Vorbildung für die SBP

Eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur SBP ist der Nachweis einer relevanten Vorbildung aus dem Bereich des beantragten Studiums. Diese muss durch Zeugnisse oder Bestätigungen nachgewiesen werden. 

Als Vorbildung gilt:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • eine berufliche Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Monaten oder
  • ein Praktikum im Ausmaß von mindestens 200 Stunden oder
  • ein Unterrichtsfach, das ab der 10. Schulstufe mindestens zwei Schulstufen lang im Jahreszeugnis positiv beurteilt wurde oder
  • mindestens zwei positiv absolvierte Lehrveranstaltungen, mit insgesamt mindestens 8 ECTS.

Was sind Beispiele für fachrelevante Vorbildungen?

Beispiel 1: A. hat eine abgeschlossene Ausbildung als Polizistin. Das reicht als Vorbildung für die SBP für das Diplomstudium Rechtswissenschaften. 

Beispiel 2: B. hat die Ausbildung zum Rechtskanzleiassistent abgeschlossen. Das reicht als Vorbildung für die SBP für das Diplomstudium Rechtswissenschaften. 

Beispiel 3: C. hat eine abgeschlossene Ausbildung als Köchin. Damit kann sie den Nachweis der Vorbildung für die SBP für das Bachelorstudium Ernährungswissenschaften erbringen.

Beispiel 4: D. hatte das Fach "Englisch" über zwei Schulstufen ab der 10. Schulstufe hinweg positiv absolviert. Damit erfüllt er die Vorbildung für das Bachelorstudium English and American Studies und das Lehramtsstudium UF Englisch.

Beispiel 5: E. hat eine Berufsausbildung, die nicht fachrelevant ist. Allerdings hatte sie in der Berufsschule zwei Jahre lang das Fach "Politische Bildung". Dadurch erfüllt sie die erforderliche Vorbildung für die SBP für das Bachelorstudium Politikwissenschaft. 

Beispiel 6: F. hat ein Praktikum im Ausmaß von 200 Stunden in einem kunsthistorischen Museum absolviert. Damit kann der Nachweis der Vorbildung für die SBP für das Bachelorstudium Kunstgeschichte erbracht werden. 

Beispiel 7: G. hat ein Praktikum im Ausmaß von 200 Stunden in der Nachmittagsbetreuung gemacht. Damit kann der Nachweis der Vorbildung für die SBP für das Bachelorstudium Bildungswissenschaften oder ein beliebiges Lehramtsstudium erbracht werden. 

Beispiel 8: H. hat ein Jahr als Buchhändler gearbeitet. Damit kann er den Nachweis der Vorbildung für die SBP für die Bachelorstudien Vergleichende Literaturwissenschaft und Deutsche Philologie, sowie für das Lehramtsstudium UF Deutsch erbringen.

Können mehrere Vorbildungen kombiniert werden?

Wenn Sie die Vorbildung nur teilweise durch die oben genannten Möglichkeiten erfüllen, können Sie zwei Arten der Vorbildung kombinieren. Eine Kombination von drei oder mehr Varianten ist nicht erlaubt.

 

Beispiele:

Beispiel 1: I. hatte das Fach Biologie in der 10. Schulstufe positiv abgeschlossen und hat zusätzlich ein Praktikum in einer Tierarztpraxis im Ausmaß von über 100 Stunden gemacht. Damit erfüllt er die Voraussetzung der Vorbildung für die SBP für das Bachelorstudium Biologie. 

Beispiel 2: J. hatte ein Jahr lang das Fach Geographie und wirtschaftliche Bildung (vormals Geographie und Wirtschaftskunde) in der 10. Schulstufe und hat zusätzlich eine Lehrveranstaltung im Ausmaß von 4 ECTS aus dem Studium Geographie an der Universität Wien positiv absolviert. Damit erfüllt sie die Vorbildung für die SBP für das Bachelorstudium Geographie. 

Kann die Vorbildung nachgeholt werden?

Ja, wenn Sie keine Vorbildung im Bereich des beantragten Studiums haben, können Sie die Vorbildung nachholen. Sie können, zum Beispiel, Lehrveranstaltungen an der Universität Wien im Rahmen eines außerordentlichen Studiums besuchen. Durch die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen und Prüfungen kann die Vorbildung nachgeholt werden. Eine andere Möglichkeit, um die Vorbildung nachzuholen, ist das Absolvieren eines fachrelevanten Praktikums im Ausmaß von mindestens 200 Stunden.

Erst nachdem Sie die Vorbildung durch den Besuch von Lehrveranstaltungen oder durch ein Praktikum vollständig nachgeholt haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung zur SBP stellen.

Informationen zu geeigneten Lehrveranstaltungen erhalten Sie über den Servicedesk

 FAQ

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  • Ich habe Vorbildung aus dem Bereich eines anderen, als meinem angestrebten, Studium. Kann ich trotzdem einen SBP-Antrag stellen?

    Wenn beide Studien zur selben Studienrichtungsgruppe gehören, stellen Sie bitte einen Antrag auf Zulassung zur SBP für jenes Studium, für das Sie eine Vorbildung nachweisen können. Nach erfolgreichem Abschluss der SBP erhalten Sie ein Studienberechtigungszeugnis für die gesamte Studienrichtungsgruppe.

    Bsp: A. möchte Japanologie studieren, hat aber keine Vorbildung aus diesem Bereich. Japanologie gehört zur Studienrichtungsgruppe Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien. A. hatte das Unterrichtsfach Englisch zwei Schulstufen lang ab der 10. Schulstufe positiv absolviert; dies ist eine Vorbildung aus dem Bereich von English and American Studies. A. stellt ihren Antrag auf Zulassung zur SBP für das Studium English and American Studies; auch dieses gehört zur Studienrichtungsgruppe Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien.

    A. kann nach erfolgreichem Abschluss der SBP die Zulassung zu jedem Studium aus dieser Studienrichtungsgruppe beantragen. Sie muss nicht unbedingt English and American Studies studieren.

  • Ich möchte ein Lehramtsstudium studieren. Benötige ich Vorbildung für alle Unterrichtsfächer?

    Wenn Sie ein Lehramtsstudium studieren möchten, reicht es, wenn Sie für die SBP nur ein Unterrichtsfach auswählen. Sie benötigen in diesem Fall eine Vorbildung für ein Unterrichtsfach oder aus dem pädagogischen Bereich; und absolvieren die SBP, wie vorgesehen, für die Studienrichtungsgruppe "Lehramtsstudien".

    Ob Sie beim Antrag auf Zulassung zur SBP nur ein Unterrichtsfach oder mehrere angeben, hat keinen Einfluss auf den Umfang Ihrer SBP.

  • Ich habe noch Fragen zur Vorbildung, wo finde ich Hilfe?

    Wenn Sie Fragen zur SBP und/oder zur Vorbildung haben, können Sie uns über den Servicedesk erreichen.