Nachweis der Beeinträchtigung
Viele Angebote oder Unterstützungsmaßnahmen basieren auf einem Nachweis über die Funktionsbeeinträchtigung, die Sie im Studium beeinträchtigt.
Je nachdem was Sie benötigen, sind unterschiedliche Stellen zuständig Ihre Nachweise zu verwalten. Außerdem kann die Art des Nachweises variieren, abhängig davon, was Sie nachweisen möchten.
- z.B. eine Krankenbestätigung bei LV-Abbruch
- das diagnosefreie Formular der Universität Wien für den Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden
- der Behindertenpass oder eine eigene ärztliche Bestätigung für den Erlass des Studienbeitrages
Welchen Nachweis Sie wofür benötigen, erfahren Sie in den FAQs oder den entsprechenden Unterseiten. Wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie das Team Barrierefrei fragen.
FAQs Nachweise
Was ist eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung?
Wann benötige ich einen ärztlichen Nachweis?
Wann benötige ich (in der Regel) keinen Nachweis?
Welche Nachweise eignen sich?
Welcher Nachweis ist für die Universität Wien am besten?
Was soll im Nachweis stehen?
Kann ich einen Befund verwenden, den ich bereits habe?
Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Welche Nachweise eignen sich nicht?
Wer soll den Nachweis unterschreiben?
Wohin mit dem Nachweis?
Wo kann ich mich anonym beraten lassen?
Wo kann ich Nachweise vertraulich hinterlegen?
Wer wird über meine Beeinträchtigung informiert?
Wann werden Lehrende/Prüfende über eine Beeinträchtigung informiert?
Wann wird die Studienprogrammleitung über eine Beeinträchtigung informiert?
Was mache ich, wenn eine Lehrperson einen Nachweis verlangt?