Begriffs-ABC

Auf dieser Seite finden Sie studienrelevante Begriffe und Abkürzungen, die Ihnen im Studienalltag immer wieder begegnen werden.

 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Suche in den Begriffen nach ...

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

A

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

B

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

C

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

D

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

E

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

F

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

G

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

H

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

I

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

J

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

K

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

L

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

M

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

N

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

O

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

P

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

Q

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

R

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

S

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

T

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

U

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

V

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

W

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

X

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

Y

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück

Z

Übersetzung

Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.

« Zurück