Einzahlung des Studien-/ÖH-Beitrages

 

Sie sind nur dann zum Studium zugelassen, wenn der Ihnen vorgeschriebene Studien-/ÖH-Beitrag fristgerecht und in korrekter Höhe in u:space als eingelangt gemeldet ist. Zwischen Einzahlung und Buchung können bis zu sieben Banktage vergehen – zahlen Sie daher ein paar Tage vor Fristende ein. Der Beitrag muss jedes Semester gezahlt werden.

 Zahlungsfristen

Sommersemester 2023

  • 9. Jänner bis 31. März 2023

Wintersemester 2023/24:

  • 10. Juli bis 13. Oktober 2023

Sommersemester 2024:

  • 8. Jänner bis 31. März 2024

Antrags- und Zulassungsfristen

Einzahlungsmöglichkeiten

  • per eps-Überweisung über u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag
  • per Kreditkarte (nur Visa oder Mastercard) über u:space > Finanzielles > Studien/ÖH-Beitrag
  • per Online-Banking; die Daten hierfür finden Sie in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag
  • mit einem leeren Zahlschein, den Sie in der Bank erhalten; die erforderlichen Daten und das Muster, wie der Zahlschein auszufüllen ist, finden Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente > Zahlungsaufforderung

Der Banktransfer kann bis zu sieben Tage dauern. Nur bei der Zahlung mit eps-Überweisung wird der Beitrag noch am selben Tag verbucht.

 

Erfolgreiche Einzahlung

Ihre Einzahlung war erfolgreich, sobald der Ihnen vorgeschriebene Beitrag eingelangt ist (siehe u:space > Finanzielles > Studien/ÖH-Beitrag: neben dem Beitrag steht "eingelangt am..."). Sie sind somit für das kommende Semester zugelassen und können Ihre Studienunterlagen über u:space > Persönliches > Meine Dokumente ausdrucken.

 

Beachten Sie

  • Der Beitrag muss korrekt und auf einmal eingezahlt werden, eine Teilzahlung ist nicht möglich.
  • Der Beitrag kann nur über Ihre jeweiligen Semesterkundendaten zugeordnet werden. Sie finden alle für die Einzahlung nötigen Daten in u:space unter dem Punkt Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag. Angaben wie Name, Semester oder Matrikelnummer sind nicht relevant.
  • Speichern Sie die Semesterkundendaten nicht in Online-Überweisungsformularen - sie ändern sich jedes Semester.
  • Zahlen Sie nur innerhalb der Zahlungsfrist des jeweiligen Semesters ein. Wenn Sie vorab einzahlen, kann es sein, dass Ihr Beitrag nicht zugeordnet werden kann. Wir empfehlen den Beitrag möglichst rasch nach Beginn der Frist einzuzahlen, damit die Fortsetzung Ihres Studiums rechtzeitig gemeldet ist und bei etwaigen Fehlzahlungen noch fristgerecht gehandelt werden kann.
  • Wenn Sie an einer anderen österreichischen Universität eingezahlt haben, müssen Sie die Meldung der Fortsetzung Ihres Studiums an der Universität Wien selbst durchführen, andernfalls wird es nach Ende der Zulassungsfrist geschlossen.
  • Wenn Sie an einer Fachhochschule (FH) oder Privatuniversität eingezahlt haben, kann es sein, dass die Meldung der Einzahlung des ÖH-Beitrags an die Universität Wien weitergeleitet wird. Das machen allerdings nicht alle FHs oder Privatuniversitäten. Ist der ÖH-Beitrag eine Woche nach der Einzahlung in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag noch nicht als "eingelangt" , müssen Sie an der Universität Wien noch einmal einzahlen (den ÖH-Beitrag können Sie einmal von der ÖH rückerstatten lassen). Sobald der ÖH-Beitrag als „eingelangt“ aufscheint, müssen Sie die Meldung der Fortsetzung Ihres Studiums an der Universität Wien selbst durchführen, andernfalls wird es nach Ende der Zulassungsfrist geschlossen.

 FAQ

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Mein Beitrag scheint auch sieben Tage nach der Einzahlung nicht als eingelangt auf, was soll ich tun?
Kann ich meinen Studien-/ÖH-Beitrag schon im Vorhinein für das nächste Semester zahlen?
Ich beende mein Studium vor 31. Oktober/31. März. Muss ich noch einzahlen?
Soll ich mit Expresszahlung einzahlen, damit das Geld schneller als bezahlt gemeldet wird?
Was geschieht, wenn ich zu spät oder zu wenig einzahle?
Ich studiere auch an einer Fachhochschule. Muss ich doppelt zahlen?
Ich habe meinen Studien-/ÖH-Beitrag eingezahlt. Warum kann ich meine Studienunterlagen nicht ausdrucken?
Bei der Überweisung meines Studien-/ÖH-Beitrags kam es zu Fehlern. Was kann ich tun?