Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung

Erst wenn Sie zur SBP zugelassen sind, haben Sie das Recht, Prüfungen zu absolvieren bzw. anerkennen zu lassen. Lesen Sie hier, was für eine Zulassung erforderlich sind.

 Fristen und Termine

Der Antrag auf Zulassung zur SBP kann ganzjährig gestellt werden.

 Erforderliche Dokumente

für die Registrierung in u:space

  • Ihr Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite) als JPEG- oder PNG-Datei

für den Antrag auf Zulassung

  • einen Lebenslauf
  • ein Motivationsschreiben (ca. eine A4-Seite)

sowie im Original und als Scan im PDF-Format

  • Ihren Reisepass oder Personalausweis
  • Ihre E-Card, sofern Sie in Österreich sozialversichert sind
  • bei Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit entweder Ihre Karte "Daueraufenthalt – EU" oder den Nachweis der Personengruppe
  • Ihre Geburtsurkunde und den Bescheid über Ihre Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde), sofern Sie Ihren Namen geändert haben*
  • den Nachweis über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht (Zeugnis der 9. Schulstufe oder höher)*
  • gegebenenfalls den Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1
  • den Nachweis der Vorbildung*

* Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen durch eine*n gerichtlich beeidete*n Übersetzer*in  übersetzt werden. Gegebenenfalls sind Beglaubigungen erforderlich.

Sechs Schritte zur Zulassung zur SBP

Schritt 1: Studium wählen

Informieren Sie sich über das Studienangebot der Universität Wien und entscheiden Sie sich für Ihr zukünftiges Studium. Zur Auswahl stehen Bachelor-/Diplomstudien oder ein Lehramtsstudium.

Je nachdem, für welches Studium Sie einen Antrag auf Zulassung zur SBP stellen, werden Ihnen bestimmte Prüfungen vorgeschrieben. Eine Übersicht darüber, welche Prüfungen Ihnen vorgeschrieben werden, finden Sie bei den Studienrichtungsgruppen.

Schritt 2: Voraussetzungen überprüfen

Bitte überprüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur SBP erfüllen. Kontaktieren Sie uns im Einzelfall, um Ihre konkrete Situation und Vorbildung zu besprechen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur SBP

Schritt 3: Online-Infovortrag

Bevor Sie den Antrag auf Zulassung zur SBP stellen können, müssen Sie unseren Infovortrag zur SBP vollständig gesehen haben. Dieser wird ausschließlich online angeboten.

Schritt 4: Registrierung in u:space

Legen Sie in u:space einen u:account für Studieninteressierte an. Merken Sie sich die Zugangsdaten. Der u:account begleitet Sie durch Ihr gesamtes Unileben. Führen Sie alle Schritte durch, um Ihren u:account vollständig anzulegen:

  1. Gehen Sie auf u:space und wählen "u:account für Studieninteressierte" aus.
  2. Geben Sie die erforderlichen Daten an und wählen Sie eine User-ID aus.
  3. Legen Sie ein Passwort fest.
  4. Aktivieren Sie Ihren u:account mit dem Link, den Sie per E-Mail erhalten.
  5. Sie werden zur u:space Seite weitergeleitet, loggen Sie sich hier ein.
  6. Wählen Sie den Punkt "Studium" aus.
  7. Geben Sie die erforderlichen Daten an und laden Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis (beide Seiten) als JPEG- oder PNG-Datei hoch.

 Registrierung in u:space für die SBP

Schritt 5: Antrag auf Zulassung zur SBP stellen

  1. Bereiten Sie alle für den Antrag erforderlichen Dokumente vor und scannen diese ein. Speichern Sie Ihre Scans als PDF-Dateien. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
  2. Fügen Sie alle PDF-Dateien mit Hilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl zu einer einzigen PDF-Datei zusammen.
  3. Loggen Sie sich im Servicedesk ein und füllen Sie das Antragsformular aus. Fügen Sie Ihre PDF-Datei als Anhang hinzu und stellen Sie Ihren Antrag.

Sie erhalten im Anschluss ein E-Mail mit den Informationen zur weiteren Vorgangsweise.

Schritt 6: Termin für den Online-Dokumentencheck im Videochat vereinbaren

Wir geben Ihnen Bescheid, sobald Sie sich einen Termin über das Terminbuchungs-Tool vereinbaren können. Halten Sie beim Termin alle erforderlichen Dokumente im Original bereit. Diese werden von uns überprüft.

Nach dem Dokumentencheck erhalten Sie den Bescheid über Ihren Antrag per E-Mail. Wenn der Bescheid positiv ist, sind Sie zur SBP zugelassen. Nun dürfen Sie Prüfungen der SBP ablegen.

 Let's Talk: Persönlich Fragen stellen

Sie haben alle Infos zur Studienberechtigungsprüfung (SBP) auf unserer Website gelesen und haben noch weitere Fragen? Von November bis Dezember können Sie einen Termin bei Let's Talk, der Vor-Ort-Information der Studienzulassung, buchen. Dort können Sie persönlich Ihre Fragen rund um die Zulassung zur SBP, die Pflicht- und Wahlfächern und den Abschluss der SBP stellen.

 FAQ

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  • Mein Reisepass/Personalausweis ist abgelaufen, wird der auch akzeptiert?

    Ein Reisepass oder Personalausweis kann bis zu maximal sechs Monate nach Ablaufdatum akzeptiert werden.

  • Was kostet die Studienberechtigungsprüfung?

    Die Antragstellung ist kostenlos. Wenn Sie Prüfungen an der Universität Wien ablegen, müssen Sie zum außerordentlichen Studium zugelassen sein und den Studien-/ÖH-Beitrag bezahlen.
    Möchten Sie Vorbereitungslehrgänge an einer Erwachsenenbildungseinrichtung absolvieren, erfragen Sie Kurszeiten und Kosten direkt beim Anbieter.

  • Wie gehe ich vor, wenn die Fachhochschule (FH) empfiehlt, die SBP an der Universität Wien abzulegen?

    Erkundigen Sie sich bitte zuerst an der FH, für welche Studienrichtungsgruppe Sie die SBP ablegen müssen.
    Dann suchen Sie sich aus dieser Studienrichtungsgruppe ein Studium der Universität Wien aus, für das Sie die SBP beantragen. Die Vorbildung muss für das beantragte Studium nachgewiesen werden.

  • Für die Fachhochschule (FH) benötige ich nur einzelne Prüfungen der SBP. Kann ich diese an der Universität Wien ablegen?

    Nein, das ist nicht möglich. Um an Prüfungen der SBP teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie u. a. einen Bescheid über die Zulassung zur SBP. Sie müssen also das gesamte Zulassungsverfahren durchlaufen.

  • Wie gehe ich vor, wenn ich die Studienberechtigungsprüfung für ein Studium der Wirtschaftsuniversität (WU) absolvieren will?

    Die Antragstellung erfolgt an der Universität Wien. Bezüglich der Vorbildung und der Prüfungsfächer orientieren Sie sich für das Studium Wirtschaftsrecht an der rechtswissenschaftlichen Studienrichtungsgruppe und für das Studium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungsgruppe.

  • Ich erfülle die Voraussetzungen für die Zulassung zur SBP nicht, welche Möglichkeiten gibt es noch, um an der Universität Wien studieren zu können?

    Sie können eine Externistenreifeprüfung oder eine Berufsreifeprüfung ablegen. Auch der Abschluss eines mindestens dreijährigen postsekundären Studiengangs an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtung (§64 Universitätsgesetz 2002) berechtigt Sie zum Studium an der Universität Wien. 

  • Ich habe bereits Prüfungen an einer Bildungseinrichtung absolviert. Wie kann ich diese anerkennen lassen?

    Positiv beurteilte Prüfungen, die Sie an einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung abgelegt haben, werden von der Universität Wien anerkannt, wenn sie den vorgeschriebenen Prüfungen der SBP in Bezug auf Inhalt und Umfang gleichwertig sind.

    Sie können zusammen mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur SBP einen Antrag auf Anerkennung stellen. Stellen Sie diesen über den Servicedesk und fügen Sie die entsprechenden Zeugnisse, zusammengefügt in einer PDF-Datei als Anhang hinzu.

    Da Sie mindestens eine Prüfung der SBP an der Universität Wien absolvieren müssen, können höchstens vier Prüfungen anerkannt werden.

  • Ich habe noch Fragen zur SBP, wohin kann ich mich wenden?

    Sie können uns jederzeit über das Kontaktformular (Thema: Studienberechtigungsprüfung) bzw. den Servicedesk eine Nachricht schreiben. Sie möchten Ihre Fragen lieber persönlich besprechen? Dann können Sie von April bis Juni und von November bis Dezember einen Termin bei Let's Talk, der Vor-Ort-Information der Studienzulassung buchen.