Außerordentliches Studium (für die SBP)

"Außerordentliches Studium" bedeutet in diesem Fall, dass Sie zum Besuchen einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen sind. Sie werden zu keiner bestimmten Studienrichtung zugelassen. Im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung (SBP) ist die Zulassung zum außerordentlichen (a.o.) Studium nur aus folgenden Gründe erforderlich: 

Bitte beachten Sie die Antrags- und Zulassungsfristen. Für andere Schritte in Ihrer SBP benötigen Sie keine Zulassung zum a.o. Studium.

Was müssen Sie bei einem a.o. Studium beachten?

Ein außerordentliches (a.o.) Studium hat zahlreiche Konsequenzen: 

  • Prüfungsantritte im außerordentlichen Studium werden für das ordentliche Studium mitgezählt. Wenn alle Antritte bei einer Prüfung im außerordentlichen Studium negativ benotet wurden, sind Sie für das ordentliche Studium gesperrt und können dieses nicht an der Universität Wien studieren. 
  • Sie müssen sowohl den Studienbeitrag als auch den ÖH-Beitrag zahlen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. 
  • Sie sind nicht zu einem bestimmten Studium, sondern zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen.  
  • Ordentliche Studierende werden bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen bevorzugt. Wenn Sie Fragen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen haben, wenden Sie sich an das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle des Studiums in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird.   
  • Während eines außerordentlichen Studiums ist es nicht möglich, (Teil-)Diplomprüfungen, Modulprüfungen oder kommissionelle Abschlussprüfungen zu absolvieren bzw. Studien abzuschließen.  
  • Es kann zu Einschränkungen bei Gesundheitsversicherung, Anspruch auf die Semesterkarte der Wiener Linien und Beihilfen kommen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über etwaige Auswirkungen Ihres außerordentlichen Studiums. 
  • Prüfungen, die Sie nach dem Abschluss(datum) Ihrer Studienberechtigungsprüfung im außerordentlichen Studium ablegen, können nicht für ein ordentliches Studium anerkannt werden.

 Erforderliche Dokumente

Sie benötigen als JPEG- oder PNG-Datei: 

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite)

 Fristen

Wintersemester 2024/25:

  • Antrags- und Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antrags- und Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

Ihre Schritte zur Zulassung zum a.o. Studium für Prüfungen der SBP

Im Laufe Ihrer SBP müssen Sie mindestens eine Prüfung an der Universität Wien ablegen. Dazu müssen Sie bereits zur SBP zugelassen sein. So schließen Sie die Zulassung zum a.o. Studium ab:

  1. Füllen Sie die Erhebung Ihrer statistischen Daten (UHStat1) aus und klicken Sie auf "Daten senden". Laden Sie im Anschluss die Bestätigung herunter und speichern Sie sie als PDF-Datei.
  2. Schicken Sie die UHStat1-Bestätigung über den Servicedesk an das Team SBP. Sie erhalten dann die Informationen zur Einzahlung des Studien-/ÖH-Beitrags per E-Mail.

Vergessen Sie nicht: Sie müssen Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium fristgerecht in u:space stellen.

Ihre Schritte zur Zulassung zum a.o. Studium, um die Vorbildung nachzuholen

Wenn Sie Ihre Vorbildung im Rahmen eines a.o. Studiums an der Universität Wien nachholen wollen, müssen Sie mindestens zwei unterschiedliche Lehrveranstaltungen mit insgesamt mind. 8 ECTS besuchen und die Prüfungen darüber positiv ablegen.

Schritt 1: Registrierung in u:space

Legen Sie in u:space einen u:account für Studieninteressierte an. Merken Sie sich die Zugangsdaten. Sie benötigen den u:account später zur Anmeldung zu den Prüfungen der SBP und in Ihrem weiteren Studium. Führen Sie alle Schritte durch, um Ihren u:account vollständig anzulegen. 

  1. Gehen Sie auf u:space und wählen "u:account Registrierung" aus.
  2. Geben Sie die erforderlichen Daten an und wählen Sie eine User ID aus.
  3. Legen Sie ein Passwort fest.
  4. Aktivieren Sie Ihren u:account mit dem Link, den Sie per E-Mail erhalten.
  5. Sie werden zur u:space Seite weitergeleitet, loggen Sie sich hier ein.
  6. Wählen Sie den Punkt "Studium" aus.
  7. Geben Sie die erforderlichen Daten an und laden Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis (beide Seiten) als JPEG- oder PNG-Datei hoch.
  8. Unter "Außerordentliches Studium" finden Sie den Link zur Erhebung Ihrer statistischen Daten (UHStat1). Füllen Sie diese aus und klicken Sie auf "Daten senden". Laden Sie im Anschluss die Bestätigung herunter und speichern Sie sie als PDF-Datei.

Schritt 2: Zulassung zum a.o. Studium

So schließen Sie die Zulassung zum a.o. Studium ab: 

  1. Schicken Sie die UHStat1-Bestätigung über den Servicedesk an das Team SBP.
    Sie erhalten dann die Informationen zur Online-Zulassung per E-Mail.
  2. Halten Sie beim Online-Zulassungstermin Ihren Reisepass/Personalausweis im Original bereit. Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
  3. Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.

Nach dem Einlangen des vorgeschriebenen Beitrags sind Sie zum a.o. Studium zugelassen. Sie können nun Ihre Vorbildung nachholen.

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  • Ich kann keine UHStat1-Bestätigung übermitteln, da ich keine österreichische Sozialversicherungsnummer habe. Wie melde ich mich zum a.o. Studium an?

    Senden Sie eine Nachricht über den Servicedesk an das Team Studienberechtigungsprüfung. Geben Sie dabei an, dass Sie keine österreichische Sozialversicherungsnummer haben und ein Ersatzkennzeichen für die Erhebung Ihrer statistischen Daten (UHStat1) benötigen. Sie erhalten dann die Informationen zur weiteren Vorgangsweise per E-Mail.

  • Kann ich im außerordentlichen Studium bereits Lehrveranstaltungen besuchen/absolvieren, und können diese anerkannt werden?

    Sie können im außerordentlichen Studium bereits Lehrveranstaltungen besuchen und darüber Prüfungen ablegen. Wir empfehlen Ihnen dringend, die SBP zuerst abzuschließen.

    Prüfungsantritte im außerordentlichen Studium werden für das ordentliche Studium mitgezählt.Bei Nicht-Bestehen des letzten möglichen Prüfungsantritts können Sie Ihr angestrebtes Studium nicht beginnen.

    Erkundigen Sie sich bezüglich der Anerkennung von Prüfungsleistungen für das ordentliche Studium bei dem SSC Ihres angestrebten Studiums (ssc.univie.ac.at).

    Prüfungen die Sie nach dem Abschluss(datum) Ihrer SBP im a.o. Studium ablegen, können nicht für ein ordentliches Studium anerkannt werden.

  • Ich war schon einmal zu einem außerordentlichen Studium an der Universität Wien zugelassen. Was muss ich beachten?

    Schreiben Sie uns innerhalb der Antragsfrist über das Kontaktformular (Thema: Studienberechtigungsprüfung) und fügen Sie einen Scan Ihres Reisepasses oder Personalausweises als Anhang hinzu.

    Wir führen die Zulassung durch und informieren Sie per E-Mail über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern. Sie benötigen keinen Online-Termin.