Erlass des Studienbeitrags
Ordentliche Studierende können, wenn ein Erlassgrund vorliegt, einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags innerhalb der jeweiligen Fristen stellen.
Ordentlichen und außerordentlichen Studierenden mit ukrainischer oder iranischer Staatsangehörigkeit wird der Studienbeitrag für Sommersemester 2023 automatisch erlassen. Sie müssen keinen gesonderten Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen.
- Ausschließlich die unten aufgelisteten Gründe für einen Erlass können akzeptiert werden!
- Der ÖH-Beitrag muss auch bei Erlass des Studienbeitrags fristgerecht einbezahlt werden!
Die Bearbeitung der Anträge kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, stellen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig. Sie werden über den Ausgang Ihres Antrags sowie eventuell nötige weitere Schritte per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse verständigt.
Ihre aktuelle Beitragsvorschreibung sehen Sie in u:space unter dem Punkt Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag.
Erforderliche Dokumente
- den Nachweis über den Erlassgrund
- gegebenenfalls eine fachärztliche Bestätigung
Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem*einer gerichtlich beeidigten Übersetzer*in auf Deutsch übersetzt werden.
Antragsfristen
- Wintersemester 2023/24: 10. Juli bis 31. Oktober 2023
- Sommersemester 2024: 8. Jänner bis 31. März 2024
Es wird dringend empfohlen den Antrag auf Erlass bis mindestens einen Monat vor Fristende zu stellen!
Antragstellung
- Scannen Sie die erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese in gut lesbarer Qualität. Fügen Sie alle Dokumente mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl zu einer PDF-Datei zusammen.
- Füllen Sie das Online-Formular im Servicedesk aus und fügen Sie die erforderlichen Dokumente als Anhang (oben im Online-Formular) hinzu.
Wenn Sie den Studien-/ÖH-Beitrag bereits eingezahlt haben, können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Wählen Sie im Online-Formular die Option "Ich möchte einen Antrag auf Erlass UND einen Antrag auf Rückerstattung des Studien-/ÖH-Beitrags stellen".