Meldung der Fortsetzung des Studiums
Wenn Sie Student*in an einer Universität sind, müssen Sie jedes Semester innerhalb der Zulassungs- bzw. Nachfrist den Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen, um das Studium fortzusetzen. Mit der Einzahlung melden Sie die Fortsetzung Ihres Studiums für das nächste Semester.
Erst wenn Ihr Studium zur Fortsetzung gemeldet ist, können Sie sich die aktuellen Semesterunterlagen (Studienblatt, Studienbestätigung) in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente ausdrucken und Ihre u:card für das neue Semester validieren.
Zahlung an der Universität Wien
Um Ihr Studium an der Universität Wien fortzusetzen, müssen Sie Folgendes beachten:
- Die Einzahlung des in u:space vorgeschriebenen Beitrags muss innerhalb der Zahlungs- bzw. spätestens in der Nachfrist erfolgen (in der Nachfrist kann sich der Studienbeitrag, je nach Staatsangehörigkeit um 10% erhöhen, der ÖH-Beitrag erhöht sich nicht)
- Der gesamte vorgeschriebene Beitrag ist zu zahlen, eine Zahlung von Teilbeträgen ist nicht vorgesehen. Das sind ÖH-Beitrag + gegebenenfalls Studienbeitrag (= der Beitrag, der in u:space unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag angezeigt wird)
- Es kann bis zu sieben Tage dauern, bis Ihr Geld als eingelangt gemeldet ist. Zahlen Sie daher rechtzeitig ein paar Tage vor Fristende!
Sobald in u:space unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag bei den Kontoinformationen der Beitrag als "eingelangt am" gemeldet ist, ist das Studium an der Universität Wien zur Fortsetzung gemeldet. Unter Studium > Studienübersicht ist der Status "zugelassen" für das nächste Semester eingetragen. Kontrollieren Sie bitte beides!
Zahlung an einer anderen österreichischen Universität - Meldung der Fortsetzung an der Universität Wien
Haben Sie an einer anderen österreichischen Universität eingezahlt, wird Ihr Studium an der Universität Wien automatisch zur Fortsetzung gemeldet. Wenn Sie das nicht möchten, müssen Sie Ihr Studium schließen.
Achtung:
- Wenn Ihnen an einer Universität der Studienbeitrag, an der anderen nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird, zahlen Sie den gesamten Betrag unbedingt an der ersten Universität ein! Der ÖH-Beitrag wird dann als bezahlt an die andere Universität gemeldet.
- Zahlen Sie nicht an einer Universität den Studienbeitrag und an der anderen den ÖH-Beitrag ein! Die Meldung der Fortsetzung kann so an keiner Universität durchgeführt werden.
- Beachten Sie gegebenenfalls unterschiedliche Zahlungsfristen und Beitragshöhen an den Universitäten.
Beachten Sie, dass bei der Einzahlung an einer Fachhochschule (FH) oder Privatuniversität die Fortsetzung nicht automatisch gemeldet wird. Sie müssen den Studien-/ÖH-Beitrag auch an der Universität Wien einzahlen (den ÖH-Beitrag können Sie einmal von der ÖH rückerstatten lassen).