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Abbruch einer Prüfung/prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung
Wenn Sie eine Prüfung/prüfungsimmanente Lehrveranstaltung aus einem wichtigen Grund (z.B. Erkrankung) abbrechen müssen, wenden Sie sich unmittelbar an die Prüfungs-/Lehrveranstaltungsleitung. Liegt ein wichtiger Grund vor, werden Sie nicht beurteilt.
Kann die Prüfungs-/Lehrveranstaltungsleitung auf Grund fehlender Offensichtlichkeit den wichtigen Grund nicht nachvollziehen, so können Sie binnen 14 Tagen nach Abbruch im Büro Studienpräses einen Antrag auf Anerkennung des Grunds stellen. Ob Ihrem Antrag stattgegeben wird, erfahren Sie vom Büro Studienpräses mittels Bescheid.
Achtung: Wenn Sie eine Prüfung/prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ohne wichtigen Grund abbrechen, werden Sie anhand der bis zum Abbruch vorliegenden Leistungen beurteilt.Weiterführende Links:
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Abgang/Schließen von Studien
Wenn Sie Ihr Studium abbrechen möchten, können Sie dieses ganzjährig schließen lassen - es gibt keine Fristen. Das Schließen aller Studien wird „Abgang von der Universität“ genannt.
Den erfolgreichen Abschluss eines Studiums bezeichnet man auch als „Beendigung des Studiums“.
Weiterführende Links:
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Abgangsbescheinigung
Wenn Sie ein Studium schließen lassen, können Sie die Abgangsbescheinigung in u:space unter „Persönliches“ > „Meine Dokumente“ ausdrucken. Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studiums erhalten Sie Ihre Abschlussdokumente in dem StudienServiceCenter, das für Ihr Studium zuständig ist.
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Abschluss eines Studiums
Sobald Sie alle im Curriculum Ihres Studiums angeführten Lehrveranstaltungen positiv absolviert haben, gilt Ihr Studium als abgeschlossen. Das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle Ihres Studiums gibt Auskunft über die für den Studienabschluss notwendigen administrativen Schritte (das sogenannte „Einreichen des Studienabschlusses“). Mit dem Studienabschluss erlangen Sie einen akademischen Grad.
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Abschlussfeier
Der Studienabschluss kann im Rahmen einer akademischen Abschlussfeier im Großen Festsaal der Universität Wien würdig zelebriert werden. Die Anmeldung dazu erfolgt über u:space.
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abweichende Prüfungsmethode (bei Beeinträchtigung/Behinderung oder Erkrankung)
Wenn Sie auf Grund einer Beeinträchtigung/Behinderung oder Erkrankung Prüfungsleistungen nicht in der vorgesehenen Form ablegen können oder Ihnen dadurch ein Nachteil entsteht, können Sie abweichende Prüfungsmethoden nutzen. Das Team Barrierefrei bietet hierzu allgemeine Informationen und Beratung an. In bestimmten Fällen organisiert es die Rahmenbedingungen gemeinsam mit SPL und Lehrenden/Prüfenden, von denen aber immer die konkrete Umsetzung durchgeführt wird.
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Abweisungsbescheid
Einen Abweisungsbescheid erhalten Sie, wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben und dieser aufgrund inhaltlicher Mängel negativ beurteilt wird. Das tritt z.B. ein, wenn Ihre Vorbildung nicht ausreichend ist.
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Akademischer Grad
Einen akademischen Grad erhalten Sie, wenn Sie durch eine Abschlussprüfung und/oder Abschlusspräsentation (z.B. eine Defensio) ein Hochschulstudium erfolgreich beendet haben. Im Anschluss wird Ihnen eine Graduierungsurkunde verliehen.
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Allgemeine Universitätsreife
Die allgemeine Universitätsreife ist eine Voraussetzung für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium.
Nachweise sind: Reifezeugnisse oder Abschlusszeugnisse von mindestens dreijährigen Studien an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen (z.B. Universität oder Fachhochschule) sowie die österreichische Berufsreifeprüfung und die Studienberechtigungsprüfung.
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Alternative Erweiterungen (AE)
Es ist in den meisten Bachelor-/Diplomstudien möglich, anstelle eines Erweiterungscurriculums (EC) „Alternative Erweiterungen (AE)“ im Ausmaß von 15 ECTS-Punkten zu absolvieren. Im Rahmen von Alternativen Erweiterungen macht man kein vorgegebenes EC, sondern sucht sich andere Lehrveranstaltungen oder Prüfungen, die man dem eigenen Studium zuordnen lassen kann.
Sollte im Curriculum eines Studiums eine Ersatzregelung (z.B. Wahlmodule) für die Absolvierung von ECs festgelegt sein und man nimmt diese in Anspruch, so fallen die 15 ECTS-Punkte für AEs in diese Ersatzregelung.
Weitere Informationen finden Sie in der Senatsverordnung über Alternative Erweiterungen und auf den Webseiten der StudienServiceStellen sowie Studienprogrammleitungen.
Weiterführende Links:
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Alumniverband
Der Alumniverband der Universität Wien ist ein Netzwerk, das den Austausch und die Vernetzung von Absolvent*innen ermöglicht, z.B. durch Jahrgangstreffen. Für Berufseinsteiger*innen werden verschiedene Programme wie alma (ein Mentoringprogramm für Studierende in der Abschlussphase auf dem Weg ins Berufsleben) oder u:start (Ausbildungsprogramm zu Selbständigkeit und Unternehmensgründung) angeboten.
Weiterführende Links:
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an mehreren Unis studieren
Sie können an mehreren österreichischen Universitäten gleichzeitig studieren. Es ist auch möglich, gleichzeitig an einer Universität und einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule zu studieren. Es ist jedoch nicht erlaubt, an zwei österreichischen Universitäten das gleiche Studium zu studieren.
Beispiel: Maria studiert an der Universität Salzburg das Bachelorstudium Geschichte. Sie darf deshalb an der Universität Wien nicht als ordentliche Studierende zum Bachelorstudium Geschichte zugelassen werden, aber z.B. für das Bachelorstudium Klassische Archäologie.
Zulassungen an nicht-österreichischen Universitäten oder Fachhochschulen sind kein Hinderungsgrund für eine Zulassung an der Universität Wien. Auch nicht, wenn es sich um das gleiche Studium handelt.
Eine Mitbelegung ermöglicht es Ihnen, an der Universität Wien einzelne Lehrveranstaltungen für Ihr Studium an einer österreichischen Universität zu absolvieren.Weiterführende Links:
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Anerkennung von Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen, die Sie an der Universität Wien oder einer anderen Hochschule abgelegt haben, können Sie auf Antrag für ein Studium anerkennen lassen. Das gilt auch für Praktika und wissenschaftliche Tätigkeiten außerhalb der Universität. Über die Anerkennung entscheidet die Studienprogrammleitung (SPL) des jeweiligen Studiums.
Eine Prüfungsleistung kann für mehrere Studien anerkannt werden. Eine mehrmalige Anerkennung für das gleiche Studium ist nicht möglich.Achtung: Kontaktieren Sie vor jedem Antrag auf Anerkennung die StudienServiceStelle (SSS)/das StudienServiceCenter (SSC) Ihres Studiums.
Interne Leistungen:
Der Antrag auf Anerkennung von Leistungen, die Sie an der Universität Wien erbracht haben, erfolgt über u:space. Ausnahme: Wenn Sie aufeinanderfolgend oder parallel Lehramtsstudien (Bachelor) studieren, müssen Sie keinen Antrag auf Anerkennung stellen. Überprüfen Sie dafür regelmäßig Ihren Prüfungspass in u:space.Externe Leistungen:
Externe Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Informationen dazu erhalten Sie bei der StudienServiceStelle (SSS)/dem StudienServiceCenter (SSC) Ihres Studiums.Weiterführende Links:
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Anmeldefrist von Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Die Anmeldefristen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen finden Sie in u:find, auf der Webseite der StudienServiceStelle (SSS)/des StudienServiceCenters (SSC) oder des Instituts Ihres Studiums. Informationen zu Anmeldefristen von Prüfungen erhalten Sie zusätzlich in der dazugehörigen Lehrveranstaltung.
Weiterführende Links: -
Anmeldestatus in u:space
In u:space können Sie unter Studium > Anmeldeübersicht den Status Ihrer Anmeldungen überprüfen.
Für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen) können folgende Statuswerte auftreten:
- Angemeldet: Sie sind für diese Lehrveranstaltung angemeldet.
- Abgemeldet: Sie haben sich erfolgreich von der Lehrveranstaltung abgemeldet.
Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (z.B. Seminare, Übungen) können folgende Statuswerte auftreten:
- Voraussetzung noch nicht erfüllt: Sie haben die Anmeldung begonnen, diese aber nicht korrekt abgeschlossen bzw. Sie erfüllen noch nicht die Voraussetzungen für die Lehrveranstaltung. Sollten Sie die Voraussetzung bis zum Ende der Anmeldefrist erfüllen, werden Sie automatisch bei der Zuteilung berücksichtigt.
- Zuteilung nach Anmeldefrist: Wenn Sie den Anmeldevorgang zu einer Lehrveranstaltung mit begrenzter Teilnehmer*innenzahl durchgeführt haben, wird Ihre Anmeldung zunächst gespeichert. Erst nach der Zuteilung (nach Ablauf der Anmeldefrist) entscheidet sich, ob Sie einen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten.
- Angemeldet: Sie haben einen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten. Falls Sie an der Lehrveranstaltung doch nicht teilnehmen möchten, müssen Sie sich fristgerecht abmelden.
- Auf Warteliste: Sie haben keinen fixen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten. Falls sich andere Studierende abmelden, ist es möglich, dass Sie nachrücken und einen Platz erhalten. Falls Sie auf der Warteliste stehen, ist es empfohlen die erste Einheit der Lehrveranstaltung zu besuchen, da in dieser kurzfristig frei gewordene Plätze vergeben werden.
- Alternativplatz verfügbar: Sie haben zwar nicht Ihre gewünschte Lehrveranstaltung, aber einen Alternativplatz in einer anderen Gruppe erhalten. Sie können diesen innerhalb einer gesetzten Frist annehmen oder ablehnen.
- In Bearbeitung: Die Anmeldefrist ist abgelaufen und die Zuteilung erfolgt gerade oder der Datensatz wird bearbeitet. Das kann mehrere Stunden in Anspruch nehmen. In dieser Zeit können Sie keine Änderungen vornehmen.
- Geschlossen: Am Ende des Semesters werden alle Anmeldungen geschlossen, sodass Sie sich im Folgesemester problemlos wieder zu einer gleichen/gleichwertigen Lehrveranstaltung/Prüfung anmelden können.
- Keinen Platz erhalten: Sie waren auf der Warteliste einer Lehrveranstaltung/Prüfung und haben dort keinen Platz erhalten. Die Möglichkeit des Nachrückens ist abgeschlossen. Sie können sich problemlos im Folgesemester für eine gleiche/gleichwertige Lehrveranstaltung/Prüfung anmelden.
Weiterführende Links: -
Anmeldesystem (Lehrveranstaltungen und Prüfungen)
Für Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist eine Anmeldung über u:find erforderlich. Die Anmeldung zu nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Die Anmeldefristen werden bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen in u:find angezeigt.
Während der Anmeldefrist werden Sie von u:find durch einen Klick auf "Für diese LV an-/abmelden" direkt zur Anmeldung in u:space weitergeleitet. Für die Nutzung des Anmeldesystems sind ein aktiver u:account sowie eine aufrechte Zulassung erforderlich.
Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Frist ist für die Vergabe der Plätze nicht relevant. Beachten Sie, dass der Status Ihrer Anmeldung „Angemeldet“ bzw. „Zuteilung nach Anmeldefrist“ (bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen mit Platzbeschränkung) lauten muss. Wenn Ihr Status "Voraussetzung noch nicht erfüllt" lautet, müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen für Ihre Anmeldung bis zum Ende der Anmeldefrist erfüllen, um zur Lehrveranstaltung angemeldet zu werden.
Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen erfolgt die Zuteilung nach Ablauf der Anmeldefrist. Dabei werden die Anmeldungen entsprechend der curricularen Festlegungen (z.B. Punkte-, Präferenzsystem oder Leistungsprinzip) geordnet und Plätze vergeben. In der Anmeldeübersicht erkennen Sie am Anmeldestatus, ob Sie „angemeldet“, „auf Warteliste“ sind oder ob für Sie ein „Alternativplatz verfügbar“ ist. Ein Nachrücken von der Warteliste ist möglich, wenn sich andere Studierende abmelden. Falls Sie auf der Warteliste stehen, ist es empfohlen die erste Einheit der Lehrveranstaltung zu besuchen, da in dieser kurzfristig frei gewordene Plätze vergeben werden. Wenn Ihnen ein Alternativplatz in einer anderen Gruppe angeboten wurde, können Sie diesen innerhalb einer gesetzten Frist annehmen oder ablehnen.
Detaillierte Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zum Anmeldesystem.
Bei Fragen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen wenden Sie sich bitte an die StudienServiceStelle (SSS)/das StudienServiceCenter (SSC) Ihres Studiums.
Weiterführende Links: -
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt über u:find bzw. den Prüfungspass in u:space.
Für die Teilnahme an prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen oder Prüfungen ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Anmeldefristen werden bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen in u:find angezeigt.
Für eine erfolgreiche Anmeldung müssen Sie die Voraussetzungen laut dem Curriculum Ihres Studiums erfüllen. Das wird im Rahmen der Anmeldung überprüft. Ohne fristgerechte Anmeldung zu einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung oder Prüfung ist eine Teilnahme nicht möglich. Die Anmeldung zu einer nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (z. B. Vorlesung) ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Sie können außerhalb von An-/Nachmeldefristen nicht nachträglich angemeldet werden.
Bei ordnungsgemäßer Anmeldung haben Sie Anspruch auf die Teilnahme an der Lehrveranstaltung/Prüfung.
Weiterführende Links: -
Antrag auf Zulassung zum Studium
Wenn Sie an der Universität Wien studieren möchten, müssen Sie vorab die Zulassung zum Studium beantragen. Sie stellen den Antrag auf Zulassung innerhalb der Antragsfrist online über u:space. Je nach Studium benötigen Sie unterschiedliche Dokumente.
Beachten Sie auch die unterschiedlichen Antrags- und Zulassungsfristen.
Weiterführende Links:
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Antragsfrist
Wenn Sie an der Universität Wien studieren möchten, müssen Sie vorab innerhalb der Antragsfrist online die Zulassung zum Studium beantragen. Die Antragsfrist ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und davon, ob in dem Studium ein Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt wird.
Beachten Sie: Die Antragsfrist unterscheidet sich von der Zulassungsfrist.
Weiterführende Links:
- Fristen für Bachelor-/Diplomstudien und Masterstudien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren
- Fristen für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren
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Anwesenheitspflicht
In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen herrscht Anwesenheitspflicht. Voraussetzung für eine positive Beurteilung sind die regelmäßige Anwesenheit und die aktive Teilnahme an der Lehrveranstaltung.
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Apostille
Die Apostille ist eine Art der Beglaubigung von Dokumenten, die in den Mitgliedsstaaten des Haager Beglaubigungsabkommen möglich ist. Sie bestätigt die ausstellende Institution eines Dokuments. Die für die Ausstellung einer Apostille zuständige Behörde ist von Staat zu Staat unterschiedlich.
Weiterführende Links: -
Audimax
Die Abkürzung "Audimax" steht für "Auditorium maximum" und bezeichnet den größten Hörsaal an der Universität Wien. Das im Hauptgebäude befindliche Audimax bietet 750 Personen Platz und wird auch als Veranstaltungsraum genutzt.
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Aufenthaltstitel ("Visum")
Aufenthaltstitel berechtigen Personen aus Drittstaaten dazu, sich in Österreich (befristet) niederzulassen und/oder hier zu arbeiten. Bitte erkundigen Sie sich über dieses Thema bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) oder der Magistratsabteilung 35 (MA 35). Ein Aufenthaltstitel kann auch Einfluss auf die Höhe des Studienbeitrags haben.
Beachten Sie: Die Universität Wien hat keinen Einfluss auf die Ausstellung von Aufenthaltstiteln. Berücksichtigen Sie die Bearbeitungsdauer durch die österreichische Vertretungsbehörde bei der Planung Ihres Studienbeginns!
Weiterführende Links: -
Aufnahme-/Eignungsverfahren (Bachelor- und Diplomstudien)
Die Universität Wien führt in einigen Studien Aufnahme- bzw. Eignungsverfahren durch. Die Anzahl der Studienplätze ist beschränkt. Wenn Sie Lehramt studieren möchten, müssen Sie am Eignungsverfahren teilnehmen.
Diese Studien haben eigene Antragsfristen (immer im Frühjahr, für das folgende Studienjahr). Im Zuge der Antragstellung müssen Sie, außer bei Psychologie, ein Online-Self-Assessment (OSA) absolvieren. Abschließend zahlen Sie einen Kostenbeitrag. Damit sind Sie für das Aufnahme-/Eignungsverfahren registriert und können am schriftlichen Test teilnehmen. Sie können das Zulassungsverfahren abschließen, wenn Sie im Aufnahme-/Eignungsverfahren erfolgreich waren und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Weiterführende Links:
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Aufnahmeverfahren (Masterstudien)
In einigen Masterstudien wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt. Das betrifft vor allem die englischsprachigen Studien. Bei manchen Masterstudien müssen Sie beim Antrag auf Zulassung zum Studium qualitative Zulassungsbedingungen nachweisen und/oder Motivationsschreiben hochladen. Diese Studien haben eigene Antragsfristen (immer im Frühjahr, für das folgende Studienjahr).
Weiterführende Links:
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Auslandssemester
Im Rahmen Ihres ordentlichen Studiums können Sie ein oder mehrere Auslandssemester an einer anderen Universität absolvieren (Outgoing Mobility). Die Universität Wien kooperiert mit zahlreichen Partneruniversitäten im Ausland. Für Incoming Students werden ebenfalls zahlreiche Mobilitätsprogramme angeboten.
Weiterführende Links:
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Außerordentliches Studium
Wenn Sie außerordentlich studieren, bedeutet das, dass Sie zu keinem bestimmten Studium zugelassen sind. Folglich erhalten Sie auch keinen Studienabschluss. Es gibt mehrere Gründe für ein a.o. Studium. Informieren Sie sich gut über die Bedingungen und Konsequenzen.
Zu einem a.o. Studium werden vor allem Personen zugelassen, die Ergänzungsprüfungen im Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten (VWU) absolvieren müssen. Sie haben aber einen anderen gesetzlichen Rahmen als z.B. Nachmaturant*innen oder Personen, die die Studienberechtigungsprüfung (Studieren ohne Matura) absolvieren.
Weiterführende Links:- Außerordentliches Studium
- Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten
- Studienberechtigungsprüfung
- Zulassungsverfahren
- Höhe des Studeinbeitrags für außerordentliche Studierende
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Austauschprogramm
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Bachelorstudium
Die Bachelorstudien der Universität Wien umfassen 180 ECTS und haben eine vorgesehene Studiendauer von drei Jahren. Davon ausgenommen ist das Bachelorstudium Lehramt mit 240 ECTS und vier Jahren. Die Unterrichtssprache aller Bachelorstudien ist Deutsch. Deshalb müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse auf Niveau A2 bereits beim Antrag auf Zulassung zum Studium nachweisen. Für das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften sind zusätzlich Englischkenntnisse auf Niveau B2 erforderlich.
Absolvent*innen eines Bachelorstudiums können die Zulassung zu einem fachgleichen (= jedenfalls fachlich in Frage kommenden) Masterstudium beantragen.
Weiterführende Links:
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Barrierefrei studieren
Das „Team Barrierefrei“ unterstützt Menschen mit psychischen oder physischen Beeinträchtigungen beim Studienstart und auch durch den Studienalltag. Es ist telefonisch, persönlich und per E-Mail erreichbar.
Weiterführende Links:
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Beendigung des Studiums
Es gibt folgende Möglichkeiten, ein Studium zu beenden:
- erfolgreicher Studienabschluss: Sie erhalten Ihre Studienabschlussdokumente im SSC Ihres Studiums (z.B. Zeugnis, Diploma Supplement)
- Abgang von der Universität Wien/Schließen eines Studiums (= Abbruch eines Studiums): Sie können über u:space eine Abgangsbescheinigung ausdrucken.
Weiterführende Links:
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Beglaubigung
Für die Zulassung erforderliche Dokumente müssen beglaubigt werden, wenn sie von einem Drittstaat ausgestellt wurden. Je nach Ausstellungsland sind zwei Arten der Beglaubigung möglich: die Apostille und eine Vollbeglaubigung.
Weiterführende Links:
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Beihilfen
Studierende können unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Beihilfen, wie etwa die Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe, beziehen. Nähere Informationen bietet die Österreichische Hochschüler*innenschaft, das Finanzamt sowie die Studienbeihilfenbehörde.
Weiterführende Links: -
Bestätigung über positiv absolvierte Prüfungen
Die Bestätigung über positiv absolvierte Prüfungen ist eine Übersicht all Ihrer positiven Prüfungsleistungen. Sie können das Dokument in u:space unter „Persönliches > Meine Dokumente“ ausdrucken.
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Beurlaubung
Eine Beurlaubung "pausiert" Ihre Zulassung an der Universität Wien. Sie können einen Beurlaubung beantragen, wenn einer der Beurlaubungsgründe auf Sie zutrifft. Die Beurlaubung gilt nicht für einzelne Studien, sondern für all Ihre Studien an der Universität Wien. Bitte beachten Sie die Konsequenzen einer Beurlaubung.
Weiterführende Links:
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Bildungsdirektionen
Die Bildungsdirektion ist für die Schulen im jeweiligen Bundesland zuständig. In einigen Bachelor- und Diplomstudien müssen neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen auch Zusatzprüfungen vor der Zulassung nachgewiesen werden (Latein, Griechisch oder Darstellende Geometrie). Wenn Sie diese Kenntnisse nicht über Ihre Schulzeugnisse (Reifezeugnis, Jahreszeugnisse der einzelnen Schulstufen) belegen können, müssen Sie diese extern nachholen. Erkundigen Sie sich bitte diesbezüglich in der Bildungsdirektion des Bundeslandes, in dem Sie wohnen.
Weiterführende Links:
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Bildungseinrichtungs-ID
Die Bildungseinrichtungs-ID ist eine eindeutige Kennzeichnung einer Hochschule und steht vor der Studienkennzahl. Beide sind in der Studienübersicht in u:space sowie am Studienblatt zu finden.
Weiterführende Links: -
Bildungskarenz
Eine Bildungskarenz ist eine berufliche Auszeit, um Aus- und Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen. Während einer Bildungskarenz wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice (AMS) ausgezahlt. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt beim AMS. Sie können im Rahmen der Bildungskarenz außerordentlich studieren. Beachten Sie die Konsequenzen des außerordentlichen Studiums, wenn Sie ein Reifezeugnis haben.
Weiterführende Links: -
Büro Studienpräses
Der*Die Studienpräses ist zuständig für studienrechtliche Entscheidungen und deren Durchführung, wie auch für die Vergabe von Stipendien und die Nostrifizierung von nicht-österreichischen Studienabschlüssen. Häufig wird er*sie auch durch die Studienprogrammleiter*innen unterstützt.
Weiterführende Links:
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c.t. (cum tempore)
Steht im Vorlesungsverzeichnis bei einer Lehrveranstaltung „cum tempore“ (c.t.), beginnt diese nicht mit der vollen Stunde, sondern erst 15 Minuten später. Daher wird sie umgangssprachlich auch als „akademische Viertelstunde“ oder „akademisches Viertel“ bezeichnet.
Beispiel:
Laura möchte die Vorlesung „Höhere Analysis“ absolvieren. Laut u:find beginnt diese um 10:00 Uhr c.t. Um pünktlich zu sein muss Laura also spätestens um 10:15 Uhr im Hörsaal sitzen.Weiterführende Links:
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Campus
1988 hat die Universität Wien das Gelände des alten Allgemeinen Krankenhauses (AKH) übernommen. Auf diesem Campus befinden sich neben zahlreichen Instituten auch ein Hörsaalzentrum, Geschäfte sowie Gastronomiebetriebe.
Weiterführende Links:
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CEEPUS
CEEPUS ist ein mitteleuropäisches Mobilitätsprogramm und die Abkürzung für Central European Exchange Programme for University Studies. Das CEEPUS Netzwerk ermöglicht Studierenden aus bestimmten europäischen Ländern an der Universität Wien zu studieren.
Weiterführende Links:
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Curriculum
Das Curriculum gibt Auskunft über Inhalt und Aufbau eines Studiums. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn alle Studienleistungen, die im jeweiligen Curriculum vorgesehen sind, positiv abgeschlossen wurden. Das Curriculum für Ihr Studium finden Sie auf der Website Ihres StudienServiceCenters.
In u:space finden Sie im Prüfungspass eine Darstellung des Curriculums sowie der Voraussetzungen und den Status Ihrer erbrachten Leistungen.
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Defensio
Die Defensio ist die letzte Prüfung eines Master- oder Doktoratsstudiums. Sie beinhaltet die Verteidigung der eigenen wissenschaftlichen Arbeit (Master- bzw. Doktorarbeit) und eine mündliche Prüfung durch einen mindestens dreiköpfigen Prüfungssenat. Die konkreten Regelungen finden Sie im Curriculum Ihres Studiums.
Direkt nach der erfolgreichen Defensio kann Ihnen eine Bestätigung über die Erbringung der letzten erforderlichen Prüfung für den Studienabschluss ausgestellt werden. Diese dient bis zum Erhalt des Abschlusszeugnisses zur Vorlage bei Behörden und ist sechs Wochen gültig. -
Dekan*in/Dekanat
Dekan*innen leitet eine Fakultät oder einen Fachbereich gemeinsam mit Vize-Dekan*innen.
Das Dekanat ist die zentrale Anlaufstelle für sämtliche administrative und organisatorische Belange der jeweiligen Fakultät. -
Deutschkenntnisse/-kurse
Bereits beim Antrag auf Zulassung zu allen Bachelor-/Diplom- und deutschsprachigen Masterstudien benötigen Sie einen anerkannten Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A2. Um das für die Zulassung zum ordentlichen Studium erforderliche Niveau C1 zu erreichen, können Sie einen Deutschkurs im Rahmen des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten (VWU) besuchen. Das Sprachenzentrum der Universität Wien ist einer der Kooperationspartner des VWU.
Die Anmeldung für die Kurse im VWU und dessen Kooperationspartner ist nur mit einem Zulassungsbescheid möglich. In diesem wird Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben, wenn Sie das Niveau C1 bei der Antragstellung noch nicht nachgewiesen haben. Daneben können noch weitere fachliche Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Sie müssen diese absolvieren, bevor Sie zum ordentlichen Studium zugelassen werden können.
Weiterführende Links:
- Nachweis der Deutschkenntnisse
- Studieren im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)
- Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)
- Sprachenzentrum der Universität Wien
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Dienstleistungseinrichtung Internationale Beziehungen (DLE IB)
Die DLE Internationale Beziehungen (auch "International Office") informiert Studierende und Mitarbeiter*innen der Universität Wien über das Angebot von Mobilitätsprogrammen und ermöglicht die Teilnahme an diesen. Gemeinsam mit Fakultäten arbeitet die DLE IB an der Entwicklung von Programmen zur Internationalisierung für Studierende, Wissenschafter*innen und allgemeinen Universitätspersonal.
Weiterführende Links:
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Dienstleistungseinrichtung Studienservice und Lehrwesen (DLE SLW)
Die DLE Studienservice und Lehrwesen besteht aus drei Abteilungen (Koordination Studienservices, Center for Teaching and Learning [CTL] und Studienzulassung).
Die DLE SLW unterstützt Lehrende und Mitarbeiter*innen der Universität Wien in der Administration von Studium und Lehre und informiert Studieninteressierte über das Studienangebot, das Zulassungsverfahren, den Studien-/ÖH-Beitrag uvm. In der DLE SLW wird auch die Zulassung zu Studien durchgeführt.
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Diploma Supplement
Mit dem Abschlusszeugnis erhalten Absolvent*innen auch das Diploma Supplement. Zweck des zweisprachigen (deutsch/englisch) Diploma Supplements ist es, die Transparenz und Anerkennung der Hochschulbildung zu erhöhen. Es enthält Angaben über Art und Niveau des Abschlusses, Informationen über das abgeschlossene Studium (Studienanforderungen, Studienverlauf, Beurteilungsskala) sowie standardisierte Informationen über das Hochschul- und Studiensystem in Österreich.
Weiterführende Links:
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Diplomstudium
1999 wurde vom Europäischen Hochschulraum (EHR) der Mit dem Bologna-Prozess initiiert. Die Hochschulstruktur in Österreich änderte sich damit grundlegend. Diplomstudien wurden durch Bachelor- und Masterstudien ersetzt. An der Universität Wien werden derzeit nur mehr zwei Diplomstudien angeboten: Rechtswissenschaften und Katholische Fachtheologie. Sie umfassen acht bzw. zehn Semester.
Diplomstudien sind in aufeinander aufbauende Abschnitte gegliedert, die nacheinander absolviert werden müssen. Die Unterrichtssprache dieser Studien ist Deutsch, weshalb Deutschkenntnisse für die Zulassung erforderlich sind. Absolvent*innen wird der akademische Grad "Mag. iur." bzw. "Mag. theol." verliehen.
Weiterführende Links:
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Doktorand*innenzentrum
Das Doktorand*innenzentrum berät und unterstützt Personen, die an einem Doktorats-/PhD-Studium interessiert sind und führt die Zulassung zum Studium durch. Zum weiteren Angebot des Doktorand*innenzentrums zählen Workshops für Doktorand*innen und Absolvent*innen.
Weiterführende Links:
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Doktorat
An der Universität Wien studiert man nach der Schule ein Bachelorstudium, danach kommt das Masterstudium und daran anschließend kann man ein PhD- (Doctor of Philosophy) oder Doktoratsstudium anhängen.
Weiterführende Links:
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Doppelstudium (Zweitstudium)
Als Doppelstudium wird umgangssprachlich die gleichzeitige Zulassung zu zwei unterschiedlichen Studien an derselben oder an unterschiedlichen Universitäten bezeichnet. Wenn Sie ein Doppelstudium betreiben, zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag nur einmal pro Semester, auch wenn Sie zu mehreren Studien in Österreich zugelassen sind. Die gleichzeitige Zulassung zum gleichen Studium an zwei unterschiedlichen österreichischen Universitäten ist nicht erlaubt.
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ECTS-Punkte
Das „European Credit Transfer System (ECTS)“ soll die Mobilität zwischen Studien, Universitäten und Länder erleichtern, da durch die ECTS-Punkte Studienleistungen vergleichbar sind.
ECTS-Punkte beschreiben den durchschnittlichen Arbeitsaufwand, der zur Erbringung der Studienziele einer Lehrveranstaltung/eines Moduls/eines Studiums erforderlich ist. Ein ECTS-Punkt entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 25 Echtstunden. Der Aufwand umfasst die Teilnahme, Vor- und Nachbereitung einer Lehrveranstaltung, die Prüfungszeit und die Lernzeit.
In u:find ist bei jeder Lehrveranstaltung ersichtlich, wie viele ECTS-Punkte für die positive Absolvierung dieser Veranstaltung vergeben werden.
Beispiel: Max besucht ein Seminar mit 4 ECTS-Punkten (= 100 Stunden). Das Seminar findet zehnmal für je 1,5 Stunden statt (= 15 Stunden. Er muss ein Referat vorbereiten und zusammenfassen (dafür braucht er 30 Stunden), eine Seminararbeit schreiben (30 Stunden) und für jede zweite Unterrichtseinheit Texte lesen (jeweils 5 Stunden). Über das Semester hinweg arbeitet er somit 100 Stunden für das Seminar.
Weiterführende Links:
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Empfohlener Studienpfad
Der empfohlene Studienpfad ist Teil des Curriculums und unterteilt es in Semester. Er zeigt auf, in welchem Semester und in welcher Reihenfolge idealerweise Studierende die einzelnen Module des Curriculums absolvieren sollten, um ihr Studium möglichst rasch und effizient zu absolvieren. Er ist also ein Wegweiser durch das Studium, der Studierenden anhand von inhaltlichen Gesichtspunkten den besten Weg durch ihr Studium darstellt und ihnen so Unterstützung bei der Planung der einzelnen Semester bietet.
Seit dem Wintersemester 2020/21 erfolgt bereits in einigen Studienrichtungen die Platzvergabe für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen entlang des empfohlenen Studienpfads. Plätze für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen in diesen Studien werden nicht mittels Punkte- oder Präferenzsystem vergeben, sondern anhand des Studienpfads. In den kommenden Semestern werden sukzessive weitere Studienrichtungen für die Platzvergabe mittels Studienpfad freigegeben.
Weiterführende Links:
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Erasmus+
Erasmus+ ist ein Mobilitätsprogramm für Studierende innerhalb Europas, das ihnen ermöglicht, einen Teil des Studiums im Ausland zu absolvieren. Die Dienstleistungseinrichtung (DLE) Internationale Beziehungen, informiert über die Möglichkeiten und Anforderungen eines Erasmus+-Aufenthaltes.
Weiterführende Links:
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Ergänzungsprüfung (im Zulassungsbescheid von Bachelor-/Diplomstudien)
Ergänzungsprüfungen werden von der Studienzulassung vorgeschrieben, wenn wesentliche Unterschiede zwischen Reifezeugnissen aus Drittstaaten und der österreichischen Matura vorliegen. Bei fehlenden Deutschkenntnissen wird außerdem die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben. Die Ergänzungsprüfungen können vor der Zulassung zum ordentlichen Studium im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) abgelegt werden.
Weiterführende Links:- Nachweis der Deutschkenntnisse
- Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)
- Studieren im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)
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Ergänzungsprüfung (im Zulassungsbescheid von Masterstudien)
Nachdem Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben, wird überprüft ob:
- Sie ein mindestens dreijähriges postsekundäres Studium abgeschlossen haben und
- dieses fachlich in Frage kommend (= fachgleich) ist.
Fehlen für die Fachgleichheit max. 30 ECTS, werden Ihnen im Zulassungsbescheid Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben. Diese "fachlichen" Ergänzungsprüfungen können mehrere Lehrveranstaltungen umfassen und müssen zusätzlich abgelegt werden. Sie absolvieren diese am besten zu Beginn des Masterstudiums.
Beispiel:
Laura hat das Bachelorstudium Astronomie absolviert und möchte nun das Masterstudium Meteorology studieren. Sie hat einen Zulassungsbescheid erhalten, in dem diefolgenden Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden: VU Dynamik I (6 ECTS), VO Dynamik II (4 ECTS) und VU Klimasystem der Erde (8 ECTS) im Gesamtausmaß von 18 ECTS. Sie kann zum Masterstudium Meteorology zugelassen werden, muss aber nach der erfolgten Zulassung die Lehrveranstaltungen "VU Dynamik I", "VO Dynamik II" und "VU Klimasystem der Erde" zusätzlich zu den im Studium vorgeschriebenen Studienleistungen bis zum Ende des zweiten Semesters positiv absolvieren.
Weiterführende Links:
- Master Access Guide
- Nachholen von Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium für die Zulassung zum Masterstudium
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Erlass des Studienbeitrags
Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder gleichgestellte Nicht-EU/EWR-Bürger*innen können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen sofern:
- dieser fristgerecht und vollständig eingebracht wurde und
- ein anerkannter Erlassgrund vorliegt.
Dem Antrag wird stattgegeben, Sie haben den Studienbeitrag aber schon eingezahlt? Lesen Sie die Infos zur Rückerstattung des Studienbeitrages und beachten Sie die Antragsfristen.
Weiterführende Links: -
Ersatzkennzeichen
Wenn Sie keine österreichische Sozialversicherungsnummer haben, erhalten Sie von der Universität Wien als Studierende ein Ersatzkennzeichen. Dieses befindet sich auf Ihrem Studienblatt und in u:space unter Studium > Persönliche Daten.
Weiterführende Links:
- Persönlichen Daten in u:space (Login notwendig)
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Erstzulassung
Als Erstzulassung wird das Zulassungsverfahren von Personen, die noch nie an der Universität Wien studiert haben, bezeichnet. Beantragen Sie die Zulassung zum Studium online innerhalb der jeweiligen Antragsfrist. Danach führen Sie alle weiteren Schritte im Zulassungsverfahren durch. In einigen Studien finden Aufnahme-/Eignungsverfahren statt. Eine erfolgreiche Teilnahme ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zu diesen Studien.
Weiterführende Links:
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Erweiterungscurricula (EC)
Für den Großteil der Bachelorstudien (und Diplomstudien) müssen neben Pflicht- und Wahlfächern des eigenen Studiums Erweiterungscurricula (EC) absolviert werden. Ein EC ist eine vorgegebene Modulgruppe im Ausmaß von bis zu 30 ECTS Credits. Die erforderliche Anzahl der ECTS Credits eines EC ist im Curriculum des eigenen Studiums definiert.
Um ein EC absolvieren zu können, ist die Registrierung für das EC über u:space erforderlich. Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen des EC kann nach absolvierter STEOP durchgeführt werden.
Fast alle Studienrichtungen bieten EC an. Sofern im Curriculum des eigenen Studiums nicht anders festgelegt, kann man aus dem EC-Angebot weitgehend frei wählen.
Beispiel: Max studiert das Bachelorstudium Soziologie und muss im Rahmen der EC 30 ECTS Credits absolvieren. Es ist nicht vorgeschrieben, welche EC zu absolvieren sind, jedoch kann er nicht die EC seiner eigenen Studienrichtung wählen.
Weiterführende Links:
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Erweiterungsstudium Lehramt
Die Universität Wien bietet zwei Arten von Erweiterungsstudien an.
Durch das „Erweiterungsstudium drittes Unterrichtsfach“ kann zu einem bestehenden oder abgeschlossenen Bachelorstudium Lehramt ein drittes Unterrichtsfach gewählt werden.
Das „Erweiterungsstudium für PH-Absolvent*innen“ ist ein Aufbaustudium für Personen, die an einer Pädagogischen Hochschule in Österreich ein dreijähriges Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe abgeschlossen haben. Nach Absolvierung des Erweiterungsstudiums ist es möglich, ein Masterstudium Lehramt an der Universität Wien zu studieren.
Weiterführende Links:
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Exkursion (LV-Typ)
Exkursionen sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit Forschungsbezug, in deren Rahmen wissenschaftliche Reisen unternommen werden. Sie dienen der Vermittlung und Vertiefung des fachspezifischen Wissens. In der Regel müssen die Teilnehmer*innen anschließend einen schriftlichen Bericht verfassen.
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Fachbereichsbibliothek
Die Fachbereichsbibliotheken gehören zur Universitätsbibliothek (UB), sind aber in den verschiedenen Instituten untergebracht. Sie finden dort Literatur, die sich auf den/die Fachbereich/e des jeweiligen Instituts bezieht. Die Universität Wien hat 38 Fachbereichsbibliotheken.
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Fachgleich/fachlich in Frage kommendes Studium
Für die Zulassung zu Masterstudien ist der Abschluss eines fachgleichen (= fachlich in Frage kommenden) Vorstudiums erforderlich. Nachdem Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben, überprüft die Studienzulassung, ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist. Ist das grundsätzlich gegeben und es fehlen nur einzelne Ergänzungen auf die volle Fachgleichheit (max. 30 ECTS), werden Ihnen im Zulassungsbescheid Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben. Welche Studien der Universität Wien für die Zulassung zu einem bestimmten Masterstudium jedenfalls in Frage kommen, wird im Master Access Guide veranschaulicht.
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Fakultät
Die wissenschaftliche Forschung und die Lehre sind auf verschiedene Fakultäten und Zentren aufgeteilt. Insgesamt gibt es an der Universität Wien 15 Fakultäten mit unterschiedlichen Standorten. Jeder Fakultät steht ein Dekan vor.
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Förderungsstipendium
Sie können ein Förderungsstipendium für die Umsetzung einer noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit beantragen (=Master-, Magister, Diplomarbeit, Dissertation). Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzung kann einmal pro Semester ein Antrag für dieses Stipendium gestellt werden. Die Entscheidung über die Bewilligung liegt beim Büro Studienpräses.
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Free Mover
Die Zulassung als Free Mover ist an der Universität Wien nicht möglich. Informieren Sie sich bitte über die ordentlichen sowie die Mobilitätsprogramme.
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Freie Wahlfächer
In einigen Studien ist es möglich, freie Wahlfächer zu absolvieren. Diese müssen eine sinnvolle Ergänzung Ihres Studiums darstellen. Durch die Absolvierung freier Wahlfächer können Studierende bisherige Kenntnisse erweitern und/oder vertiefen. Ob in Ihrem Studium freie Wahlfächer vorgesehen sind, sehen Sie in Ihrem Curriculum.
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G
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Geschäftszahl (GZ)
Jedem Antrag auf Zulassung zum Studium ist eine Geschäftszahl zugeordnet. Diese besteht aus mehreren Ziffern und Buchstaben. Sie finden die GZ Ihres Antrags links oben auf Ihrem Zulassungs-, Abweisungs- oder Zurückweisungsbescheid. Damit ist der Antrag eindeutig identifizierbar. Wenn Sie die Studienzulassung kontaktieren, geben Sie die GZ unbedingt an.
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Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags
Drittstaats-Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ein Ansuchen um Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages stellen. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen.
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GRE Test
Bei bestimmten Masterstudien ist für die Zulassung zum Studium ein sogenannter GRE revised General Test notwendig. Hier müssen mindestens 150 Punkte erreicht werden.
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H
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Habilitation
Die Habilitation ist die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) für ein bestimmtes Fachgebiet. Voraussetzung für die Habilitation ist unter anderem der positive Abschluss eines Doktorats-/PhD-Studiums in dem entsprechenden wissenschaftlichen Fachgebiet. Der Habilitation gehen eine mehrjährige wissenschaftliche Lehrtätigkeit an Hochschulen sowie die Abfassung einer Habilitationsschrift voraus.
Weiterführende Links:
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Helpdesk des Zentralen Informatikdienstes (ZID)
Der ZID-Helpdesk informiert über die Services des ZID und unterstützt Angehörige der Universität Wien bei universitätsspezifischen IT-Problemen. Er hilft Nutzer*innen bei der Verwaltung von u:account und Passwort. Außerdem nimmt er Störungsmeldungen entgegen und leitet diese Informationen gezielt weiter.
Weiterführende Links:
I
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Immatrikulation
veralteter Begriff - siehe Zulassungsverfahren
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Inskription
veralteter Begriff - siehe Zulassungsverfahren
J
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Job Center
Über das Job Center können Sie sich über ausgeschriebene Stellen an der Universität Wien informieren und sich direkt bewerben.
Weiterführende Links:
K
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Kolloquium
Ein Kolloquium kann ein Vortrag mit anschließender Diskussion sein aber auch ein (Prüfungs)Gespräch zwischen Lehrenden einer Hochschule und Studierenden.
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Kommissionelle Prüfung
Wenn Sie eine Lehrveranstaltungsprüfung drei Mal nicht bestanden haben, ist ein vierter Antritt im Rahmen einer kommissionellen Prüfung möglich. Die kommissionelle Prüfung wird mündlich vor einer Prüfungskommission abgelegt, die Anmeldung erfolgt über das StudienServiceCenter (SSC) bzw. die StudienServiceStelle (SSS).
Weiterführende Links:
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Konversatorium (KO)
Das Konversatorium gehört zu den Lehrveranstaltungstypen. Es bezeichnet eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, das heißt es besteht Anwesenheitspflicht und Plätze stehen begrenzt zur Verfügung. Die Besonderheit des Konversatoriums besteht darin, dass ein intensiver Austausch, beispielsweise in Form von Diskussionen, zwischen Studierenden und Lehrenden angeregt werden soll.
Weiterführende Links:
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Kostenbeitrag Aufnahme-/Eignungsverfahren
50 Euro Kostenbeitrag werden für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. So wird sichergestellt, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, die Zulassung beantragen. Zahlen den Kostenbeitrag mittels Kreditkarte oder eps-Überweisung im Zuge Ihres Antrags auf Zulassung zum Studium ein. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.
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L
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Latein-Zusatzprüfung
Wird fälschlicherweise auch als "Ergänzungsprüfung" bezeichnet. Die Latein-Zusatzprüfung ist entweder bei der Zulassung oder im Laufe des Studiums nachzuweisen. Das hängt vom jeweiligen Studium ab.
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Lehramtsstudium
Die Universität Wien bietet das Lehramtsstudium für die Sekundarstufe im Verbund Nord-Ost an. Dieses Studium besteht aus zwei oder mehr Unterrichtsfächern und einem allgemeinen bildungswissenschaftlichen Teil. Das Lehramtsstudium wird als Bachelor- und Masterstudium angeboten. Die vorgesehene Studiendauer beträgt insgesamt 12 Semester (Bachelor: 8 Semester, Master: 4 Semester).
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Lehrveranstaltung (LV)
Um Prüfungen absolvieren zu können, müssen Sie Lehrveranstaltungen (LV) besuchen. Unterschieden wird in prüfungsimmanente (pi LV) und nicht-prüfungsimmanente LV (npi LV). Bei ersterem sind Teilleistungen im Laufe des Semesters zu erbringen. Npi LV schließen mit einer Prüfung am Ende des Semesters bzw. im Folgesemester ab. Beispiele für LV-Typen sind: Vorlesungen (VO), Seminare (SE), Übungen (UE).
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Lehrveranstaltungsprüfung
Eine Lehrveranstaltungsprüfung ist die Prüfung über die Inhalte einer bestimmten Lehrveranstaltung. Die Benotung erfolgt nur auf Basis des Prüfungsergebnisses. Die Anwesenheit oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung wird nicht beurteilt. Lehrveranstaltungsprüfungen werden meist bei Vorlesungen (VO) angeboten und können mündlich, schriftlich oder kombiniert sein. Zu einer Lehrveranstaltung werden vier Prüfungstermine angeboten.
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Leistungsprinzip
Jede Studienprogrammleitung (SPL) legt fest, wie die Platzvergabe für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt. Das Leistungsprinzip wurde mittlerweile vom empfohlenen Studienpfad abgelöst.
Bei Fragen zum Anmeldeprozess Ihrer SPL wenden Sie sich an die StudienServiceStelle (SSS)/StudienServiceCenter (SSC) Ihres Studiums.
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Leistungsstipendium
Das Leistungsstipendium wird vom Büro Studienpräses ausgeschrieben. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen können Sie dieses Stipendium beantragen. Dazu zählt vor allem ein sehr guter Studienerfolg oder ein erfolgreicher Studienabschluss.
Weiterführende Links:
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Livestreaming
Lehrveranstaltungen, die in u:stream-Hörsälen abgehalten werden, können von den Lehrenden in Form von Livestreams angeboten werden.. Es gibt zwei Möglichkeiten des Livestreams: einen Webstream oder einen „Room2Room-Stream“. Audio- und Videoaufzeichnungen können Studierenden auch auf der E-Learning-Plattform (=Moodle) zur Verfügung gestellt werden.
Weiterführende Links:
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Master Access Guide
Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums erforderlich. Mit welchem Vorstudium eine Zulassung auf jeden Fall möglich ist, sehen Sie im Curriculum des jeweiligen Masterstudiums. Bei einigen Studien gibt es Informationen zu Vorstudien, die nicht im Curriculum stehen. Diese finden Sie im Master Access Guide (MAG).
Bei allen Studien, die nicht im MAG angeführt sind, ist eine individuelle Prüfung des Antrags auf Zulassung nötig. Erst bei der Prüfung wird entschieden, ob die Zulassung möglich ist oder nicht.
Weiterführende Links:
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Masterstudium
Ein Masterstudium baut auf ein fachlich in Frage kommendes Vorstudium auf. Eine der Voraussetzungen für die Zulassung ist der Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums im In- oder Ausland. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage (= facheinschlägig) ist, können Sie für einige Masterstudium im Master Access Guide nachlesen. Bei den anderen Studien wird das im Zuge der Bearbeitung Ihres Antrags auf Zulassung geprüft. Die vorgesehene Studiendauer beträgt vier Semester.
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an der Universität Wien abgeschlossen haben und zu einem fachgleichen Masterstudium zugelassen werden möchten, haben Sie die Möglichkeit der tagesaktuellen Zulassung.
Weiterführende Links:
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Matrikelnummer
Im Rahmen der Erstzulassung an einer österreichischen Hochschule erhalten Sie eine Matrikelnummer. Diese ist achtstellig und zeigt an, in welchem Jahr Sie zugelassen wurden. Durch die Matrikelnummer sind Sie landesweit eindeutig identifizierbar, da Sie diese bei einem Wechsel der Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule behalten.
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Matura
Als "Matura" wird das österreichische Reifezeugnis bzw. Reifeprüfungszeugnis bezeichnet. Sie ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium.
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Meldung der Fortsetzung des Studiums
Um Ihr Studium an der Universität Wien fortzusetzen, müssen Sie den Ihnen vorgeschriebenen Studien-/ÖH-Beitrag fristgerecht einzahlen. Wenn Sie die Einzahlung bewusst unterlassen (weil Sie nicht mehr studieren möchten) oder vergessen, verlieren Sie die Zulassung zum Studium.
Wenn Sie an einer anderen österreichischen Universität oder Fachhochschule einzahlen, müssen Sie die Meldung der Fortsetzung Ihres Studiums an der Universität Wien selbst durchführen. Dafür haben Sie bis Ende der Zulassungsfrist Zeit.Weiterführende Links:
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Mensa
In der Mensa können Sie preisgünstig essen, auch wenn Sie kein*e Student*in sind. Die Mensen gehören nicht zu einer bestimmten Universität sondern sind ein externes Unternehmen.
Weiterführende Links:
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Mindeststudienleistung
Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie
- innerhalb von vier Semestern
- 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.
Andernfalls erlischt die Zulassung zu diesem Studium. Eine Wiederaufnahme desselben Studiums ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semestern) möglich.
Studierende mit psychischer/physischer Beeinträchtigung sind ausgenommen und müssen keine Mindeststudienleistung erbringen.
Weiterführende Links:
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Mitteilungsblatt
Die Universität Wien muss gemäß § 20 Abs. 6 UG 2002 Mitteilungsblätter herausgeben, im Internet öffentlich zur Verfügung stellen und Aktuelles rund um das Studium (Stipendien, Richtlinien und Verordnungen, Organisation und Strukturen, universitätsinterne Wahlen, Verleihungen von Lehrbefugnissen, etc.) bekanntgeben.
Weiterführende Links:
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Mobilitätsprogramm
Die Universität Wien bietet ihren Studierenden eine Reihe von Mobilitätsprogrammen an. Dadurch besteht die Möglichkeit, ein oder mehrere Semester an einer anderen Universität innerhalb oder außerhalb Europas zu studieren, Auslandserfahrungen zu sammeln und Sprachkenntnisse zu verbessern. Studierende aus dem Ausland können ebenfalls mithilfe eines Mobilitätsprogramms an der Universität Wien studieren.
Weiterführende Links:
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Modul
Die Curricula von Bachelor- und Masterstudien sind in Module gegliedert. In jedem Modul wird beschrieben, welche Ziele erreicht werden sollen und welcher Leistungsnachweis zur Absolvierung des Moduls erforderlich ist.
In Ihrem Prüfungspass in u:space können Sie die Struktur Ihres Studiums und die entsprechenden Module einsehen.
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Modul-/Fachprüfung
Eine Modulprüfung (oder Fachprüfung) ist die Prüfung über die Inhalte eines Moduls (also eine Prüfung über den Inhalt mehrerer Lehrveranstaltungen). Die Benotung erfolgt nur auf Grund des Prüfungsergebnisses. Die Anwesenheit oder Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen wird nicht beurteilt. Für Modulprüfungen werden drei Prüfungstermine für das jeweilige Semester angeboten.
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Moodle
Moodle ist die von der Universität Wien genutzte E-Learning-Plattform. Um Zugriff zu Moodle zu haben, ist ein aktiver u:account erforderlich. Lehrende können dort Lernmaterialien zur Verfügung stellen, Studienkolleg*innen können sich über die selbe Lehrveranstaltung austauschen und das Streamingangebot wird angezeigt.
Wenn in einer Lehrveranstaltung Moodle verwendet wird, ist das in u:find bei dieser Veranstaltung angegeben.
Weiterführende Links:
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Nachmaturant*innen
Den Antrag auf Zulassung zu einem Studium können Sie nur innerhalb der Antragsfrist stellen. Sie haben Ihre Matura nicht gleich beim ersten Termin bestanden, Ihr Nachmatura-Termin liegt aber außerhalb der Antragsfrist? Sie können trotzdem fristgerecht die Zulassung beantragen, müssen aber besondere Schritte beachten.
Dasselbe gilt, wenn Sie die Berufsreifeprüfung machen und noch nicht alle Einzelprüfungen abgelegt haben. Für die Zulassung benötigen Sie das Gesamtzeugnis.
Weiterführende Links:
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negative Beurteilung
Prüfung
Wenn Ihre Prüfung negativ beurteilt wurde, haben Sie dreimal die Möglichkeit, diese zu wiederholen - somit haben Sie insgesamt vier Prüfungsantritte. Der vierte Prüfungsantritt erfolgt mündlich vor einer Prüfungskommission (= kommissionelle Prüfung). Die Anmeldung zu einer kommissionellen Prüfung erfolgt über das StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStelle (SSS).
Fällt der vierte Prüfungsantritt ebenfalls negativ aus, sind Sie an der Universität Wien für dieses Studium und etwaige andere Studien, in denen die gleiche Prüfungsleistung erforderlich ist, gesperrt. Eine Zulassung zu diesen Studien ist an der Universität Wien nicht mehr möglich.
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Bei einer negativen Beurteilung muss die gesamte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit, die Lehrveranstaltung zum selben Prüfungszweck bei einem*r anderen Lehrveranstaltungsleiter*in zu wiederholen.
Die Lehrveranstaltung kann dreimal wiederholt werden (insgesamt somit vier Versuche). Wenn Sie bei der vierten Teilnahme negativ beurteilt werden, werden Sie an der Universität Wien von diesem Studium (und anderen Studien, für welche die Lehrveranstaltung erforderlich ist) abgemeldet. Eine Wiederaufnahme des Studiums ist nicht möglich.
Anfechtung negativer Beurteilungen
Eine negative Beurteilung kann angefochten werden, wenn die Prüfungsdurchführung einen schweren Mangel aufweist (z.B. verkürzte Prüfungszeit, Lärm, Störung, nicht kommunizierte Änderung der Prüfungsmodalität). Die inhaltliche Beurteilung kann nicht angefochten werden, da diese im Ermessen des/der Prüfer*in liegt.
Weist eine negativ beurteilte Prüfung einen schweren Mangel auf, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einen Antrag auf Streichung des Prüfungsergebnisses sowie Prüfungsantritts im Büro Studienpräses einreichen. Der schwere Mangel muss glaubhaft gemacht werden, ein Beweis ist nicht notwendig. Über das Ergebnis des Antrags werden Sie vom Büro Studienpräses mittels Bescheid informiert.Weiterführende Links:
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nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (npi LV)
Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind zum Beispiel Vorlesungen (VO). Die Anmeldung zu nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erfolgt über u:find.
Nach der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung wird Ihnen diese im Anmeldesystem in u:space angezeigt. Zusätzlich sind Sie automatisch für die Lehrveranstaltung in Moodle angemeldet. An diese Anmeldung sind jedoch keine Verpflichtungen geknüpft. Wohingegen eine Anmeldung zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen Verpflichtungen, wie z.B. die Anwesenheit und Mitarbeit beinhaltet.
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Nostrifizierung
Mit der Nostrifizierung wird ein im Ausland erworbener Studienabschluss einem österreichischen Studienabschluss gleichgestellt. Die Gleichstellung gilt auch für sich daraus ergebende Rechte und Pflichten (z.B. Führung des akademischen Grades, Berechtigung zur Ausübung des Berufes etc.).
Die österreichweite offizielle Informationsstelle für grenzüberschreitende Nostrifizierungsfragen im Hochschulbereich ist ENIC NARIC AUSTRIA.
Studien, die an der Universität Wien angeboten werden, können auch hier nostrifiziert werden. Ansprechstelle ist das Büro Studienpräses.
Weiterführende Links:
O
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ÖH-Beitrag
Die Österreichische Hochschüler*innenschaft (ÖH) ist die offizielle Interessensvertretung von Studierenden in politischen Angelegenheiten. Weiters berät und informiert sie Studieninteressierte und Studierende bei Fragen rund um den Studienalltag. Für diese Services zahlen Studierende jedes Semester den ÖH-Beitrag. Dadurch sind sie automatisch Mitglieder der ÖH.
Solange Sie an der Universität Wien studieren, müssen Sie jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist den ÖH-Beitrag bezahlen, auch wenn Sie vom Studienbeitrag befreit sind.
Der ÖH-Beitrag verbleibt nicht an der Universität, sondern wird an die ÖH weitergeleitet.
Weiterführende Links:
- Österreichische Hochschüler*innenschaft Bundesvertretung
- Österreichische Hochschüler*innenschaft an der Universität Wien
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ÖH-Versicherung
Durch die Einzahlung des ÖH-Beitrags sind Sie bei Unfällen oder Schäden im Rahmen des Studiums unfall- und haftpflichtversichert. Das gilt, sofern Sie nicht privat unfall- oder haftpflichtversichert sind. Die ÖH-Versicherung ist keine Krankenversicherung!
Weiterführende Links:
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Online-Self-Assessment (OSA)
Ein Online-Self-Assessment (OSA) ist eine Orientierungshilfe bei der Studienwahl. Es kann Ihnen dabei helfen, die Anforderungen eines Studiums besser einzuschätzen, indem Sie Interessen und Erwartungen abgleichen oder notwendiges Vorwissen überprüfen. Das OSA ist der erste Schritt im Zulassungsverfahren von Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren. Es wird nicht benotet und soll Ihnen einen Einblick in das Studium geben. Den OSA-Code brauchen Sie anschließend um den Antrag auf Zulassung zum Studium in u:space zu stellen.
Weiterführende Links:
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Ordentliches Studium
Wenn Sie zu einem Bachelor-, Diplom-, Master- Magister-, Doktorats- oder PhD-Studium zugelassen sind, studieren Sie ein sogenanntes "ordentliches Studium". Für diese Studien gibt es ein Curriculum. Nach Ihrem Studienabschluss erhalten Sie einen Titel (= akademischen Grad).
Falls Sie die Zulassungsvoraussetzungen für das ordentliche Studium (noch) nicht erfüllen oder Interesse am Besuch einzelner Lehrveranstaltungen haben, können Sie zum außerordentlichen Studium zugelassen werden.
Weiterführende Links:- Das Zulassungsverfahren an der Universität Wien
- Liste konsolidierter Curricula
- Außerordentliches Studium
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Orientierungsveranstaltung (OV)
Zu Beginn des Studiums gibt es im jeweiligen (Bachelor-)Studium eine OV, die Unterstützung bei der Orientierung zum Studienbeginn und Infos zu wichtigen weiteren Schritten (wie z.B. zu den Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldungen) gibt.
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Österreichische Hochschüler*innenschaft (ÖH)
Die Österreichische Hochschüler*innenschaft vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der Politik und den Hochschulen. Beratung und Information/Services zu den verschiedensten Themen im Studienalltag sind weitere Aufgaben der ÖH. Durch die Einzahlung des ÖH-Beitrags sind Sie automatisch Mitglied bei der ÖH und können alle zwei Jahre Ihre Interessensvertretung wählen.
Weiterführende Links:
- Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler*innenschaft
- Österreichische Hochschüler*innenschaft an der Universität Wien
P
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PhD-Studium
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Plagiat
Ein Plagiat ist der geistige Diebstahl fremder Texte in selbst verfassten Arbeiten. D.h. Texte anderer Personen werden als die eigenen ausgegeben. Häufig werden Texte nicht korrekt zitiert und somit plagiiert. Zur Identifizierung eines Plagiats gibt es eine eigens entwickelte Software, die auch die Universität Wien bei Abschlussarbeiten nutzt. Wird ein Plagiat nachgewiesen, kann der akademische Titel aberkannt werden.
Weiterführende Links:
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Platzvergabe
Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen steht Studierenden nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Für diese Lehrveranstaltungen ist deshalb eine fristgerechte Anmeldung über u:space erforderlich. Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Dabei werden die Anmeldungen entsprechend der curricularen Festlegungen (z.B. Punkte-, Präferenzsystem oder empfohlener Studienpfad) geordnet und Plätze vergeben.
Weiterführende Links: -
positive Beurteilung
Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.
Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.
Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.
Sie sollten die geplante Wiederholung innerhalb von 6 Monaten melden. Nehmen Sie diese Gelegenheit nicht in Anspruch, besteht keine spätere Möglichkeit zur Wiederholung.
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Postgraduate Center
Das Postgraduate Center bietet Ihnen durch Universitätslehrgänge oder Zertifizierungskurse die Möglichkeit der Weiterbildung. Für die Weiterbildungsprogramme ist ein Lehrgangsbeitrag zu zahlen.
Weiterführende Links:
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Präferenzsystem
Jede Studienprogrammleitung (SPL) legt für ihre Studienrichtung fest, wie die Platzvergabe für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt.
Beim Präferenzsystem werden mehrere Lehrveranstaltungen zum selben Studienplanpunkt angeboten. Die Studierenden reihen die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen nach ihrer persönlichen Präferenz (höchster bis niedrigster). Je höher die Präferenz gewählt wird, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, einen Platz in der gewählten Option zu erhalten.
Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Es wird versucht, die höchste Präferenz zu ermöglichen. Im Durchschnitt erhalten 98% der Studierenden einen passenden Lehrveranstaltungsplatz.
Sie werden nach Ende der Anmeldefrist per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse über das Ergebnis der Anmeldung informiert.
Beispiel: Max muss eine Übung laut Curriculum absolvieren. Bei der Anmeldung zu dieser Übung scheinen unterschiedliche Angebote (oft als „Gruppe“ bezeichnet) auf. Er reiht die Lehrveranstaltungen entsprechend seiner Präferenz.
Max erhält einen Platz in der Lehrveranstaltung seiner ersten Präferenz. Wenn mehr Studierende diese Übung als erste Präferenz angegeben hätten als es freie Plätze gibt, hätte Max möglicherweise einen Platz in der Parallelveranstaltung bekommen, die er als zweite Präferenz gewählt hat.Bei Fragen zum Anmeldeprozess Ihrer SPL wenden Sie sich an die StudienServiceStelle (SSS)/das StudienServiceCenter (SSC) Ihres Studiums.
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Praktikum (LV-Typ)
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Professor*in
Professor*innen sind Personen, die eine Lehr- und Forschungstätigkeit an Hochschulen durchführen. Neben der Amtsbezeichnung "ordentliche*r Universitätsprofessor*in" oder "außerordentliche*r Universitätsprofessor*in" existieren zahlreiche weitere Bezeichnungen für Wissenschaftler*innen im Hochschulbereich. Dazu zählen beispielsweise "Assistenzprofessor*in", "Universitätsdozent*in", "Privatdozent*in", "Lektor*in" oder "Post Docs".
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Promotion
Eine Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades an Absolvent*innen eines Doktorats-/PhD-Studiums. An der Promotion nehmen der*die Rektor*in bzw. Vizerektor*in, Dekan*in und Promotor*in teil. Die Promotion kann im Rahmen einer akademischen Abschlussfeier zelebriert werden.
Weiterführende Links:
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Proseminar (LV-Typ)
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Prüfungs-/Lehrveranstaltungsbeginn
Bevor eine Prüfung beginnt bzw. in der ersten Lehrveranstaltungseinheit, sind Sie verpflichtet sich mit einem Lichtbildausweis (z.B. Ihr Studierendenausweis) auszuweisen.
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Prüfungsaktivität
Studierende, die im Studienjahr in einer Studienrichtung mindestens 16 ECTS-Punkte erbringen, gelten als prüfungsaktiv. Die Prüfungsaktivität wird bei Bachelor-, Diplom- und Masterstudien gemessen. Doktoratsstudien sind ausgenommen. Für die Berechnung der Prüfungsaktivität werden nur positive ECTS-Punkte herangezogen. ECTS-Punkte aus Anerkennungen fließen nicht in die Berechnung ein. Gezählt werden alle prüfungsaktiven Studien. Je höher die Anzahl der prüfungsaktiven Studien ist, desto mehr finanzielle Mittel stehen der Universität für Lehre und Forschung zur Verfügung. Außerdem kann der Nachweis der Prüfungsaktivität Voraussetzung für Beihilfen, wie z.B. die österreichische Familienbeihilfe, sein.
Weiterführende Links:
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Prüfungsantritt
Das Absolvieren einer Prüfung wird „Prüfungsantritt“ genannt. Studierende können bis zu vier Mal zur gleichen Prüfung antreten. Der vierte und somit letzte Prüfungsantritt erfolgt vor einer Prüfungskommission. Sollte dieser ebenso negativ ausfallen, wird der/die Studierende von allen Studien, in denen diese Prüfung im Curriculum verpflichtend vorgesehen ist, dauerhaft ausgeschlossen.
Weiterführende Links:
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prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (pi LV)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen erfordern eine Anmeldung.
In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. Seminare, Übungen) müssen Sie mündliche und/oder schriftliche Teilleistungen erbringen. Aus diesen Teilleistungen wird die Gesamtnote errechnet. Anhand welcher Teilleistungen die Beurteilung erfolgt, erfahren Sie in u:find sowie in der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Jede Studienprogrammleitung (SPL) legt für ihre Studienrichtung fest, wie die Platzvergabe für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt. Diese erfolgt entweder nach dem Punktesystem, dem Präferenzsystem oder dem empfohlenen Studienpfad.
Der Statuswert Ihrer Anmeldung zeigt Ihnen, ob Sie „Angemeldet“, „Auf Warteliste“ sind oder ob ein "Alternativplatz verfügbar“ ist oder ob Sie "Keinen Platz erhalten" haben. Wenn Ihnen ein Alternativplatz in einer anderen Gruppe angeboten wurde, können Sie diesen innerhalb einer gesetzten Frist annehmen oder ablehnen.
Sind Sie zu einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung angemeldet, aber in der ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grunds abwesend, werden Sie abgemeldet. Die Aufnahme in eine pi LV ist für jene Studierende, die auf der Warteliste stehen, möglich, wenn Plätze in dieser Lehrveranstaltung frei werden. Falls Sie auf der Warteliste stehen, ist es empfohlen die erste Einheit der Lehrveranstaltung zu besuchen, da in dieser kurzfristig frei gewordene Plätze vergeben werden.
Beispiele: Marion besucht ein Seminar (SE) in Geschichte. Hier werden ihr Referat, ihre Seminararbeit, sowie ihre Diskussionsbeiträge bei den Präsentationen der Kolleg*innen beurteilt.
Max besucht eine Übung (UE) in Biologie. Im Laufe der Übung muss er mehrere Aufgaben und Laborexperimente durchführen und seine Ergebnisse durch kurze Abstracts präsentieren. -
Prüfungspass
Den Prüfungspass finden Sie in u:space. Er stellt die Struktur des Curriculums Ihres Studiums dar und zeigt Ihren Studienfortschritt an. Sie können darin nach Prüfungsleistungen suchen und, sofern vorgesehen, die Zuordnung von Prüfungsleistungen ändern.
Weiterführende Links:
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Prüfungstypen
Im Curriculum gibt es folgende Prüfungstypen:
- Prüfungen, die den Stoff ganzer Module oder Fächer abdecken = Modul- oder Fachprüfung
- Prüfungen, die den Stoff einer einzelnen Lehrveranstaltung (meist Vorlesung) abdecken = Lehrveranstaltungsprüfung
- Lehrveranstaltungen, in denen regelmäßig Leistungsüberprüfungen stattfinden (z.B. Übungen, Seminare) = prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
- Prüfungen, die am Ende eines Diplom-, Master-, Doktorats- oder PhD-Studiums abgehalten werden = Defensio
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Punktesystem
Jede Studienprogrammleitung (SPL) legt für ihre Studienrichtung fest, wie die Platzvergabe für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt.
Beim Punktesystem erhalten Sie jedes Semester eine gewisse Anzahl an Punkten (=Punktekonto), die Sie bei der Anmeldung setzen können. Sie bekommen ein Punktekonto für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und eines für die Anmeldung zu Prüfungen.
Werden Lehrveranstaltungen aus dem Angebot unterschiedlicher Studienprogrammleitungen belegt, werden auch mehrere Punktekonten angelegt.
Je mehr Punkte gesetzt werden, desto wahrscheinlicher ist die erfolgreiche Anmeldung für eine Lehrveranstaltung.
Das Punktekonto wird erst bei der ersten Anmeldung für eine Lehrveranstaltung angelegt. D.h. wenn Sie in u:space noch keine Punkte sehen, melden Sie sich für eine Lehrveranstaltung an und Sie werden feststellen, dass ein neues Punktekonto für das aktuelle Semester eröffnet wird.
Sie können die Punktevergabe innerhalb der Anmeldefrist ändern. Punkte können jedoch nicht aufgespart und in das nächste Semester mitgenommen werden, nicht gesetzte Punkte verfallen.
Die SPL kann zusätzliche Regelungen beim Punktesystem verwenden:
Bonuspunkte: Auf Grund bestimmter Kriterien (z.B. Studienfortschritt oder erarbeitete ECTS-Punkte im Vorsemester) werden den Studierenden automatisch zusätzliche Punkte vergeben.
Punkte aus dem Vorsemester: Landet man bei einer Lehrveranstaltung auf der Warteliste, werden die gesetzten Punkte bei der Anmeldung zur gleichen Lehrveranstaltung im Folgesemester automatisch gutgeschrieben und zu den neu gesetzten Punkten addiert. Diese erscheinen im Feld „Punkte aus Vorsemester“. Das gilt nur für gesetzte Punkte, nicht gesetzte Punkte verfallen.Sie werden nach Ende der Anmeldefrist und dem daran anschließenden Zuteilungslauf per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse über das Ergebnis der Anmeldung informiert.
Bei Fragen zum Anmeldeprozess Ihrer SPL wenden Sie sich an die StudienServiceStelle (SSS)/das StudienServiceCenter (SSC) Ihres Studiums.
Beispiel: Max möchte eine Lehrveranstaltung, die 25 Plätze hat, besuchen. Es melden sich 30 Studierende an. Max setzt 200 Punkte. Da 27 andere Studierende zwischen 210 und 500 Punkte setzen, erhält er keinen Platz. In einer anderen Lehrveranstaltung mit 50 Plätzen und 70 Anmeldungen setzt Max 100 Punkte und erhält einen Platz, weil einige Studierende weniger Punkte als er gesetzt haben.
Q
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Qualifikationsbeschreibung
In manchen Masterstudien benötigen Sie fachspezifische Vorkenntnisse. Diese müssen Sie bereits bei Ihrem Antrag auf Zulassung nachweisen. Der Nachweis erfolgt entweder durch ein Sammelzeugnis der Universität Wien oder eine Qualifikationsbeschreibung (= eine Darstellung Ihrer Leistungen).
In den Curricula der Masterstudien bzw. im Master Access Guide (MAG) steht, mit welchen Erweiterungscurricula (EC) Sie die fachspezifischen Vorkenntnisse erhalten.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Wenn Sie für ein Bachelorstudium an der Universität Wien zugelassen sind, absolvieren Sie bereits im Laufe dieses Studiums die verlangten EC. Sie benötigen keine Qualifikationsbeschreibung, Ihr Sammelzeugnis reicht als Nachweis.
- Sie haben nicht an der Universität Wien studiert? Vergleichen Sie das Curriculum Ihres Studiums mit den im Curriculum der EC angeführten Zulassungsbedingungen und tragen Sie die passenden Leistungen Ihres Vorstudiums in das Formular "Qualifikationsbeschreibung" ein. Das Formular laden Sie als Nachweis bei Ihrem Antrag auf Zulassung hoch.
Weiterführende Links:
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Qualitative Zulassungsbedingungen (QZB)
Die Zulassung zu einem Masterstudium ist nur möglich, wenn Sie ein fachlich in Frage kommendes Vorstudium abgeschlossen haben. Bei einigen Masterstudien müssen Sie bereits bei der Antragstellung zusätzlich sogenannte qualitative Zulassungsbedingungen erfüllen. QZB sind eine Zulassungsvoraussetzung. Sie können diese deshalb nicht im Rahmen des beantragten Studiums nachholen (wie z.B. Ergänzungsprüfungen).
QZB sind eine bestimmte Anzahl an ECTS, die Sie bereits in Teilbereichen Ihres Vorstudiums absolviert haben müssen. Zusätzlich können aber auch einzelne Dokumente von Ihnen verlangt werden, z. B. eine Qualifikationsbeschreibung oder Sprachnachweise. Ob in Ihrem Masterstudium QZB erforderlich sind, erfahren Sie entweder im Curriculum des jeweiligen Studiums oder im Master Access Guide.
R
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Rechtsmittelbelehrung
Die Rechtsmittelbelehrung weist Sie am Ende eines Bescheids auf die Möglichkeit, Form und Frist der Beschwerde gegen einen Bescheid hin.
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Reifezeugnis
Das Reifezeugnis bzw. Reifeprüfungszeugnis ist der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife. Es ist die Urkunde, die nach Abschluss einer weiterführenden Schule erhalten. Sie trägt den Vermerk, dass Sie damit zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt sind. In Österreich wird das Reifezeugnis "Matura" genannt. Das Reifezeugnis ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium an der Universität Wien.
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Rektorat
Das Rektorat setzt sich aus Rektor*in und Vizerektor*innen zusammen und bildet gemeinsam mit dem Senat sowie dem Universitätsrat das Leitungsorgan der Universität Wien.
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Restplatzvergabe (Lehrveranstaltungen)
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Rückerstattung des Studienbeitrags
Der bereits eingezahlte Studienbeitrag kann aus bestimmten, genau festgelegten Gründen rückerstattet werden. Das ist z.B. der Fall, wenn Ihrem Antrag auf Erlass oder Beurlaubung stattgegeben wurde. Oder wenn Sie Ihr Studium noch vor dem Ende der Zulassungsfrist abgeschlossen bzw. Sie zu viel gezahlt haben.
Weiterführende Links: -
Rückmeldung
S
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s.t. (sine tempore)
Die akademische Zeitangabe „sine tempore“ (s.t.) bezieht sich darauf, dass die Lehrveranstaltung pünktlich beginnt. Sollte im Vorlesungsverzeichnis kein Verweis auf die „akademische Viertelstunde“ angegeben sein, beginnt die Lehrveranstaltung zur genannten Zeit (im Gegensatz zu „cum tempore“, c.t.).
Weiterführende Links:
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Sammelzeugnis
Auf Ihrem Sammelzeugnis finden Sie Ihre absolvierten Studienleistungen - positive wie negative. Das Sammelzeugnis ist gleichzeitig der Erfolgsnachweis bzw. Nachweis des Studienerfolges, den Sie für Institutionen wie Finanzämter oder Studienbeihilfenbehörde benötigen. Das Sammelzeugnis können Sie jederzeit über u:space ("Persönliches" > "Meine Dokumente") ausdrucken.
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Satzung
Die Satzung ist neben dem Universitätsgesetz 2002 einer der geltenden Rechtstexte der Universität Wien. Sie enthält universitätsinterne Regelungen (Richtlinien für akademische Ehrungen, Besetzung von Professuren, Frauenförderungsplan, etc.) und wird auf Vorschlag des Rektorats vom Senat beschlossen.
Weiterführende Links:
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Schule trifft Uni
"Schule trifft Uni" bietet Studieninteressierten und Studienanfänger*innen hilfreiche Informationen zu den Themen Studienwahl und Studienbeginn. Neben dem Kontakt zu studienrelevanten Anlaufstellen werden erste Einblicke in den Studienalltag ermöglicht.
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Semesterfrage
Jedes Semester wird von der Universität Wien eine zentrale Frage gestellt, die gesellschaftlich von Bedeutung ist. Dies passiert in Kooperation mit der Tageszeitung "Der Standard". Die Fragestellung für das Sommersemester 2021 lautete: Was machen wir Menschen mit der Erde?
Den Abschuss des Themas bildet eine Veranstaltung zu Semesterende.
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Semesterkarte der Wiener Linien
Ordentliche Studierende können mit der Semesterkarte der Wiener Linien die öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb Wiens vergünstigt nutzen. Dazu dürfen Sie das 26. Lebensjahr vor Beginn des jeweiligen Semesters noch nicht vollendet haben.
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Semesterwochenstunde (SWS)
Die Semesterwochenstunden (SWS) geben den Wert einer Lehrveranstaltung an. Eine Semesterwochenstunde sind 45 Minuten.
Beispiel: Maria besucht eine Vorlesung der Rechtswissenschaften. Diese findet während des Semesters jede Woche am Dienstag von 9:00 bis 10:30 Uhr statt (2x45 Minuten). Die Vorlesung hat somit zwei Semesterwochenstunden (SWS).
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Seminar (LV-Typ)
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Senat
Der Senat besteht aus einem Team von 18 Mitgliedern und bildet gemeinsam mit dem Rektorat und dem Universitätsrat das Leitungsorgan der Universität Wien. Der Senat wird alle drei Jahre neu vom allgemeinen und wissenschaftlichen Personal gewählt.
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Sponsion
Die Sponsion ist die Verleihung eines Magister-, Bachelor- oder Mastertitels an Absolvent*innen eines Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiums. Die Sponsion kann im Rahmen einer akademischen Abschlussfeier zelebriert werden.
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Sprachenzentrum
Das Sprachenzentrum ist ein Tochterunternehmen der Universität Wien. Es bietet Interessierten (egal ob sie studieren oder nicht) eine Vielzahl an Sprachkursen auf verschiedenen Niveaustufen an.
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Stipendium
Die Universität Wien bieten Studierenden mit EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit und Gleichgestellten zahlreiche Stipendienmöglichkeiten. Dazu zählen Leistungsstipendien für hervorragende Studienleistungen sowie das Förderungsstipendium für die Durchführung einer noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit, Magisterarbeit, Dissertation).
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Studienabschnitt
Diplomstudien sind in zwei bzw. drei Abschnitte gegliedert, die aufeinander aufgebaut sind und deshalb nacheinander absolviert werden müssen. Jeder Abschnitt besteht aus Modulen mit einzelnen Lehrveranstaltungen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Curriculum des jeweiligen Studiums.
Nach Absolvierung aller Prüfungen eines Abschnittes muss dieser bei dem/der für das Studium zuständige StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStelle (SSS) „eingereicht“ werden. Infos über diesen administrativen Vorgang erhalten Sie direkt beim SSC/der SSS. Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums müssen alle Abschnitte positiv absolviert werden.
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Studienbeitrag
Solange Sie an der Universität Wien studieren, müssen Sie jedes Semester fristgerecht den ÖH-Beitrag und gegebenenfalls den Studienbeitrag bezahlen.
Die Höhe des Studienbeitrags richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit. Bei EU/EWR/CH-Bürger*innen spielt auch die Studiendauer eine Rolle.
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Studienberechtigungsprüfung
Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht Ihnen eine Zulassung zum ordentlichen Studium, wenn Sie kein Reifezeugnis haben. Sie stellt allerdings keine allgemeine Universitätsreife da, sondern gilt nur für eine gewisse Studiengruppe.
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Studienbestätigung
Die Studienbestätigung gehört zu den sogenannten Studienunterlagen. Diese erhalten Sie, wenn Sie an der Universität Wien zugelassen sind. Sie ist der Nachweis über die Meldung der Fortsetzung des Studiums im aktuellen Semester. Sobald Ihr Studien-/ÖH-Beitrag an der Universität Wien eingelangt ist, können Sie die Studienbestätigung in u:space unter "Persönliches" > "Meine Dokumente" ausdrucken. ist ein semesterspezifisches Dokument und dient als Bestätigung über die Meldung der Fortsetzung im aktuellen Semester für jedes Studium. Sie können die Studienbestätigung in u:space unter "Persönliches > Meine Dokumente" ausdrucken.
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Studienblatt
Das Studienblatt gehört zu den sogenannten Studienunterlagen. Diese erhalten Sie, wenn Sie an der Universität Wien zugelassen sind. Das Studienblatt ist ein semesterspezifisches Dokument und dient als Bestätigung über den aktuellen Status all Ihrer Studien an der Universität Wien. Sie können das Studienblatt in u:space unter "Persönliches" > "Meine Dokumente" ausdrucken sobald Ihr Studien-/ÖH-Beitrag des jeweiligen Semesters an der Universität Wien eingelangt ist.
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Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)
Die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) ermöglicht Studierenden im ersten Semester einen Einblick in das Studium zu erhalten und einzuschätzen, ob das gewählte Studium den persönlichen Erwartungen entspricht.
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Studienerfolgsnachweis
Als Studienerfolgsnachweis zählen das Sammelzeugnis und die Bestätigung über positiv absolvierte Prüfungen. Diese Nachweise können Sie in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente ausdrucken und im Bedarfsfall bei diversen Behörden (z.B. Finanzamt, MA 35) vorlegen.
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Studienjahr
Das Studienjahr startet am 1. Oktober und endet am 30. September. Es ist in das Winter- und das Sommersemester unterteilt, die im Februar durch die lehrveranstaltungsfreie Zeit (= Semesterferien) getrennt werden.
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Studienkennzahl
Jedes Studium ist österreichweit mit einer eigenen Studienkennzahl versehen, die es eindeutig identifizierbar macht. Die Studienkennzahl ist in u:space unter Studium > Studienübersicht sowie am Studienblatt unter "Persönliches" > "Meine Dokumente" zu finden.
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Studienplan
ehemalige Bezeichnung für Curriculum
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Studienplanpunkt
Studien sind meist in Module und weiters in Studienplanpunkte unterteilt. Zu einem Studienplanpunkt können eine oder mehrere Lehrveranstaltungen angeboten werden. Es kann auch sein, dass eine Lehrveranstaltung für mehrere Studienplanpunkte verwendet werden kann.
In Ihrem Prüfungspass in u:space können Sie die Struktur Ihres Studiums und die entsprechenden Studienplanpunkte einsehen. Bei der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung/Prüfung müssen Sie angeben, für welchen Studienplanpunkt Sie die Lehrveranstaltung/Prüfung verwenden möchten.
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Studienprogrammleitung (SPL)
Die Studienprogrammleitung (SPL) erfüllt studienorganisatorische und studienrechtliche Aufgaben. Sie ist für studienrechtliche Information und Beratung von Studierenden sowie für die Organisation des Lehrprogramms zuständig.
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Studienrecht
Von der Zulassung bis zum Studienabschluss haben Sie Rechte und Pflichten, die das Studium regeln. Die Ansprechstellen bei Fragen dazu sind folgende:
- Die Studienprogrammleitung (SPL) des eigenen Studiums ist die erste Anlaufstelle für Entscheidungen in Rechtsfragen und organisatorischen Aufgaben während des Studiums.
- Lehrende und Prüfende sind die primären Ansprechpersonen für die Umsetzung von abweichenden Prüfungsmethoden für Studierende mit Beeinträchtigungen. Etwaige grundsätzliche Entscheidungen darüber trifft die SPL. Das Team Barrierefrei bietet dazu (auch anonyme) Beratung.
- Das Büro Studienpräses hilft, wenn bei Problemen im Studium weder mit der Lehrveranstaltungsleitung noch der SPL eine Lösung gefunden werden kann.
- Bei Fragen zur Zulassung und zum Studienbeitrag ist die Studienzulassung zuständig.
- Die Ombudsstelle für Studierende des Bundesministeriums sucht in Einzelfällen gemeinsam mit den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtung nach Lösungen.
Weiterführende Links:
- Studien- und Lehrorganisation
- Studienprogrammleitung
- Team Barrierefrei
- Büro Studienpräses
- Studienzulassung
- Ombudstelle für Studierende
- Konsolidierte Curricula
- Satzung der Universität Wien – Studienrecht
- Bundesrecht konsolidiert – Gesamte Rechtsvorschrift für Universitätsgesetz 2002 (Fassung vom 13.10.2020)
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StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStelle (SSS)
Die StudienServiceCenter (SSC) und StudienServiceStellen (SSS) sind die zentralen Anlaufstellen bei Fragen zum Studium. Für jedes Studium gibt es ein SSC, für den Großteil der Studien auch SSS. Sie erhalten dort Informationen über den Verlauf und die Administration Ihres Studiums.
Weiterführende Links:
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Studienunterlagen
"Studienunterlagen" werden jene Dokumente genannt, die im Laufe Ihres Studiums erstellt werden - meistens semesterweise. Sie dienen u.a. als Nachweis, dass Sie an der Universität Wien zugelassen sind. Verschiedene Behörden/Einrichtungen verlangen die Studienunterlagen von Ihnen (z.B. das Finanzamt, wenn Sie die Kinderbeihilfe erhalten). Sie finden alle Studienunterlagen in u:space unter "Persönliches" > "Meine Dokumente". Sobald Ihr Studien-/ÖH-Beitrag in u:space als "eingelangt am..." aufscheint, können Sie Ihr Studienblatt und Ihre Studienbestätigung des jeweiligen Semesters ausdrucken.<ins></ins>
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Studienvertretung
Studienvertretungen sind Gruppierungen von Studierenden der Universität Wien, die sich sich um die Interessen und Anliegen von Studierenden kümmern. Sie sind auch zentrale Anlaufstellen für Studieninteressierte und stehen ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Weiterführende Links:
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Studienwechsel
Sie möchten Ihr Studium an der Universität Wien ändern? Beantragen Sie in u:space die Zulassung zum neuen Studium. Beachten Sie dabei unbedingt die Antragsfristen! Schreiben Sie danach der Studienzulassung über den Servicedesk eine Nachricht und lassen Sie Ihr bisheriges Studium schließen.
Weiterführende Links:
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Studienzeitbestätigung
Die Studienzeitbestätigung gehört zu den sogenannten Studienunterlagen. Sie enthält Angaben zu Ihren Studienzeiten an der Universität Wien. Solange Sie zu einem Studium zugelassen sind, finden ihre Studienzeitbestätigung in u:space unter "Persönliches" > "Meine Dokumente". Ist Ihr u:account nicht mehr aktiv, können Sie die Studienzeitbestätigung anfordern.
Weiterführende Links:
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Studienzulassung
Die Studienzulassung ist das Eingangstor zur Universität Wien. Sie ist zuständig für die Erst-)zulassung von Bachelor-, Diplom- und Masterstudien. Ihr Aufgabenbereich umfasst alle Angelegenheiten, die mit der Zulassung zum Studium zusammenhängen. Dazu zählen auch der Studienbeitrag oder die Studienberechtigungsprüfung.
Weiterführende Links:
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Studierendenausweis
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Stundentafel
Wenn Ihr Reifzeugnis aus einem Nicht-EU/EWR Land stammt, benötigen Sie eine Stundentafel um den Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium zu stellen. Die Stundentafel ist in vielen Ländern Teil des Reifezeugnisses. Sie sagt aus, wie viele Stunden eines Unterrichtsfachs Sie im Laufe Ihrer Schulzeit abgeschlossen haben.
Weiterführende Links:
T
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Toleranzsemester
EU/EWR-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen zahlen in der vorgesehenen Studiendauer (= "Mindeststudiendauer") nur den ÖH-Beitrag. Nach Ablauf dieser Zeit bekommen sie noch einmal zwei sogenannte "Toleranzsemester", in denen ebenfalls nur der ÖH-Beitrag vorgeschrieben wird. Wenn Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Studiendauer + den beiden Toleranzsemestern nicht abschließen, zahlen Sie sowohl ÖH- als auch Studienbeitrag.
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Tutorium
Tutor*innen sind studentische Hilfskräfte, die bereits in einem höheren Semester studieren und Lehrende unterstützen. Zu einigen Vorlesungen gibt es auch eigens ein Tutorium, in dem der Lernstoff für die Studierenden in zusätzlichen Einheiten nochmals erklärt und wiederholt wird. In diesen Fällen sind jedoch keine Lehrenden anwesend.
U
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u:account
Nach der erfolgreichen Zulassung zum Studium ist der u:account für Studierende die Zugangsberechtigung zum IT-Serviceangebot des Zentralen Informatikdienstes (ZID) an der Universität Wien.
Weiterführende Links:
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u:card (Studierendenausweis)
Die u:card ist der Ausweis für Studierende der Universität Wien. Sie können die u:card in u:space unter Persönliches" > "Meine u:card" bestellen, sobald Ihr Studien-/ÖH-Beitrag in u:space als "eingelangt am..." aufscheint. In Folge müssen Sie die u:card jedes Semester validieren, damit sie ihre Gültigkeit nicht verliert.
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u:find
u:find ist das Vorlesungs- und Personen-/Organisationsverzeichnis der Universität Wien. In u:find finden Sie alle angebotenen Lehrveranstaltungen (nach Semestern geordnet, inkl. Informationen über Inhalt und Lehrveranstaltungsleitung, Orts- und Zeitangaben, Anmeldefristen etc.) sowie Institutionen und Personal der Universität Wien.
Sie können in u:find
- nach Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Personen oder Organisationen suchen
- Lehrveranstaltungs- und Prüfungstermine anzeigen lassen
- sich innerhalb der Anmeldefrist zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden (Weiterleitung zu u:space)
- einen Kalender exportieren
- die Gebäudepläne der Universität Wien über Google Maps anzeigen lassen
Das Vorlesungsverzeichnis wird bis zu Semesterbeginn laufend ergänzt.
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u:print
u:print ist ein Service des Zentralen Informatikdienstes (ZID). u:print-Geräte für das kostengünstige Drucken und Kopieren von Dokumenten finden Sie vor allem in den Computerräumen des ZID und in diversen Fachbereichsbibliotheken.
Weiterführende Links:
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u:space
u:space ist das Online-Portal der Universität Wien und der zentrale Zugang zu allen Services rund um die Organisation von Studium und Lehre. Studierende und Mitarbeiter*innen können sich mit ihrem u:account in u:space einloggen und finden dort alle Online-Services, die im Laufe des Studiums/in der Lehre benötigt werden.
Weiterführende Links:
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Übersetzung
Bevor Sie die Zulassung zum Studium beantragen können, müssen Sie die dafür erforderlichen Dokumente übersetzen lassen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden. Das beinhaltet auch etwaige Beglaubigungen. Lassen Sie die Dokumente also zuerst beglaubigen (sofern vorgeschrieben) und dann von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen ins Deutsche übertragen.
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Übung (LV-Typ)
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Unentschuldigtes Fernbleiben von einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung/Prüfung
Wenn Sie für eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung oder Prüfung angemeldet sind, können Sie sich innerhalb der Abmeldefrist davon abmelden.
Sind Sie für eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung angemeldet und nehmen daran nicht teil bzw. erbringen keine Leistungen, werden Sie in den meisten Fällen abgemeldet.
Sind Sie für eine Prüfung angemeldet und nehmen daran nicht teil, werden Sie nicht beurteilt und gegebenenfalls für den nächsten Prüfungstermin gesperrt. Um das zu vermeiden, melden Sie sich fristgerecht ab.
Konnten Sie sich aus einem unvorhergesehenen Ereignis (z.B. Unfall) nicht fristgerecht abmelden, müssen Sie diesen Grund so rasch wie möglich glaubhaft nachweisen, um nachträglich abgemeldet werden zu können.
Weiterführende Links:
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unileben
Zu Beginn des Wintersemesters findet jedes Jahr im Hauptgebäude der Universität Wien „die Messe für den Studienalltag“ statt. Bei unileben können sich sowohl Studienanfänger*innen als auch Studierende über den Studienalltag informiert. Angeboten werden zum Beispiel Führungen durch das Hauptgebäude und verschiedenste Workshops.
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uniorientiert – die Tage der offenen Tür für Studieninteressierte
uniorientiert findet einmal pro Jahr statt. Bei diesen Tagen der offenen Tür können sich Studieninteressierte über das Studienangebot der Universität Wien informieren. Mit der Teilnahme an Infoveranstaltungen und Probevorlesungen können sich Studieninteressierte so besser über ihre Studienwahl klar werden und ihre zukünftige Universität bzw. ihr Institut kennenlernen.
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uniport
Uniport, das Karriereservice der Universität Wien, berät und coacht Studierende sowie Absolvent*innen, bietet diverse Workshops und Events wie z.B. House of Jobs als auch ein Karrieremagazin an.
Weiterführende Links:
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Universitätsbibliothek
Die Universitätsbibliothek ist die größte Bibliothek in Österreich. In der Bibliothek befinden sich mehr als 7,4 Millionen Bücher und tausende E-Books, E-Journals sowie Print-Journals. Zur Universitätsbibliothek zählen die Hauptbibliothek im Hauptgebäude der Universität Wien, 38 Fachbereichsbibliotheken und das Universitätsarchiv. Viele Studierende nutzen die Lesesäle auch zum Lernen. Auch externe Personen können Bücher entlehnen.
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Universitätsgesetz (UG) 2002
Das Universitätsgesetz 2002 ordnet als zentrales Gesetzeswerk das österreichische Hochschulrecht.
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Universitätslehrgang (ULG)
Universitätslehrgänge sind Weiterbildungsprogramme, die nur absolviert werden können, wenn bereits eine passende Vorbildung vorhanden ist. Die Zulassungsvoraussetzungen sind je nach Universitätslehrgang unterschiedlich. Die Universitätslehrgänge sind kostenpflichtig.
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Universitätsrat
Der Universitätsrat besteht aus neun Mitgliedern, die zu gleichen Teilen von der Universität und der Bundesregierung bestellt werden. Das neunte Mitglied wird gemeinsam gewählt. Er bildet, gemeinsam mit dem Rektorat und dem Senat, das Leitungsorgan der Universität Wien. Der Universitätsrat wählt aus einem Dreiervorschlag des Senats die Vizerektor*innen. Außerdem beschäftigen sich die Mitglieder mit der Planung und Entwicklung der Universität.
Weiterführende Links:
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Universitätssportinstitut (USI)
Das Universitätssportinstitut bietet Studierenden und Akademiker*innen eine große Auswahl an Sportkursen ("USI-Kurse"), verschiedenste Ausbildungs- und Weiterbildungskurse sowie Vorbereitungskurse für die Ergänzungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung.
Weiterführende Links:
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univie Blog
Im univie Blog finden Sie verschiedenste Beiträge rund um das Studium und den Studienalltag an der Universität Wien. Zusätzlich finden Sie dort auch Artikel von Wissenschaftler*innen, die über neue Erkenntnisse schreiben. Am univie Blog können alle Interessierten mitwirken und selbst, über Erfahrungen und Erlebnisse an der Universität Wien oder auch Projekte aus dem Studienalltag schreiben.
Weiterführende Links:
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Unterstellung unter ein neues Curriculum
Die Unterstellung ist der Umstieg von einer Curriculumsversion auf eine neuere Version des selben Studiums, zum Beispiel
- der Umstieg von einem Bachelorstudium mit der Version 2017 auf ein Bachelorstudium der Version 2020 oder
- der Umstieg vom Lehramtsstudium Diplom auf das Lehramtsstudium Bachelor.
Laut Studienrecht gelten für Sie mit der Unterstellung die gesetzlichen Grundlagen der Übergangsbestimmungen sowie die der neuen Curriculumsversion.
Automatische Unterstellung: Läuft ein Curriculum aus, wird eine Übergangsfrist angegeben. Diese beträgt in der Regel die vorgesehenen Studiendauer des Curriculums. Nach Ablauf der Übergangsfrist erfolgt eine automatische Unterstellung von der alten auf die neue Curriculumsversion.
Die Information zur Unterstellung finden Sie im Prüfungspass in u:space sowie auf Ihrem Studienblatt (zu finden in u:space > Persönliches > Meine Dokumente).
Antrag auf Unterstellung: Sie müssen eine Unterstellung in ein neues Curriculum selbst im StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStelle (SSS) Ihres Studiums beantragen - sofern die Übergangsfrist noch läuft und beide Curricula parallel angeboten werden.
Anerkennung von Leistungen: Wenn es für Ihr Curriculum eine Anerkennungsverordnung gibt, werden nach Zulassung zum neuen Curriculum Ihre Prüfungsleistungen automatisch vom alten in das neue Curriculum anerkannt. Andernfalls muss die Anerkennung beantragt werden. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall zwecks näherer Informationen und Beratung an das für Ihr Curriculum zuständige StudienServiceCenter (SSC)/an die zuständige StudienServiceStelle (SSS).
Achtung: Informieren Sie sich vorab beim StudienServiceCenter (SSC)/bei der StudienServiceStelle (SSS) Ihres Studiums über die studienrechtlichen Konsequenzen. Der Rücktritt von der Unterstellung ist nicht möglich!
Weiterführende Links:
- Studienrecht
- StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStelle (SSS)
- Formular "Meldung der Unterstellung unter das aktuelle Curriculum"
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Validierung der u:card
Die u:card muss jedes Semester an einem der u:card Terminals validiert werden, damit sie ihre Gültigkeit nicht verliert. Das ist möglich, sobald der Studien-/ÖH-Beitrag in u:space als "eingelangt am…" gemeldet ist.
Weiterführende Links:
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Verbund Nord-Ost
Das Lehramtsstudium für die Sekundarstufe Allgemeinbildung im Norden und Osten Österreichs wird von mehreren Hochschulen gemeinsam angeboten. Dieser Verbund Nord-Ost setzt sich zusammen aus der Universität Wien, den Pädagogischen Hochschulen Niederösterreichs und Wien, der Hochschule für Agrar- und Umwelttechnik sowie der Kirchlich Pädagogischen Hochschule Wien/Krems.
Weiterführende Links:
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Versicherung
Durch die Einzahlung des ÖH-Beitrages zahlen Sie auch einen kleinen Beitrag für Ihren Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz in den Gebäuden/dem Gelände der Universität Wien. Der Versicherungsschutz wird wirksam, sobald der ÖH-Beitrag an der Universität Wien eingelangt ist. Diese Versicherung ist aber keine Krankenversicherung. Diese ist extra bei den Krankenkassen zu beantragen.
Weiterführende Links:
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Verwendung unerlaubter Hilfsmittel ("Schummeln"/Plagiat)
Wenn Sie bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden („schummeln“), werden Sie nicht beurteilt. Der Prüfungsantritt/die gesamte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung wird im Sammelzeugnis gesondert vermerkt (mit einem „X“ eingetragen) und auf die zulässigen Antritte angerechnet. Sie haben somit einen Prüfungsantritt weniger.
Sie können im Büro Studienpräses innerhalb von 14 Tagen ab Eintragung des „X“ die Löschung des Prüfungsantritts unter Angabe eines entsprechenden Grunds beantragen. Über die Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten Sie vom Büro Studienpräses einen Bescheid.
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Visiting Master
Im Rahmen von Visiting Master können Studierende eines Masterstudiums ohne Aufnahmeverfahren für ein Semester an der Universität Wien studieren. Für die Zulassung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die z.B. die Vorlage eines Empfehlungsschreiben der Heimatuniversität.
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Vollbeglaubigung
Für die Zulassung zum Studium relevante Dokumente müssen je nach Ausstellungsland vollbeglaubigt werden. Für eine Vollbeglaubigung bestätigt zuerst das Bildungsministerium und danach das Außenministerium des Ausstellungslandes die Echtheit der Unterschrift und - falls vorhanden - des Siegels am Dokument. Danach werden die Dokumente von der für das Ausstellungsland zuständigen österreichischen Botschaft bzw. Konsulat überbeglaubigt.
Weiterführende Links:
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Vorgesehene Studiendauer (= Mindeststudienzeit)
Jede Studienart hat eine vorgesehene Studiendauer (auch Mindeststudiendauer genannt). Diese ergibt sich aus folgender Annahme: Wie lange benötigen Studierende bis zum Studienabschluss, wenn sie durchschnittlich 30 ECTS pro Semester absolvieren? Bei den meisten Bachelorstudien sind das sechs Semester, bei den Masterstudien vier Semester.
Während der vorgesehenen Studiendauer plus zwei Toleranzsemester sind EU/EWR/CH-Bürger*innen und ihnen gleichgestellte Personen vom Studienbeitrag befreit. Sie zahlen nur den ÖH-Beitrag.
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Vorlesung
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Vorlesungsverzeichnis
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Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)
Der Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) bietet Kurse und Ergänzungsprüfungen für zukünftige Studierende an, die
- keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben oder
- deren Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land stammt.
Beispiel 1: Max hat einen Zulassungsbescheid erhalten, in welchem ihm die Ergänzungsprüfungen Englisch und Mathematik vorgeschrieben werden. Er meldet sich für die entsprechenden Kurse im VWU an und absolviert die Ergänzungsprüfungen dort. Danach wird er zum ordentlichen Studium zugelassen.
Beispiel 2: Maria hat die Zulassung zum Bachelorstudium Physik in u:space beantragt. Ihr Reifezeugnis stammt aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz, aber sie hat keinen C1-Deutschnachweis. Sie kontaktiert die Studienzulassung, die ihr einen Zulassungsbescheid zur Anmeldung im VWU ausstellt. Anschließend meldet Sie sich für einen Deutschkurs im VWU an. Nachdem sie die Ergänzungsprüfung Deutsch absolviert hat, wird sie zum ordentlichen Studium zugelassen.
Weiterführende Links:
W
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Warteliste und Restplatzvergabe (Lehrveranstaltungen)
Nach dem Ende der Anmeldefrist sehen Sie in u:space unter Studium > Anmeldeübersicht ob Ihnen ein Platz in einer Lehrveranstaltung/Prüfung zugeteilt wurde. Sie erhalten außerdem ein E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse.
Haben Sie keinen Platz erhalten, kann es sein, dass Sie auf einer Warteliste stehen oder Ihnen eine Alternative in einer Parallelveranstaltung angeboten wird.
Wenn sich Studierende von einer Lehrveranstaltung/Prüfung abmelden und es eine Warteliste gibt, können Sie nachrücken. Falls Sie auf der Warteliste stehen, ist es empfohlen die erste Einheit der Lehrveranstaltung zu besuchen, da in dieser kurzfristig frei gewordene Plätze vergeben werden.
Bei langen Wartelisten eröffnen Studienprogrammleitungen (SPL) meist weitere Parallelveranstaltungen, für die Sie sich ebenfalls anmelden können. Alternativ kann auch eine zweite Zuteilung durchgeführt werden, vor welcher Sie gesetzte Punkte ändern können.
Wenn Ihnen ein alternativer Platz in einer nicht ausgebuchten Parallelveranstaltung (Restplatz) angeboten wird, müssen Sie diesen innerhalb von der Studienprogrammleitung definierten Frist bestätigen oder ablehnen. Falls Sie den Platz ablehnen, werden Sie von der Lehrveranstaltung abgemeldet und können die gesetzten Punkte nicht ins Folgesemester mitnehmen. Wenn Sie den Platz weder annehmen noch ablehnen, bleiben Sie auf der Warteliste.
Weiterführende Links:
- Anmeldeübersicht in u:space (Login notwendig)
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Webmail - E-Mail-Service
Mit dem Webmail-Service der Universität Wien lassen sich Uni-E-Mail-Adressen im Web-Browser von jedem Standort aus bearbeiten. Das Service steht allen u:accounts mit IMAP-E-Mail-Service zur Verfügung. Exchange-Benutzer*innen werden automatisch zu OWA weitergeleitet. u:accounts für Studierende ohne aktive Zulassung haben noch keine Berechtigung für E-Mail-Services.
Weiterführende Links:
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Wiederaufnahme eines Studiums - wieder an der Universität Wien studieren
Wiederaufnahme bedeutet, dass Sie bereits einmal an der Universität Wien studiert haben und dasselbe Studium wieder studieren möchten.
Haben Sie an der Universität Wien bereits studiert und möchten Sie ein anderes Studium oder weiterführendes Master-/Doktoratsstudium beginnen, stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium über u:space.
Weiterführende Links:
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Wiederholung einer Prüfung
Die Wiederholung von Prüfungen der STEOP ist dreimal möglich. Ist auch der vierte Prüfungsantritt negativ, erlischt die Zulassung zu diesem Studium mit dem Prüfungsdatum.
Auch bei Prüfungen außerhalb der STEOP sind vier Prüfungsantritte möglich. Der letzte Antritt ist kommissionell. Ist auch der letzte Antritt negativ, erlischt die Zulassung zu diesem Studium. Eine erneute Zulassung zu diesem Studium und zu Studien, in denen laut Curriculum die gleiche Prüfungsleistung, die viermal negativ beurteilt wurde, erbracht werden muss, ist an der Universität Wien nicht mehr möglich.
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Zu diesem Suchbegriff wurden keine FAQ's gefunden.
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Youtube-Channel der Uni Wien
Der YouTube-Channel der Universität Wien bietet Videos und Informationen rund um das Studium selbst, Events oder die aktuelle Forschung (besonders auch von Jung-Wissenschaftler*innen).
Weiterführende Links:
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Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist (= Zulassungsfrist, Frist für die Meldung der Fortsetzung des Studiums) ist jener Zeitraum, in dem der Studien-/ÖH-Beitrag jedes Semester bezahlt werden muss.
Weiterführende Links:
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Zentraler Informatikdienst (ZID)
Die Aufgabe des Zentralen Informatikdienst ist es, die Universität Wien mit einer stabilen und modernen IT-Infrastruktur und einem vielfältigen Angebot an IT-Services zu unterstützen. Der Zentrale Informatikdienst (ZID) entwickelt, implementiert und betreut über 400 IT-Services an der Universität Wien. Für die Nutzung der meisten IT-Services wird ein u:account benötigt.
Der ZID-Helpdesk informiert über die Services des ZID und unterstützt Angehörige der Universität Wien bei universitätsspezifischen IT-Problemen. Er hilft Nutzer*innen bei der Verwaltung von u:account und Passwort. Außerdem nimmt er Störungsmeldungen entgegen und leitet diese Informationen gezielt weiter.
Weiterführende Links:
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Zeugnis
Alle Noten, die Sie im Laufe Ihres Studiums erhalten, können Sie in u:space einsehen.
Auf Ihrem Sammelzeugnis finden Sie Ihre absolvierten Studienleistungen - positive wie negative. Das Sammelzeugnis dient als Nachweis Ihres Studienerfolgs für externe Stellen.
Im Prüfungspass in u:space scheinen alle Ihre erbrachten (positiven) Prüfungsleistungen und deren Zuordnung zu den Studienplanpunkten Ihres Studiums auf. Die Zuordnung können Sie, sofern vorgesehen, selbst über u:space anpassen. Jede Prüfung darf nur für jeweils einen Studienplanpunkt verwendet werden. Der Prüfungspass dient als Grundlage für das Einreichen Ihres Studienabschlusses/eines Studienabschnitts.
Bei Ihrem Studienabschluss bzw. Abschluss eines Studienabschnitts erhalten Sie ein Abschluss-/Diplomzeugnis. Beim Studienabschluss wird Ihnen des Weiteren die Verleihung des akademischen Grades ausgehändigt.
Zusätzlich erhalten Sie bei Studienabschluss ein Diploma Supplement. Zweck des zweisprachigen (deutsch/englisch) Diploma Supplements ist, die Transparenz und Anerkennung der Hochschulbildung zu erhöhen. Das Diploma Supplement enthält Angaben über Art und Niveau des Abschlusses, Informationen über das abgeschlossene Studium (Studienanforderungen, Studienverlauf, Beurteilungsskala) sowie standardisierte Informationen über das Hochschul- und Studiensystem.
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Zulassungsbescheid
Nachdem Sie den Antrag die Zulassung zu einem Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium in u:space beantragt haben, wird dieser in der Studienzulassung bearbeitet. Ihre Dokumente werden von verschiedenen Stellen in der Universität Wien geprüft. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie nach der Überprüfung einen Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse bzw. als Download in u:space. Der Zulassungsbescheid informiert Sie über etwaige Ergänzungsprüfungen bzw. ob die Zulassung ohne weitere Ergänzungsprüfungen erfolgen kann.
Personen mit Staatsangehörigkeit und Reifezeugnis bzw. Studienabschluss aus EU/EWR/CH, die einen Antrag für ein Bachelor-, Diplomstudium oder ein konsekutives Masterstudium stellen, erhalten keinen Zulassungsbescheid.
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Zulassungsfrist
Die Zulassungsfrist wird im juristischen Kontext "Frist zur Meldung der Fortsetzung" genannt.
Sie unterscheidet sich von der zeitlich früher beginnenden Antragsfrist. Innerhalb der Antragsfrist beantragen Sie z.B. die Zulassung zum Studium. Innerhalb der Zulassungsfrist schließen Sie das Zulassungsverfahren ab bzw. zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag.
Beispiele:
Sophie hat die österreichische Matura. Im Juni, mit Beginn der Antragsfrist, stellt sie den Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium Geschichte. Sie wartet, bis die Zulassungsfrist im Juli beginnt und bucht ein paar Tage davor einen Termin für die Online-Erstzulassung. So kann sie im August/September ihren Stundenplan zusammenstellen, sich für die Lehrveranstaltungen anmelden, hat kurz vor dem Semesterbeginn keinen Stress und startet gut in ihr Studium.Maxym hat die Schule in Russland abgeschlossen, kann Deutsch erst auf Niveau A2 und will Geschichte studieren. Er kümmert sich schon lange vor Beginn der Antragsfrist um alle Dokumente. Behörden benötigen immer länger und seine Dokumente müssen beglaubigt und übersetzt werden. Im Juni, sobald die Antragsfrist beginnt, beantragt er die Zulassung. Je früher, desto besser, weil er gelesen hat, dass die Bearbeitung seines Antrages und danach die Ausstellung seines Aufenthaltstitels für Österreich Zeit in Anspruch nehmen. Da er noch einen Deutschkurs machen muss, informiert es sich schon früh über den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU). Der VWU hat eigene Anmeldefristen. Er wartet auf seinen Zulassungsbescheid. Sobald er diesen hat, meldet er sich innerhalb der Anmeldefristen beim VWU an. Danach bucht er innerhalb der Zulassungsfrist den Termin für die Online-Erstzulassung. Er schließt das Zulassungsverfahren ab und beginnt mit dem Deutschkurs.
Weiterführende Links:
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Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung
Vor der Zulassung zu den Bachelorstudien Sportwissenschaft und Lehramt mit Unterrichtsfach Bewegung und Sport müssen Sie die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung absolvieren.
Weiterführende Links: -
Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren ist der gesamte Prozess vom Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplom- oder Masterstudium bis zur Einzahlung des Studien-/ÖH-Beitrags. Die Verfahrensschritte hängen unter anderem davon ab, ob
- es ein Studium mit oder ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren ist
- Sie das Studium bereits einmal studiert haben
- Sie das Studium wechseln oder zusätzliche studieren möchten
Beachten Sie die unterschiedlichen Antrags- und Zulassungsfristen!
Die jeweiligen Schritte und die Fristen im Zulassungsverfahren hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit, dem Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses/Studienabschlusses, dem Niveau Ihrer Deutschkenntnisse und der gewünschten Studienart ab.
Um das Zulassungsverfahren abzuschließen, zahlen Sie den Ihnen vorgeschriebenen Studien-/ÖH-Beitrag fristgerecht ein.
Weiterführende Links:
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Zurückweisungsbescheid
Nachdem ein Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt wurde, wird unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ausstellungsland der Dokumente, Studienart etc.) ein Bescheid ausgestellt. Ein Zurückweisungsbescheid wird ausgestellt, wenn ein Antrag aufgrund formaler Mängel negativ beurteilt wird (z.B. ein Dokument fehlt, auf einem Dokument fehlt die diplomatische Beglaubigung etc.).
Personen mit Staatsangehörigkeit und Reifezeugnis aus EU/EWR/CH, die einen Antrag für ein Bachelor-/Diplomstudium oder ein konsekutives Masterstudium stellen, erhalten keinen Bescheid.
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Zusätzliches Studium
Wenn Sie bereits an der Universität Wien studieren, können Sie in u:space einen Antrag auf Zulassung zu einem weiteren Studium stellen. Beachten Sie die jeweiligen Fristen für Ihren Antrag.
Weiterführende Links:
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Zusatzprüfung
In manchen Bachelorstudien müssen Sie bestimmte Prüfungen wie z.B. Latein oder Griechisch bei der Zulassung nachweisen. Die Zulassung nur möglich, wenn Sie diese Zusatzprüfungen bereits abgelegt haben.
In anderen Bachelor- und Diplomstudien können Sie die Zusatzprüfungen während des Studiums nachholen. Die Universität Wien bietet die Kurse und Zusatzprüfungen an.Weiterführende Links:
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Zuteilung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Nach dem Ende der Anmeldefrist sehen Sie in u:space unter Studium > Anmeldeübersicht ob Ihnen ein Platz in einer Lehrveranstaltung/Prüfung zugeteilt wurde.
Jede Studienprogrammleitung (SPL) legt für ihre Studienrichtung fest, wie die Platzvergabe für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt. Diese erfolgt nach dem Punktesystem, dem Präferenzsystem oder dem empfohlenen Studienpfad.
Der Statuswert Ihrer Anmeldung zeigt Ihnen, ob Sie „Angemeldet“, „Auf Warteliste“ sind oder ob ein "Alternativplatz verfügbar“ ist oder ob Sie "Keinen Platz erhalten" haben. Ein Nachrücken von der Warteliste ist möglich, wenn sich andere Studierende abmelden. Falls Sie nachrücken, werden Sie darüber per E-Mail informiert. Wenn Ihnen ein Alternativplatz in einer anderen Gruppe angeboten wurde, können Sie diesen innerhalb einer gesetzten Frist annehmen oder ablehnen.
Weiterführende Links:
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Zweitstudium (Doppelstudium)
Zusätzlich zu Ihrem bereits bestehenden Studium können Sie noch an anderen Unis oder FHs studieren. Wie intensiv Sie ihr Zweitstudium betreiben, entscheiden Sie selbst.