Bildungskarenz

Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten eines Studiums im Rahmen Ihrer Bildungskarenz. Entscheiden Sie danach, welche Option für Sie geeignet ist.

Allgemeine Informationen zur Bildungskarenz

  • Der Antrag und die Zulassung zum Studium sind ausnahmslos nur innerhalb der Antrags- und Zulassungsfristen möglich. Das gilt auch, wenn Sie nur einzelne Lehrveranstaltungen absolvieren möchten.
  • Alle Studien an der Universität Wien sind Vollzeitstudien. Berufsbegleitende Studien werden nicht angeboten.
  • Informieren Sie sich zuerst bei Ihrem Arbeitgeber und beim Arbeitsmarktservice (AMS). Sie müssen die Genehmigung der Bildungskarenz nicht an der Universität Wien vorlegen. Stellen Sie den Antrag auf Zulassung so früh wie möglich.

Ordentliches oder außerordentliches Studium?

Sie können zu einem ordentlichen oder außerordentlichen (a.o.) Studium zugelassen werden. Beachten Sie die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten.

Ordentliches StudiumAußerordentliches Studium
Sie werden für ein bestimmtes Studium zugelassen.Sie werden für den "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" zugelassen.
Sie sind an das Zulassungsverfahren des jeweiligen Studiums gebunden.Für die Zulassung benötigen Sie nur Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Sie müssen gegebenenfalls am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen. Sie müssen nicht am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen.
Die Höhe des Studien-/ÖH-Beitrags hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Studiendauer ab. Sie zahlen den Studien- und ÖH-Beitrag, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
Sie sind bezüglich der Lehrveranstaltungen an die Reihenfolge im Curriculum gebunden (z. B. Absolvierung der STEOP).

Sie können die Lehrveranstaltungen freier wählen.

Ordentliche Studierende werden bei der Platzvergabe in Lehrveranstaltungen bevorzugt. Sie haben daher bessere Chancen, einen Platz zu erhalten.Ordentliche Studierende werden bei der Platzvergabe in Lehrveranstaltungen bevorzugt. Es kann sein, dass Sie keinen Platz erhalten.
Prüfungsleistungen können anerkannt werden, wenn Sie das Studium abbrechen und später wiederaufnehmen. 

Wenn Sie zum Zeitpunkt des a. o. Studiums die allgemeine Universitätsreife besitzen, dürfen Prüfungsleistungen in Österreich nicht für ein ordentliches Studium anerkannt werden.

Sie können dem empfohlenen Studienpfad folgen und das Studium abschließen.Sie dürfen keine (Teil-)Diplom- oder Modulprüfungen und kommissionelle Abschlussprüfungen ablegen. Ein Studienabschluss ist nicht möglich.

Sie können gegebenenfalls studentische Vergünstigungen und Beihilfen beziehen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der jeweils zuständigen Stelle.

Es kann zu Einschränkungen bei Versicherung, Semesterkarte der Wiener Linien, Aufenthaltstitel und Beihilfen kommen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der jeweils zuständigen Stelle.

Achtung negative Prüfungsantritte: Diese nehmen Sie bei einem Wechsel vom außerordentlichen ins ordentliche Studium mit. Dadurch verringert sich die Zahl der möglichen Prüfungsantritte. Wenn auch der letzte Prüfungsantritt negativ beurteilt wird, dürfen Sie nicht mehr zum ordentlichen Studium zugelassen werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im StudienServiceCenter/der StudienServiceStelle Ihres Studiums.

Bachelor-/Diplom- oder Masterstudium?

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Unterschiede der Studienarten. Informieren Sie sich auch über das Studienangebot der Bachelor-/Diplomstudien und Masterstudien.

Informationen zum Doktorats-/PhD-Studium erhalten Sie beim Doktorand*innenzentrum.

Bachelor-/Diplomstudium

Masterstudium

  • 4 Semester Mindeststudiendauer
  • mindestens dreijähriger postsekundärer Studienabschluss erforderlich
  • fachliche Voraussetzungen für die Zulassung
  • gegebenenfalls Nachweis von Sprachkenntnissen erforderlich
  • in einigen Studien qualitative Zulassungsbedingungen vorgeschrieben
  • in einigen Studien wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt

Zulassung zum Studium

Der Antrag und die Zulassung zum Studium sind ausnahmslos innerhalb der Antrags- und Zulassungsfristen möglich. Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen von der von Ihnen gewählten Studienart ab.

Wenn Sie noch nie an der Universität Wien zugelassen waren, folgen Sie den Schritten für die Erstzulassung.

"Wiederaufnahme" bedeutet, Sie haben bereits an der Universität Wien studiert. Ob Sie ein neues oder Ihr altes, abgebrochenes Studium wiederaufnehmen möchten, ist egal. Folgen Sie den Schritten für die Wiederaufnahme.

 FAQ

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  • Was kostet das Studium?

    Im ordentlichen Studium hängt der Studienbeitrag von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Bei Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes spielt auch die Studiendauer eine Rolle.

    Für ein außerordentliches Studium zahlen Sie jedes Semester 363,36 Euro plus ÖH-Beitrag.

    Detaillierte Informationen zum Studienbeitrag

  • Welche Lehrveranstaltungen kann ich besuchen?

    Das StudienServiceCenter/die StudienServiceStelle Ihres künftigen Studiums kann Ihnen bei dieser Frage weiterhelfen. Details zu den Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (u:find).

    Informieren Sie sich frühzeitig, ob Sie an den Lehrveranstaltungen Ihrer Wahl teilnehmen dürfen. Das kann auch davon abhängen, ob Sie zum a.o. oder zum ordentlichen Studium zugelassen sind.

    Informationen zur Studienorganisation