Zulassung zu Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren
Studierende mit Abschluss einer anderen Universität
An der Universität Wien bewerben Sie sich mit einem Antrag auf Zulassung zum Studium. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen, welche Dokumente Sie brauchen und wann Sie den Antrag stellen können.
In drei Schritten zum Studium
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Schritt 1
Bewerbung vorbereiten
Vor Beginn der Antragsfrist:
- In unserem Master Access Guide (MAG) finden Sie heraus, welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen müssen.
- Informieren Sie sich über die erforderlichen Dokumente und bereiten Sie diese vor.
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Schritt 2
Antrag auf Zulassung stellen
Bewerben Sie sich innerhalb der Antragsfrist, indem Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Die Antragsfrist hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
Antragsfrist Sommersemester 2027:
- EU/EWR/CH-Staatsangehörige und gleichgestellte Drittstaatsangehörige:
16. November 2026 bis 5. Februar 2027 - Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige:
16. November 2026 bis 7. Jänner 2027
- EU/EWR/CH-Staatsangehörige und gleichgestellte Drittstaatsangehörige:
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Schritt 3
Zulassungsbescheid abwarten und das Zulassungsverfahren abschließen
Schließen Sie innerhalb der Zulassungsfrist das Zulassungsverfahren ab.
Zulassungsfrist:
- Wintersemester 2026:
13. Juli bis 31. Oktober 2026 - Sommersemester 2027:
11. Jänner bis 31. März 2027
- Wintersemester 2026:
Schritt 1: Informieren Sie sich im Master Access Guide (MAG) und bereiten Sie Ihre Dokumente vor
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Informieren Sie sich im MAG
Voraussetzung für die Zulassung ist ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium, das fachlich für das gewünschte Masterstudium in Frage kommt.
Im Master Access Guide (MAG) erfahren Sie:
- welche Studien jedenfalls fachlich in Frage kommen,
- welche Sprachnachweise Sie benötigen,
- ob Sie qualitative Zulassungsbedingungen (QZB) erfüllen müssen und
- ob Sie nach der Zulassung Ergänzungsprüfungen absolvieren müssen.
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Diese Dokumente brauchen Sie:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite) im Format JPEG oder PNG
- Studienabschlussurkunde und Notentranskripte/Diploma Supplement
- mit Auflistung der absolvierten Lehrveranstaltungen inklusive Noten und Angabe der ECTS/Semesterwochenstunden
- inklusive Übersetzung und Beglaubigung, zusammengefasst zu einer PDF-Datei.
- Beachten Sie die länderspezifischen Voraussetzungen für die Zulassung.
- Wir akzeptieren auch eine Bestätigung Ihrer Universität über den Studienabschluss und Ihr Notentranskript/Diploma Supplement.
- Nachweis der Sprachkenntnisse laut Master Access Guide (MAG)
- sonstige im Curriculum vorgegebene Dokumente (z. B. Motivationsschreiben)
Schritt 2: Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung
Als Nächstes erstellen Sie einen u:account in unserem Studierendenportal u:space. Wie das geht und was Sie dabei beachten müssen, erklären wir Ihnen hier:
u:account anlegen
Wählen Sie in u:space "u:account Registrierung" und legen Sie Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten gut, Sie brauchen diese in Ihrem weiteren Studium. Wir senden Ihnen einen Aktivierungslink an Ihre E-Mail-Adresse.
in u:space registrieren
Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung für Studieninteressierte ab. Das geht so:
- Wählen Sie nach dem Login zuerst “Studium”.
- Füllen Sie Ihre persönlichen Daten im Registrierungsformular für Studierende aus.
- Laden Sie Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis als JPEG- oder PNG-Datei hoch. Beim Personalausweis brauchen wir Vorder- und Rückseite.
Stellen Sie Ihren Antrag innerhalb der Antragsfrist unter Studium → Zulassung beantragen. Dort laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch. Wenn Sie alle Dokumente vorbereitet haben, dauert die Antragstellung nur wenige Minuten.
Ihr Antrag in u:space:
Wir können Ihren Antrag erst bearbeiten, wenn Sie Ihre Dokumente vollständig inklusive Übersetzung und, falls erforderlich, Beglaubigung hochgeladen haben. Davor erhalten Sie keinen Zulassungsbescheid.
Fehlende Dokumente oder Beglaubigungen verzögern die Bearbeitung Ihres Antrags.
Informieren Sie sich im Master Access Guide (MAG) Ihres Wunschstudiums, welchen Sprachnachweis Sie für die Bewerbung und die Zulassung benötigen.
Sie möchten ein Studium beginnen, für das Sie bei der Zulassung einen Deutschnachweis auf Niveau C1 brauchen? Dann können Sie einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen. Hier erklären wir Ihnen Ihre Schritte zum Besuch des VWU.
Ergänzen Sie die statistischen Daten und wählen Sie “Weiter zur Antragstellung”. Prüfen Sie, ob alle Daten korrekt sind.
Wählen Sie “Antrag stellen”. Damit ist Ihre Bewerbung bei uns eingelangt. Sobald der Status Ihres Antrags “gestellt” ist, können wir ihn bearbeiten.
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Aus organisatorischen Gründen können wir keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben.
Schritt 3: Warten Sie auf Ihren Zulassungsbescheid
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Aus organisatorischen Gründen können wir keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben.
Wir schicken Ihren Zulassungsbescheid an die E-Mail-Adresse, die Sie in u:space angegeben haben. Anschließend finden Sie ihn auch in u:space unter Persönliches → Meine Dokumente.
Die Zulassung kann
- ohne Ergänzungsprüfungen erfolgen.
- mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium (max. 30 ECTS) erfolgen.
- aufgrund mangelnder Facheinschlägigkeit/qualitativer Zulassungsbedingungen abgewiesen werden.
In Ihrem Zulassungsbescheid steht, ob Sie “fachliche” Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium der Universität Wien nachholen müssen. Diese Ergänzungsprüfungen dienen dem Ausgleich fachlicher Unterschiede. Für das Bachelorstudium müssen Sie nicht zugelassen sein. Die "fachlichen" Ergänzungsprüfungen absolvieren Sie nach der Zulassung zum Masterstudium. Sie haben dafür zwei Semester Zeit.
Ihr Zulassungsbescheid ist für zwei Semester gültig – sofern es in diesem Zeitraum keine gesetzlichen oder zulassungsrelevanten Änderungen im Curriculum gibt. Beginnen Sie Ihr Studium nicht im beantragten Semester, ist die Zulassung auch im Folgesemester möglich. Schließen Sie das Zulassungsverfahren dann nicht ab, müssen Sie einen neuen Antrag auf Zulassung stellen. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester.
Sie haben Ihren Zulassungsbescheid erhalten? Das bedeutet noch nicht, dass Sie zum Studium zugelassen sind. Ihre nächsten Schritte erklären wir Ihnen hier:
Sie haben noch Fragen?
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