Die Prüfungen der Studienberechtigungsprüfung

Die fünf Einzelprüfungen der SBP werden an der Universität Wien und teilweise an Erwachsenenbildungsinstituten angeboten. Mindestens eine Prüfung Ihrer SBP müssen Sie an der Universität Wien ablegen – dafür müssen Sie zum a.o. Studium zugelassen sein.

Aufbau der Studienberechtigungsprüfung

Die SBP an der Universität Wien setzt sich aus folgenden fünf Einzelprüfungen zusammen:

  • eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
  • zwei Pflichtfächer
  • zwei Wahlfächer

Die Pflicht- und Wahlfächer hängen von der von Ihnen ausgesuchten Studienrichtungsgruppe ab. Mit dem Antrag auf Zulassung zur SBP entscheiden Sie sich für die Wahlfächer (im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten). Welche Prüfungen Sie absolvieren müssen, steht in Ihrem Zulassungsbescheid.

Informationen zu den Prüfungen der Studienberechtigungsprüfung

Die Prüfungsanforderungen orientieren sich am Lehrstoff der 12. Schulstufe (AHS) bzw. 13. Schulstufe (BHS). Für Informationen zu den Prüfungsanforderungen wählen Sie bitte die jeweilige Prüfung in der nachfolgenden Übersicht aus. 

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  • Vorbereitung auf die Prüfungen der SBP

    Sie können sich im Selbststudium auf die Prüfungen vorbereiten oder Kurse an einer Einrichtung für Erwachsenenbildung besuchen. Über die Bedingungen des Kursbesuches (Dauer, Kosten, Termine etc.) erkundigen Sie sich bitte direkt beim Kursanbieter. Die Universität Wien bietet keine Vorbereitungskurse an. 

  • Ablegen von Prüfungen der SBP

    Sie können die auf Ihrem Zulassungsbescheid aufgelisteten Prüfungen in beliebiger Reihenfolge absolvieren. Prüfungen können

    • an der Universität Wien, zu den angebotenen Prüfungsterminen im Jänner, März, Juni und Oktober, oder
    • an einer Erwachsenenbildungseinrichtung, am Ende eines von der Universität Wien anerkannten Lehrganges, abgelegt werden.

    Einzelne Lehrgänge der folgenden Einrichtungen werden von der Universität Wien anerkannt:

    • VHS Wien (5., 16. und 21. Bezirk)
    • VHS Burgenland
    • Maturaschule Dr. Roland
    • BFI Oberösterreich

    Für weitere Informationen zu Kursen an Erwachsenenbildungseinrichtungen (Dauer, Kosten, Termine) kontaktieren Sie die Einrichtung Ihrer Wahl.

    Sie müssen mindestens eine Prüfung an der Universität Wien ablegen. Für die Anmeldung und das Absolvieren von Prüfungen ist es erforderlich, dass Sie im entsprechenden Semester zu einem außerordentlichen Studium an der Universität Wien zugelassen sind und den Studienbeitrag eingezahlt haben.

  • Prüfungsantritte und Wiederholung von Prüfungen der SBP

    Jede Prüfung der SBP darf im Fall einer negativen Beurteilung zwei Mal wiederholt werden. Das bedeutet, Sie haben insgesamt drei Prüfungsantritte.

    Der dritte Prüfungsantritt muss in kommissioneller Form durchgeführt werden. Die Anmeldung hierfür erfolgt ausschließlich über den Servicedesk innerhalb der Anmeldefrist der regulären Prüfung. Schriftliche kommissionelle Prüfungen finden im Rahmen des regulären Prüfungstermins statt. Für mündliche kommissionelle Prüfungen wird ein individueller Termin im selben Prüfungsmonat vereinbart.

    Bei einer negativen Beurteilung des dritten Antritts einer der SBP-Prüfungen erlischt die Zulassung zur SBP für die beantragte Studienrichtungsgruppe. Dadurch ergeben sich folgende Auswirkungen:

    • Eine neuerliche Zulassung zur SBP für diese Studienrichtungsgruppe ist an der Universität Wien ausgeschlossen.
    • Eine Zulassung zu einer Studienrichtungsgruppe, in der das nicht bestandene Fach als Pflichtfach vorgesehen ist, ist ebenfalls ausgeschlossen.
    • Eine Zulassung zu einer Studienrichtungsgruppe ist ausgeschlossen, wenn das nicht bestandene Fach als Wahlfach gewählt wird.
    • Bei gemeinsam eingerichteten Lehramtsstudien (Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im Verbund Nord-Ost) ist eine neuerliche Zulassung zur SBP für die Studienrichtungsgruppe Lehramtsstudien an allen beteiligten Bildungseinrichtungen ausgeschlossen.
    Zum Beispiel: 

    A absolviert die SBP für die Studienrichtungsgruppe Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Nach dem negativen dritten Prüfungsantritt im Pflichtfach Mathematik verliert A die Zulassung zur SBP.

    A kann keinen neuen Antrag zur SBP für "Sozial- und Wirtschaftswissenschaften" stellen. Da Mathematik ein Pflichtfach für die Studienrichtungsgruppen "Naturwissenschaftliche Studien", "Ingenieurwissenschaftliche Studien" und "Lehramtsstudien" ist, ist eine Zulassung in diesen Fällen ebenfalls nicht möglich. A kann aber die Zulassung zur SBP für "Theologische Studien", "Rechtswissenschaftliche Studien" und "Geistes- und Kulturwissenschaftliche Studien" beantragen, wenn er die Voraussetzungen der Vorbildung erfüllt und sich nicht für Mathematik als Wahlfach entscheidet.

  • Anerkennung von Prüfungen für die SBP

    Positiv beurteilte Prüfungen, die Sie an einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung abgelegt haben, werden von der Universität Wien anerkannt, wenn sie den vorgeschriebenen Prüfungen in Bezug auf Inhalt und Umfang gleichwertig sind.

    Beispiele: positiv abgelegte Teile der Reifeprüfung, Externistenprüfungszeugnisse über den Oberstufenstoff eines Unterrichtsfaches, Abschlusszeugnisse eines SBP-Vorbereitungslehrgangs

    Da Sie mindestens eine Prüfung der SBP an der Universität Wien absolvieren müssen, können höchstens vier Prüfungen anerkannt werden. Stellen Sie den Antrag auf Anerkennung von Prüfungen für die SBP über den Servicedesk. Wir melden uns in Folge mit Informationen zu den weiteren Schritten per E-Mail.

  • Barrierefreiheit beim Ablegen von Prüfungen der SBP

    Wenn Sie eine länger andauernde Beeinträchtigung, die das Ablegen einer Prüfung in der vorgeschrieben Methode unmöglich macht, nachweisen können, haben Sie das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode. Diese darf den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung nicht beeinträchtigen.

    Falls Sie aufgrund einer länger andauernden Beeinträchtigung eine abweichende Prüfungsmethode benötigen, wenden Sie sich bitte so früh wie möglich zur Beratung an das Team Barrierefrei.
    Bitte beachten Sie, dass eine abweichende Prüfungsmethode speziell konzipiert werden muss und dementsprechend eine längere Vorbereitungszeit benötigt.

Details zu den Prüfungen an der Universität Wien

Im Jänner, März, Juni und Oktober werden an der Universität Wien Prüfungstermine angeboten. Vier Wochen vor den Prüfungen werden die genauen Termine in u:find, dem Vorlesungs- und Personen-/Organisationsverzeichnis, bekannt gegeben (ufind.univie.ac.at > Vorlesungsverzeichnis > Besondere Lehrangebote > Studienberechtigungsprüfung).

Vergessen Sie nicht, bei jedem Prüfungsantritt die u:card, Ihren Studierendenausweis, oder einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen! Damit weisen Sie Ihre Identität nach.

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  • Voraussetzungen für die Anmeldungen zu Prüfungen an der Universität Wien

    Um an Prüfungen zur SBP an der Universität Wien teilnehmen zu können, benötigen Sie:

    1. Den Zulassungsbescheid zur SBP einer der folgenden Universitäten:
      Universität Wien, Medizinische Universität Wien, Veterinärmedizinische Universität Wien, Akademie der Bildenden Künste, Universität für Angewandte Kunst, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
      Zulassungsbescheide, die nicht von der Universität Wien ausgestellt wurden, müssen einmalig (vor der ersten Prüfungsanmeldung) in der Studienzulassung vorgewiesen werden. Melden Sie sich dafür über den Servicedesk.
    2. Die Zulassung zum außerordentlichen Studium an der Universität Wien.
      Mit einer Zulassung zum außerordentlichen Studium für das Wintersemester können Sie an den Prüfungsterminen im Oktober, Jänner und März teilnehmen, mit einer Zulassung für das Sommersemester an den Prüfungsterminen im März, Juni und Oktober.
  • Ablauf der Anmeldung zu Prüfungen an der Universität Wien

    Die Anmeldung zu Prüfungen der SBP an der Universität Wien kann ausschließlich über das Anmeldesystem in u:space innerhalb der Anmeldefrist durchgeführt werden. Die Anmeldung über den*die Prüfer*in ist nicht zulässig. Die jeweiligen Anmeldefristen werden im Vorlesungs- und Personenverzeichnis u:find bekannt gegeben. 

    Der vorgeschriebene Studienbeitrag muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung bereits in der Universität Wien eingelangt sein (u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitag). Mit einer Zulassung zum außerordentlichen Studium für das Wintersemester können Sie an den Prüfungsterminen im Oktober, Jänner und März teilnehmen, mit einer Zulassung für das Sommersemester an den Prüfungsterminen im März, Juni und Oktober.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen für den Antritt zur Prüfung erfüllen, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung an Ihre u:account-E-Mail-Adresse. Das kann einige Tage dauern.

  • Sonderfälle bei der Anmeldung zu Prüfungen an der Universität Wien

    Bitte beachten Sie folgende Sonderfälle:

    • Kommissionelle Prüfung:
      • Der dritte Prüfungsantritt (= die zweite Wiederholung) erfolgt kommissionell. Melden Sie sich für die kommissionelle Prüfung über den Servicedesk innerhalb der Anmeldefrist der regulären Prüfung an.
      • Schriftliche kommissionelle Prüfungen finden im Rahmen des regulären Prüfungstermins statt. Für mündliche kommissionelle Prüfungen wird ein individueller Termin im selben Prüfungsmonat vereinbart.
    • Prüfungen, die nicht über u:find angekündigt werden:
      • Für die folgenden Lebende Fremdsprachen außer Englisch (Arabisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Tschechisch und Ungarisch) ist der Prüfungstermin direkt mit den jeweiligen Prüfer*innen zu vereinbaren. Melden Sie sich wie folgt zu diesen Prüfungen an:
        • Vereinbaren Sie einen Prüfungstermin mit dem*der Prüfer*in per E-Mail.
        • Schicken Sie uns das E-Mail, in dem der*die Prüfer*in den Prüfungstermin bestätigt, spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin über den Servicedesk (Betreff: Prüfungsanmeldung Sondertermin).
        • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung an Ihre u:account-E-Mail-Adresse.
  • Ergebnisse von Prüfungen an der Universität Wien

    Ihre Prüfungsleistungen können Sie in u:space einsehen (Studium > Prüfungspass). Prüfungen der SBP werden nicht mit Noten, sondern mit „bestanden“ (+) und „nicht bestanden“ (–) beurteilt. Wenn Sie einen Nachweis Ihrer an der Universität Wien abgelegten Prüfungen benötigen, können Sie über u:space (Persönliches > Meine Dokumente) ein Sammelzeugnis ausdrucken.

    Sonderfall Lebende Fremdsprache Englisch

    Die Prüfungsleistung für Lebende Fremdsprache Englisch scheint nicht in u:space auf. Über die abgelegte Prüfung wird ein Sprachkompetenznachweis (positiv) oder eine Bestätigung (negativ) ausgestellt. Das Ergebnis wird Ihnen als eingeschriebener Brief an die Adresse, die Sie in u:space angegeben haben, geschickt.

  • Abmeldung von Prüfungen an der Universität Wien

    Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte innerhalb der Abmeldefrist über u:space von der Prüfung ab. Andernfalls werden Sie für den nächstmöglichen Prüfungstermin gesperrt. Die Abmeldefrist der Prüfung ist in u:find angegeben.

 FAQ

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  • Ich habe eine Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, kann mir dadurch eine Prüfung erlassen werden?

    Wenn Sie eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 298/1990, erfolgreich abgelegt haben, können Sie ein formloses Ansuchen auf Befreiung der Wahlfächer einreichen.

    Übermitteln Sie uns bitte das Ansuchen und das betreffende Zeugnis zusammengefasst in einer PDF-Datei über den Servicedesk. Danach erhalten Sie von uns ein E-Mail mit dem Link für eine Terminvereinbarung zur Überprüfung Ihres Originalzeugnisses.

    Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens eine Prüfung für die SBP an der Universität Wien ablegen müssen.

  • Darf ich alle Prüfungen für die SBP an einer externen Einrichtung ablegen?

    Nein, mindestens eine Prüfung muss an der Universität Wien abgelegt werden.

  • Ich habe meine Zugangsdaten für u:space verloren, wie kann ich mich trotzdem für Prüfungen anmelden?

    Wenn Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk des Zentralen Informatikdienstes der Universität Wien.

    Eine Anmeldung zu Prüfungen per E-Mail ist nicht möglich. Ausnahmen von dieser Regelung sind die Anmeldung für die Einzelprüfung Lebende Fremdsprache (außer Englisch) und die Anmeldung zu einer kommissionellen Prüfung.

  • Ich habe die Anmeldefrist versäumt, kann ich mich trotzdem noch für eine Prüfung anmelden?

    Nein, eine nachträgliche Anmeldung zu Prüfungen ist nicht möglich.

  • Ich bin am Prüfungstag krank geworden und konnte mich nicht rechtzeitig abmelden. Wie gehe ich vor?

    Damit Sie für den nächsten Prüfungsantritt nicht gesperrt werden, schreiben Sie dem*der Prüfer*in ein E-Mail und setzen Sie sbp.zulassung@univie.ac.at in CC.
    Schicken Sie umgehend die ärztliche Bestätigung an sbp.zulassung@univie.ac.at.

  • Ich habe alle Prüfungen der SBP abgelegt, was muss ich jetzt machen?