Zulassung zum Magisterstudium Statistik mit Abschluss einer anderen Universität

Alle Informationen über das Zulassungsverfahren des Magisterstudiums Statistik für Personen mit

  • abgeschlossenem Bachelor-/Diplomstudium
  • einer anderen Universität/Fachhochschule und
  • mit Deutschkenntnissen geringer als Niveau C1.

Bilder von Universitätsgebäuden

Fotos © Peter Haas (CC-BY-SA 3.0), Machno (CC-BY-SA 4.0), Bwag (CC-BY-SA 4.0), Nxr-at (CC-BY-SA 4.0), Steindy (CC-BY-SA 4.0)

Bitte beachten Sie:

  • Das Magisterstudium dürfen Sie ausnahmslos erst beantragen, wenn
    • Sie alle in Ihrem Studium vorgeschriebenen ECTS absolviert haben und
    • kein Prüfungsanspruch mehr besteht.
  • Wir akzeptieren eine Bestätigung Ihrer Universität über den Studienabschluss und Ihr Notentranskript/Diploma Supplement.
  • Ihr mindestens dreijähriger postsekundärer Studienabschluss muss mit dem angestrebten Magisterstudium fachgleich bzw. fachlich eng verwandt sein.
  • Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium vollständig und mit gut lesbaren Dokumenten-Scans.
  • Ihren Antrag zu prüfen ist zeitaufwändig. Auch das Bearbeiten Ihres Aufenthaltstitels (bei Bedarf) durch die/das österreichische Botschaft/Konsulat nimmt Zeit in Anspruch. Beantragen Sie das Studium in Ihrem eigenen Interesse daher so früh wie möglich. Es kann sein, dass Sie das Zulassungsverfahren erst im Semester nach der Antragstellung abschließen können.

Fristen und Termine

EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 31. Juli 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

 Anmeldung Vorstudienlehrgang

Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU). Für Ihre Zulassung an der Universität Wien müssen Sie während des Besuchs des VWU einige Dinge berücksichtigen.

 Erforderliche Dokumente

Für die Registrierung in u:space

  • Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite) als JPEG oder PNG-Datei

Für den Antrag auf Zulassung

Informationen zu zusätzlichen Erfordernissen finden Sie auf der Übersichtsseite des Magisterstudiums Statistik.

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Schritt 1: Erforderliche Dokumente vorbereiten

  1. Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
  2. Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokuments mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl zu einer PDF-Datei zusammen (z. B. Studienabschlussurkunde + Notentranskripte/Diploma Supplement + Beglaubigung + Übersetzung).

Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente möglichst vor Beginn der Antragsfrist vor. So können Sie Ihren Antrag auf Zulassung gleich zu Fristbeginn stellen.

Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen

  1. Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
  2. Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab und wählen Sie das gewünschte Studium aus.
  3. Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch. 
  4. Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (vor allem E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und wählen Sie "Antrag stellen".

Sobald der Status Ihres Antrags unter in u:space > Zulassung beantragen > Meine Studienanträge "Antrag gestellt" ist, kann Ihr Antrag von der Studienzulassung bearbeitet werden.

Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung des Antrags! Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben.

 Registrierung in u:space

Schritt 3: Auf den Zulassungsbescheid warten

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, müssen Sie auf Ihren Zulassungsbescheid warten. Die Überprüfung Ihrer Dokumente durch die Studienzulassung nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Aus organisatorischen Gründen können wir keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben.

Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid per E-Mail an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Sie finden ihn anschließend auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente.

Die Zulassung kann

  • ohne weitere Ergänzungsprüfungen erfolgen.
  • mit der Ergänzungsprüfung Deutsch im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) und gegebenenfalls mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium (max. 30 ECTS), die Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters im Magisterstudium absolvieren müssen, erfolgen.
  • aufgrund fehlender Facheinschlägigkeit/qualitativer Zulassungsbedingungen abgewiesen werden.

Wenn Sie in Ihrem Antrag keinen Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1 hochgeladen haben, wird Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben. Sie müssen die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU absolvieren, bevor Sie zum Magisterstudium zugelassen werden können. 

Über etwaige Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium werden Sie im Zulassungsbescheid informiert. Diese Ergänzungsprüfungen dienen zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede und stammen aus dem dafür fachlich in Frage kommenden Bachelorstudium an der Universität Wien. Die Zulassung zu diesem Bachelorstudium für das Ablegen dieser Ergänzungsprüfungen ist nicht nötig. Diese Prüfungen können Sie erst absolvieren, nachdem Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU erfolgreich abgelegt haben und zum Magisterstudium zugelassen wurden. 

Der Zulassungsbescheid ist gültig, solange es keine gesetzlichen oder zulassungsrelevanten curricularen Änderungen gibt. Sollten Sie im beantragten Semester nicht mit dem Studium beginnen können oder wollen, z. B. weil das Semester schon zu weit vorangeschritten ist, ist die Zulassung im Folgesemester (oder später) möglich. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester. Der Erhalt des Zulassungsbescheides bedeutet nicht, dass Sie tatsächlich zugelassen wurden, sondern dass eine Zulassung zum beantragten Studium möglich ist. Sie müssen das Zulassungsverfahren wie in den Schritten 4, 5 und 6 beschrieben abschließen.

Schritt 4: Anmeldung für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)

Wird die Ergänzungsprüfung Deutsch in Ihrem Zulassungsbescheid vorgeschrieben, melden Sie sich zuerst für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) an und zahlen Sie den Kursbeitrag. 

Schritt 5: Zulassung zum Studium

So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab: 

  1. Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungstool.
    Alle Informationen zur Terminbuchung
    Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
  2. Sie werden vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen. Im außerordentlichen Studium (= Besuch des VWU) dürfen Sie noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen, sondern nur die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU machen. Nach Ihrem Online-Termin erhalten Sie ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zu Ihrem weiteren Vorgehen. 

Schritt 6: ÖH-Beitrag einzahlen und u:card bestellen

Zahlen Sie nach Ihrem Termin den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist. Sobald der vorgeschriebene Beitrag als "eingelangt" in u:space aufscheint, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen und validieren.

Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.

Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch abgelegt haben.