Erlass des Studienbeitrags
Ordentliche Studierende mit EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können, wenn ein Erlassgrund vorliegt, einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags innerhalb der jeweiligen Fristen stellen.
- Ausschließlich die unten aufgelisteten Gründe für einen Erlass können akzeptiert werden!
- Der ÖH-Beitrag muss auch bei Erlass des Studienbeitrags fristgerecht einbezahlt werden!
Die Bearbeitung der Anträge kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, stellen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig. Sie werden über den Ausgang Ihres Antrags sowie eventuell nötige weitere Schritte per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse verständigt.
Ihre aktuelle Beitragsvorschreibung sehen Sie in u:space unter dem Punkt Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag.
Erforderliche Dokumente
- das Antragsformular
- eine Kopie Ihres Studierendenausweises
- den Nachweis über den Erlassgrund
- gegebenenfalls das Antragsformular für die Rückerstattung (wenn Sie den Studienbeitrag schon eingezahlt haben)
- gegebenenfalls eine fachärztliche Bestätigung
Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer auf Deutsch übersetzt werden.
Antragsfristen
- Sommersemester 2021: 7. Jänner bis 30. April 2021
- Wintersemester 2021/22: 12. Juli bis 30. November 2021
- Sommersemester 2022: 10. Jänner bis 30. April 2022
Es wird dringend empfohlen den Antrag auf Erlass bis mindestens einen Monat vor Fristende zu stellen!
Antragstellung
Laden Sie alle erforderlichen Dokumente herunter und füllen Sie diese aus. Schicken Sie sie mit den erforderlichen Nachweisen als eine Datei im PDF-Format an die Studienzulassung (Kontaktformular - geben Sie Ihre u:account-E-Mail-Adresse an!).