Finanzielles bei Beeinträchtigung

Universitätsintern

Piktogramm Sparschwein

Erlass vom Studienbeitrag

  • Ordentliche Studierende mit Behinderung (GdB min. 50%, Behindertenpass) können sich vom Studienbeitrag (unbefristet bzw. für die jeweilige Gültigkeitsdauer) befreien lassen.
  • Ordentliche Studierende mit länger dauerender Krankheit (z.B. chronische Erkrankung, psychische Beeinträchtigung), die mindestens zwei Monate im Semester den Studienverlauf beeinträchtigt, können sich ebenfalls mit einer fachärztlichen Bestätigung für maximal 2 Semester vom Studienbeitrag befreien lassen.

Der Antrag kann in beiden Fällen für weitere Semester gestellt werden.

Informationen und Antragstellung

Universitätsextern

Piktogramm Zug

Hier finden Sie eine Auswahl an Möglichkeiten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.