Begriffs-ABC

Auf dieser Seite finden Sie studienrelevante Begriffe und Abkürzungen, die Ihnen im Studienalltag immer wieder begegnen werden.

 

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Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

50 Euro Kostenbeitrag werden für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. So wird sichergestellt, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, die Zulassung beantragen. Zahlen den Kostenbeitrag mittels Kreditkarte oder eps-Überweisung im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium ein. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

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A

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

50 Euro Kostenbeitrag werden für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. So wird sichergestellt, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, die Zulassung beantragen. Zahlen den Kostenbeitrag mittels Kreditkarte oder eps-Überweisung im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium ein. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

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B

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

50 Euro Kostenbeitrag werden für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. So wird sichergestellt, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, die Zulassung beantragen. Zahlen den Kostenbeitrag mittels Kreditkarte oder eps-Überweisung im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium ein. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

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C

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

50 Euro Kostenbeitrag werden für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. So wird sichergestellt, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, die Zulassung beantragen. Zahlen den Kostenbeitrag mittels Kreditkarte oder eps-Überweisung im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium ein. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

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D

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

50 Euro Kostenbeitrag werden für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. So wird sichergestellt, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, die Zulassung beantragen. Zahlen den Kostenbeitrag mittels Kreditkarte oder eps-Überweisung im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium ein. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

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E

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

50 Euro Kostenbeitrag werden für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. So wird sichergestellt, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, die Zulassung beantragen. Zahlen den Kostenbeitrag mittels Kreditkarte oder eps-Überweisung im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium ein. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

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F

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

50 Euro Kostenbeitrag werden für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. So wird sichergestellt, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, die Zulassung beantragen. Zahlen den Kostenbeitrag mittels Kreditkarte oder eps-Überweisung im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium ein. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

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G

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

50 Euro Kostenbeitrag werden für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. So wird sichergestellt, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, die Zulassung beantragen. Zahlen den Kostenbeitrag mittels Kreditkarte oder eps-Überweisung im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium ein. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

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H

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

50 Euro Kostenbeitrag werden für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. So wird sichergestellt, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, die Zulassung beantragen. Zahlen den Kostenbeitrag mittels Kreditkarte oder eps-Überweisung im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium ein. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

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I

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

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J

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

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K

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

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L

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

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M

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

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N

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

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O

Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

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P

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Q

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R

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S

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T

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U

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50 Euro Kostenbeitrag werden für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. So wird sichergestellt, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, die Zulassung beantragen. Zahlen den Kostenbeitrag mittels Kreditkarte oder eps-Überweisung im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium ein. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

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W

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50 Euro Kostenbeitrag werden für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. So wird sichergestellt, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, die Zulassung beantragen. Zahlen den Kostenbeitrag mittels Kreditkarte oder eps-Überweisung im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium ein. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

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X

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50 Euro Kostenbeitrag werden für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. So wird sichergestellt, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, die Zulassung beantragen. Zahlen den Kostenbeitrag mittels Kreditkarte oder eps-Überweisung im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium ein. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

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Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren

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