Finanzielles bei Beeinträchtigung
Universitätsintern
Universitätsintern
- Der Erasmus-Sonderzuschuss für "Studierende mit besonderen Bedürfnissen" ist für Studierende mit Beeinträchtigung geeignet, wenn diese Mehrkosten am Aufenthaltsort haben (z.B. ärztliche Untersuchungen, Transport von benötigter Ausstattung, etc.).
- Es gibt ein Stipendium der Universität Wien, das jährlich an Studierende mit Beeinträchtigung verliehen wird. Informationen und Voraussetzungen finden Sie unter: "Stipendium zur besonderen Unterstützung von Studierenden mit Behinderung an der Universität Wien".
- Mit der finanziellen Unterstützung für Mobilitäts- und Orientierungstrainings für sehbeeinträchtigte Studierende, können diese das sichere Zurücklegen von Wegen innerhalb der Universität Wien trainieren.
Erlass vom Studienbeitrag
- Ordentliche Studierende mit Behinderung (GdB min. 50%, Behindertenpass) können sich vom Studienbeitrag (unbefristet bzw. für die jeweilige Gültigkeitsdauer) befreien lassen.
- Ordentliche Studierende mit länger dauerender Krankheit (z.B. chronische Erkrankung, psychische Beeinträchtigung), die mindestens zwei Monate im Semester den Studienverlauf beeinträchtigt, können sich ebenfalls mit einer fachärztlichen Bestätigung für maximal 2 Semester vom Studienbeitrag befreien lassen.
Der Antrag kann in beiden Fällen für weitere Semester gestellt werden.
Universitätsextern
Universitätsextern
Hier finden Sie eine Auswahl an Möglichkeiten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
- ÖGS-Dolmetschkosten: Informationen und Beratung über GESTU
- Ausbildungsbeihilfe
- Familienbeihilfe
- Erhöhte Familienbeihilfe
- ÖH-Sozialfonds (Behinderung/Psychotherapie)
- Persönliche Assistenz (Studium/Freizeit)
- Studienbeihilfe (Behinderung/Erkrankung)
- Fonds Soziales Wien (FSW): berät über finanzielle Unterstützung für ein möglichst selbstbestimmtes Leben mit Behinderung
- Privates Stipendium: Die Bomedus GmbH vergibt jährlich das Stipendium „Umgang mit Schmerzen im Studium“ für den besten Aufsatz über den Studienalltag mit Schmerzen.