Begriffs-ABC

Auf dieser Seite finden Sie studienrelevante Begriffe und Abkürzungen, die Ihnen im Studienalltag immer wieder begegnen werden.

 

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Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

 Andernfalls erlischt die Zulassung zu diesem Studium. Eine Wiederaufnahme desselben Studiums ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semestern) möglich. 

Studierende mit psychischer/physischer Beeinträchtigung sind ausgenommen und müssen keine Mindeststudienleistung erbringen.

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A

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

 Andernfalls erlischt die Zulassung zu diesem Studium. Eine Wiederaufnahme desselben Studiums ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semestern) möglich. 

Studierende mit psychischer/physischer Beeinträchtigung sind ausgenommen und müssen keine Mindeststudienleistung erbringen.

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B

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

 Andernfalls erlischt die Zulassung zu diesem Studium. Eine Wiederaufnahme desselben Studiums ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semestern) möglich. 

Studierende mit psychischer/physischer Beeinträchtigung sind ausgenommen und müssen keine Mindeststudienleistung erbringen.

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C

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

 Andernfalls erlischt die Zulassung zu diesem Studium. Eine Wiederaufnahme desselben Studiums ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semestern) möglich. 

Studierende mit psychischer/physischer Beeinträchtigung sind ausgenommen und müssen keine Mindeststudienleistung erbringen.

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D

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

 Andernfalls erlischt die Zulassung zu diesem Studium. Eine Wiederaufnahme desselben Studiums ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semestern) möglich. 

Studierende mit psychischer/physischer Beeinträchtigung sind ausgenommen und müssen keine Mindeststudienleistung erbringen.

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E

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

 Andernfalls erlischt die Zulassung zu diesem Studium. Eine Wiederaufnahme desselben Studiums ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semestern) möglich. 

Studierende mit psychischer/physischer Beeinträchtigung sind ausgenommen und müssen keine Mindeststudienleistung erbringen.

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F

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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G

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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H

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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I

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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J

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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K

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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L

Mindeststudienleistung

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  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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M

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  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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N

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Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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O

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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P

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Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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Q

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Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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R

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Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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S

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

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  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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T

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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U

Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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V

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Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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W

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Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

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  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

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X

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Y

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Z

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