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Mindeststudienleistung
Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie
- innerhalb von vier Semestern
- 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.
Andernfalls erlischt die Zulassung zu diesem Studium. Eine Wiederaufnahme desselben Studiums ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semestern) möglich.
Studierende mit psychischer/physischer Beeinträchtigung sind ausgenommen und müssen keine Mindeststudienleistung erbringen.
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