen? Muss ich dazu noch einmal einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen?

    Die Wiederaufnahme ist möglich, wenn Sie den VWU weniger als vier Semester lang besucht haben.

    Wenn Sie noch dasselbe Studium studieren möchten, können Sie den VWU mit dem alten Zulassungsbescheid wiederaufnehmen. Sie müssen keinen neuen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen.

    Wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid verloren haben oder eine neue Bestätigung für den VWU brauchen, schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Schicken Sie einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises als Anhang.

    Wenn Sie ein anderes Studium studieren möchten, brauchen Sie einen Zulassungsbescheid für dieses Studium. Stellen Sie – möglichst zu Beginn – einer Antragsfrist einen neuen Antrag auf Zulassung zum Studium.

    • Detaillierte Informationen zur Wiederaufnahme des VWU
  • Ich habe meinen Zulassungsbescheid verloren, wo bekomme ich eine Kopie?

    Sie können Ihren Zulassungsbescheid jederzeit in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente herunterladen. Falls Sie keinen Zugang zu u:space haben, können wir eine Kopie ausstellen. Schreiben Sie uns in diesem Fall über das Kontaktformular mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis als Anhang.