Zulassung zu Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren
Studierende mit Abschluss der Universität Wien
Sie haben Ihr Studium an der Universität Wien abgeschlossen und möchten bei uns weiterstudieren? Ihre nächsten Schritte hängen davon ab, ob Ihr gewünschtes Masterstudium fachgleich ist oder nicht. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie die Zulassung funktioniert.
Was bedeutet "fachgleich"?
“Fachgleich” (= “konsekutiv” oder “jedenfalls fachlich in Frage kommend”) bedeutet, dass Ihr abgeschlossenes Studium fachlich direkt zu Ihrem gewünschten Masterstudium passt, z. B. Bachelor Mathematik und Master Mathematik.
Ob Ihr Studium fachgleich ist, erfahren Sie im Curriculum des Masterstudiums und im Master Access Guide.
Ihre Schritte für fachgleiche Masterstudien
Fristen für fachgleiche Masterstudien
-
Achtung!
Sie haben ein fachgleiches Bachelorstudium an der Uni Wien abgeschlossen? Diese Fristen gelten für Sie, wenn im Curriculum des gewünschten Masterstudiums keine qualitativen Zulassungsbedingungen (QZB), Sprachkenntnisse oder andere zusätzliche Erfordernisse vorgesehen sind. Gibt es solche zusätzlichen Voraussetzungen vorgesehen, gelten für Sie die Fristen der nicht-fachgleichen Studien.
-
Wintersemester 2026/27
- Antragsfrist: 22. Juni bis 31. Oktober 2026
- Zulassungsfrist: 13. Juli bis 31. Oktober 2026
- Semesterbeginn: 1. Oktober
-
Sommersemester 2027:
- Antragsfrist: 16. November 2026 bis 31. März 2027
- Zulassungsfrist: 11. Jänner bis 31. März 2027
- Semesterbeginn: 1. März
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren
- Warten Sie, bis Ihr StudienServiceCenter/Ihre StudienServiceStelle den Bachelorabschluss eingetragen hat.
- Loggen Sie sich innerhalb der Antragsfrist in u:space ein.
- Unter Studium → Fachgleiches Masterstudium beantragen sehen Sie alle Studien, für die eine automatische Zulassung möglich ist.
- Wählen Sie Ihr gewünschtes Studium und anschließend “Zulassen” aus. Damit sind Sie für das jeweilige Semester vorläufig zugelassen.
- Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der Beitrag in u:space als eingelangt aufscheint.
- Sie sehen in u:space → Studienübersicht, dass die Zulassung durchgeführt wurde.
-
Ich finde mein gewünschtes Masterstudium nicht.
Ihr gewünschtes Studium scheint in u:space nicht in der Liste unter Studium → Fachgleiches Studium auf? Dann ist keine automatische Zulassung möglich. Stellen Sie den Antrag stattdessen innerhalb der Antragsfrist in u:space → Zulassung beantragen. Wenn das auch nicht möglich ist, kontaktieren Sie uns über den Servicedesk.
-
Besonderheit: tagesaktuelle Zulassung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie tagesaktuell zu einem fachgleichen Masterstudium zugelassen werden.
Was das bedeutet und wie Sie die tagesaktuelle Zulassung beantragen erklären wir Ihnen hier.
Ihre Schritte für nicht-fachgleiche Masterstudien
Unser Tipp:
Gut vorbereitet in die Antragstellung: Im Master Access Guide (MAG) erfahren Sie, ob Ihr Studium fachlich in Frage kommt, welche Dokumente und Nachweise Sie brauchen und was Sie sonst noch beachten müssen.
Fristen für nicht-fachgleiche Masterstudien
-
EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit
Diese Fristen gelten auch für gleichgestellte Drittstaatsangehörige.
Wintersemester 2026/27:
- Antragsfrist: 22. Juni bis 5. September 2026
- Zulassungsfrist: 13. Juli bis 31. Oktober 2026
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2027:
- Antragsfrist: 16. November 2026 bis 5. Februar 2027
- Zulassungsfrist: 11. Jänner bis 31. März 2027
- Semesterbeginn: 1. März
-
Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit
Wintersemester 2026/27:
- Antragsfrist: 22. Juni bis 3. August 2026
- Zulassungsfrist: 13. Juli bis 31. Oktober 2026
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2027:
- Antragsfrist: 16. November 2026 bis 7. Jänner 2027
- Zulassungsfrist: 11. Jänner bis 31. März 2027
- Semesterbeginn: 1. März
Schritt 1: Stellen Sie Ihren Antrag
Loggen Sie sich in u:space ein und wählen Sie unter Studium → Zulassung beantragen das gewünschte Studium aus. Dokumente mit dem Status “bestätigt” brauchen Sie nicht noch einmal. Laden Sie die laut Curriculum vorgeschriebenen Nachweise als einzelne PDF-Dateien hoch (z. B. Nachweis der Englischkenntnisse). Wenn Sie alle Dokumente vorbereitet haben, dauert die Antragstellung nur wenige Minuten. Wählen Sie zum Abschluss “Antrag stellen”.
Sobald in u:space → Meine Studienanträge der Status Ihres Antrags “gestellt” ist, können wir Ihren Antrag bearbeiten.
Schritt 2: Warten Sie auf Ihren Zulassungsbescheid
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Aus organisatorischen Gründen können wir keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben.
Wir schicken Ihren Zulassungsbescheid an die E-Mail-Adresse, die Sie in u:space angegeben haben. Anschließend finden Sie ihn auch in u:space unter Persönliches → Meine Dokumente.
Die Zulassung kann
- ohne Ergänzungsprüfungen erfolgen.
- mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium (max. 30 ECTS) erfolgen.
- aufgrund mangelnder Facheinschlägigkeit/qualitativer Zulassungsbedingungen abgewiesen werden.
In Ihrem Zulassungsbescheid steht, ob Sie “fachliche” Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium der Universität Wien nachholen müssen. Diese Ergänzungsprüfungen dienen dem Ausgleich fachlicher Unterschiede. Für das Bachelorstudium müssen Sie nicht zugelassen sein. Die "fachlichen" Ergänzungsprüfungen absolvieren Sie nach der Zulassung zum Masterstudium. Sie haben dafür zwei Semester Zeit.
Ihr Zulassungsbescheid ist für zwei Semester gültig – sofern es in diesem Zeitraum keine gesetzlichen oder zulassungsrelevanten Änderungen im Curriculum gibt. Beginnen Sie Ihr Studium nicht im beantragten Semester, ist die Zulassung auch im Folgesemester möglich. Schließen Sie das Zulassungsverfahren dann nicht ab, müssen Sie einen neuen Antrag auf Zulassung stellen. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester.
Sie haben Ihren Zulassungsbescheid erhalten? Das bedeutet noch nicht, dass Sie zum Studium zugelassen sind. Ihre nächsten Schritte erklären wir Ihnen hier:
Sie haben noch Fragen?
Studienzulassung
Unklarheiten beim Thema Zulassung?
Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an!
Zu unseren Kontaktmöglichkeiten