Abschluss der Studienberechtigungsprüfung – Zulassung zum ordentlichen Studium

Auf dem Studienberechtigungszeugnis ist die Studienrichtungsgruppe angeführt, für die Sie die SBP absolviert haben. Aus ihr können Sie ableiten, welche Studien Sie studieren dürfen. Nach Erhalt des Zeugnisses können Sie die Zulassung zum ordentlichen Studium beantragen.

Schritt 1: Prüfungszeugnisse einreichen

Sobald Sie alle auf dem Zulassungsbescheid angegebenen Prüfungen absolviert haben, kann das Studienberechtigungszeugnis ausgestellt werden.

  • Prüfungen, die Sie an der Universität Wien abgelegt haben:
    Alle Prüfungsergebnisse werden von den Prüfer*innen eingetragen. Sie müssen hier nichts weiter tun.
  • Prüfungen, die Sie an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung abgelegt haben:
    Schicken Sie die Scans der Originalzeugnisse als PDF-Dateien über den Servicedesk. Sie erhalten ein E-Mail mit weiteren Informationen zur Bestätigung Ihrer Dokumente.

Vergessen Sie nicht, für andere Zeugnisse/Zertifikate einen Antrag auf Anerkennung zu stellen.

Nachdem die Prüfungsleistung der letzten Prüfung im System eingetragen wurde, dauert es durchschnittlich vier Wochen, bis das Studienberechtigungszeugnis ausgestellt ist.

Schritt 2: Studienberechtigungszeugnis erhalten

Nach der etwa vierwöchigen Bearbeitungszeit erhalten Sie das mit einer elektronischen Amtssignatur versehene Studienberechtigungszeugnis als PDF-Datei an Ihre u:account-E-Mail-Adresse.

Schritt 3: Zulassung zum ordentlichen Studium

Den Antrag auf Zulassung zum Studium müssen Sie innerhalb der Antragsfrist stellen:

  1. Loggen Sie sich in u:space ein und stellen Sie dort den Antrag auf Zulassung zum Studium.
  2. Wählen Sie in u:space Ihr Studium aus und laden Sie das Studienberechtigungszeugnis hoch.
  3. Geben Sie Ihre Daten ein und klicken Sie auf "Antrag stellen".
  4. Der Status Ihres Antrags muss "gestellt" sein. Dieser Status ändert sich nicht mehr.
  5. Gleich danach schreiben Sie über den Servicedesk, dass Sie die SBP abgeschlossen haben und geben an, welches Studium Sie studieren möchten.
  6. Warten Sie auf eine Antwort per E-Mail. Zahlen Sie anschließend den Studien-/ÖH-Beitrag ein, um das Zulassungsverfahren abzuschließen.

Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren

Bei Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren müssen Sie dieses ebenfalls durchlaufen.

  • Beachten Sie dabei die Antrags- und Zulassungsfristen.
  • Aufnahme-/Eignungsverfahren finden nur einmal pro Jahr statt. Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt unbegrenzt gültig.
  • Der Antrag zum und die Teilnahme am Aufnahme-/Eignungsverfahren sind auch vor Abschluss der SBP möglich.

Ausführliche Informationen zur Teilnahme an Aufnahme-/Eignungsverfahren mit SBP

 FAQ

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  • Kann ich vor Abschluss der SBP am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen?
  • Ich erhalte mein Studienberechtigungszeugnis erst nach Ende der Antragsfrist, kann ich trotzdem zum ordentlichen Studium zugelassen werden?

    Ja. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung zu einem Studium in u:space. Sobald Sie Ihr Studienberechtigungszeugnis erhalten, laden Sie dieses vor Ende der Zulassungsfrist in Ihrem Antrag in u:space hoch. Anschließend schreiben Sie uns über den Servicdesk, dass Sie die SBP abgeschlossen haben und zum ordentlichen Studium zugelassen werden wollen.

    Das Zulassungsverfahren zum ordentlichen Studium (inkl. Einlangen des vorgeschriebenen Beitrags) muss vor Ende der Zulassungsfrist abgeschlossen sein.

  • Kann ich mit einem externen Studienberechtigungszeugnis zum ordentlichen Studium an der Universität Wien zugelassen werden?

    Ja, sofern Sie die Studienberechtigungsprüfung für das angestrebte Studium/Studienrichtungsgruppe absolviert haben. Es gilt dasselbe Zulassungsverfahren wie für Maturant*innen. Bitte beachten Sie, dass für manche Studien die Teilnahme an Aufnahme-/Eignungsverfahren erforderlich ist.

  • Ich habe, auf Basis meiner Studienberechtigungsprüfung, ein Studium abgeschlossen. Kann ich ein weiteres Studium beginnen, oder muss ich erneut eine Studienberechtigungsprüfung absolvieren?

    Nein, Sie müssen keine weitere Studienberechtigungsprüfung absolvieren. Mit dem Abschluss eines Bachelor- bzw. Diplomstudiums haben Sie die allgemeine Universitätsreife erworben.

  • Ich habe mein Studienberechtigungszeugnis verloren, wie erhalte ich ein Duplikat?

    Übermitteln Sie uns bitte einen amtlichen Lichtbildausweis und die amtliche Verlustmeldung zusammengefasst in einer PDF-Datei über den Servicedesk.
    Nach Ausstellung des Duplikats wird Ihnen dieses per E-Mail zugeschickt.