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Toleranzsemester
EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.
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