Begriffs-ABC

Auf dieser Seite finden Sie studienrelevante Begriffe und Abkürzungen, die Ihnen im Studienalltag immer wieder begegnen werden.

 

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Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


Dem Antrag wird stattgegeben, Sie haben den Studienbeitrag aber schon eingezahlt? Lesen Sie die Infos zur Rückerstattung des Studienbeitrages und beachten Sie die Antragsfristen.


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A

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


Dem Antrag wird stattgegeben, Sie haben den Studienbeitrag aber schon eingezahlt? Lesen Sie die Infos zur Rückerstattung des Studienbeitrages und beachten Sie die Antragsfristen.


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B

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


Dem Antrag wird stattgegeben, Sie haben den Studienbeitrag aber schon eingezahlt? Lesen Sie die Infos zur Rückerstattung des Studienbeitrages und beachten Sie die Antragsfristen.


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C

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


Dem Antrag wird stattgegeben, Sie haben den Studienbeitrag aber schon eingezahlt? Lesen Sie die Infos zur Rückerstattung des Studienbeitrages und beachten Sie die Antragsfristen.


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D

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


Dem Antrag wird stattgegeben, Sie haben den Studienbeitrag aber schon eingezahlt? Lesen Sie die Infos zur Rückerstattung des Studienbeitrages und beachten Sie die Antragsfristen.


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E

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


Dem Antrag wird stattgegeben, Sie haben den Studienbeitrag aber schon eingezahlt? Lesen Sie die Infos zur Rückerstattung des Studienbeitrages und beachten Sie die Antragsfristen.


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F

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


Dem Antrag wird stattgegeben, Sie haben den Studienbeitrag aber schon eingezahlt? Lesen Sie die Infos zur Rückerstattung des Studienbeitrages und beachten Sie die Antragsfristen.


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G

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


Dem Antrag wird stattgegeben, Sie haben den Studienbeitrag aber schon eingezahlt? Lesen Sie die Infos zur Rückerstattung des Studienbeitrages und beachten Sie die Antragsfristen.


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H

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


Dem Antrag wird stattgegeben, Sie haben den Studienbeitrag aber schon eingezahlt? Lesen Sie die Infos zur Rückerstattung des Studienbeitrages und beachten Sie die Antragsfristen.


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I

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


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J

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


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K

Erlass des Studienbeitrags

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  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


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L

Erlass des Studienbeitrags

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  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


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M

Erlass des Studienbeitrags

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  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


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N

Erlass des Studienbeitrags

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  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


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O

Erlass des Studienbeitrags

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  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
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P

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


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Q

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


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R

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


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S

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


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T

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


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U

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


Dem Antrag wird stattgegeben, Sie haben den Studienbeitrag aber schon eingezahlt? Lesen Sie die Infos zur Rückerstattung des Studienbeitrages und beachten Sie die Antragsfristen.


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V

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


Dem Antrag wird stattgegeben, Sie haben den Studienbeitrag aber schon eingezahlt? Lesen Sie die Infos zur Rückerstattung des Studienbeitrages und beachten Sie die Antragsfristen.


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W

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


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X

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


Dem Antrag wird stattgegeben, Sie haben den Studienbeitrag aber schon eingezahlt? Lesen Sie die Infos zur Rückerstattung des Studienbeitrages und beachten Sie die Antragsfristen.


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Y

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
  • ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.


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Z

Erlass des Studienbeitrags

Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:

  • dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
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