Erlass des Studienbeitrags

 

Ordentliche Studierende können, wenn ein Erlassgrund vorliegt, einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags innerhalb der jeweiligen Fristen stellen.

Ordentlichen und außerordentlichen Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wird der Studienbeitrag für Sommersemester 2024 automatisch erlassen. Sie müssen keinen gesonderten Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen.

  • Ausschließlich die unten aufgelisteten Gründe für einen Erlass können akzeptiert werden!
  • Der ÖH-Beitrag muss auch bei Erlass des Studienbeitrags fristgerecht einbezahlt werden!

Die Bearbeitung der Anträge kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, stellen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig. Sie werden über den Ausgang Ihres Antrags sowie eventuell nötige weitere Schritte per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse verständigt.

Ihre aktuelle Beitragsvorschreibung sehen Sie in u:space unter dem Punkt Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag.

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  • Erlassgründe für Studierende

    Erlassgründe für EU-/EWR-Bürger*innen und gleichgestellte Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen:

    • Schwangerschaft: mindestens zwei Monate im Semester
      Nachweis: fachärztliche Bestätigung
    • Krankheit: mindestens zwei Monate im Semester
      Nachweis: fachärztliche Bestätigung
    • Kinderbetreuung: Betreuung von im eigenen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Lebensjahr bzw. Schuleintritt
      Nachweis: eigener Meldezettel plus Meldezettel des Kindes und Geburtsurkunde
    • Pflege bzw. Betreuungspflichten gegenüber Angehörigen
      Nachweis: Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) und Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit (Diagnose nicht erforderlich!) sowie eigener Meldezettel und Meldezettel der zu pflegenden Person

    Erlassgründe für alle Studierenden:

    • Studierende (auch außerordentliche), die im aktuellen oder vergangenen Semester Studienbeihilfe beziehen oder bezogen haben
      Nachweis: Bescheid der österreichischen Studienbeihilfenbehörde
    • Studierende (auch außerordentliche) mit Behinderung: Behinderungsgrad von mindestens 50 %
      Nachweis: Behindertenpass des Sozialministeriumservices
    • Absolvierung von Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von Mobilitätsprogrammen in Österreich/im Ausland
      Nachweis: Bestätigung über die Teilnahme am Mobilitätsprogramm
    • Auslandsaufenthalt aufgrund von verpflichtender Bestimmungen im Curriculum
      Nachweis: Bestätigung der Studienprogrammleitung
    • Inhaber*innen eines Opferausweises
      Nachweis: Opferausweis bzw. Amtsbescheinigung gemäß § 4 Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr. 183/1947 idgF
    • Forschungsstipendium an der Universität Wien
      Nachweis: Zuerkennungsschreiben
  • Erlassgründe für studierende Mitarbeiter*innen der Universität Wien

    Wenn Sie studierende Mitarbeiter*in sind (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), wird Ihnen der Studienbeitrag automatisch erlassen.

    Voraussetzungen:

    • Beschäftigung an der Universität Wien für mindestens 90 Tage im vorhergegangenen Semester
    • Ihre Sozialversicherungsnummer ist in Ihrem Studierendenbereich in u:space eingetragen
    • Sie studieren an keiner anderen österreichischen Universität

    Beachten Sie, dass Ihnen zu Beginn der Zahlungsfrist zuerst der volle Beitrag vorgeschrieben wird. Das ändert sich nach einigen Tagen automatisch, zahlen Sie erst dann ein.

  • Erlassgründe für Studierende mit ÖH-Tätigkeit

    Wenn Sie eine Funktion innerhalb der Österreichischen Hochschüler*innenschaft ausüben, können Sie einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen. Verwenden Sie hierzu das entsprechende Formular (PDF).

 Erforderliche Dokumente

Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem*einer gerichtlich beeidigten Übersetzer*in auf Deutsch übersetzt werden.

 Antragsfristen

  • Sommersemester 2024: 8. Jänner bis 31. März 2024
  • Wintersemester 2024/25: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Sommersemester 2025: 7. Jänner bis 31. März 2025

Es wird dringend empfohlen den Antrag auf Erlass bis mindestens einen Monat vor Fristende zu stellen!

Antragstellung

  1. Scannen Sie die erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese in gut lesbarer Qualität. Fügen Sie alle Dokumente mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl zu einer PDF-Datei zusammen.
  2. Füllen Sie das Online-Formular im Servicedesk aus und fügen Sie die erforderlichen Dokumente als Anhang (oben im Online-Formular) hinzu.

Wenn Sie den Studien-/ÖH-Beitrag bereits eingezahlt haben, können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Wählen Sie im Online-Formular die Option "Ich möchte einen Antrag auf Erlass UND einen Antrag auf Rückerstattung des Studien-/ÖH-Beitrags stellen".

 FAQ

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  • Kann ich einen Antrag auf Erlass aufgrund von Berufstätigkeit stellen?

    Ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrages wegen Berufstätigkeit ist nicht mehr möglich, da der Verfassungsgerichtshof den §92 Abs.5 UG 2012 wegen Verfassungswidrigkeit mit 30.06.2018 aufgehoben hat. Nach Inkrafttreten der Aufhebung wurde keine Ersatzregelung vom Gesetzgeber geschaffen. 

  • Erlass aufgrund von Krankheit: Was zählt als Krankheit?

    Krankheitsgründe können, unter anderem, schwere Operationen, chronische Erkrankungen oder auch psychische Beeinträchtigungen sein. Sie benötigen eine fachärztliche Bestätigung, dass Sie dadurch mindestens zwei Monate im Semester in Ihrem Studium beeinträchtig sind. Die Diagnose muss nicht angeführt werden.

  • Was muss ich tun, wenn ich nicht alle Nachweise bis zum Ende der Antragsfrist für den Erlass des Studienbeitrags habe?

    In diesem Fall müssen Sie den Studienbeitrag zunächst bezahlen. Sie können danach einen Antrag auf Erlass und gleichzeitig einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Diese beiden Anträge können Sie für das Wintersemester bis zum nächstfolgenden 28./29. Februar und für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 30. September stellen.

  • Mein Antrag auf Erlass des Studienbeitrags wurde bewilligt, ich habe aber den Studienbeitrag vorher eingezahlt. Was kann ich tun?

    Wenn Ihr Antrag auf Erlass des Studienbeitrags bewilligt wurde, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Nur dieser veranlasst eine Überweisung des Geldes auf Ihr Konto. Die Antragstellung auf Rückerstattung kann bereits gleichzeitig mit einem Antrag auf Erlass gestellt werden.

  • Was passiert nachdem ich einen Antrag auf Erlass/Rückerstattung gestellt habe?

    Sie werden nach einer Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse über den Ausgang Ihres Antrages verständigt. Wenn Ihr Antrag auf Rückerstattung positiv beschieden wurde, wird der rückerstattete Beitrag auf das von Ihnen in u:space angegebene Konto überwiesen.